Hallo!
Bin neu hier und hoffe, das ich meine Frage ins richtige Forum stelle.
Ich bin zwar vollzeit beschäftigt, aber bei einem "Personaldienstleister" und daher ist mein Verdienst nicht berauschend. Ich habe Netto ca 1300 €, meine Frau ist im Erziehungsurlaub und wir bekommen noch 308 € Kindergeld. Nun habe ich gehört, das ich eventuell noch Anspruch auf ALG2 oder ähnliches habe. Ist da was dran? Wie kann ich das errechnen?
Danke schonmal, falls jemand antwortet!
ALG2 trotz arbeit?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
schau mal hier, da sind ein paar Rechner damit ist das ganz einfach
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c4202.html
C.
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C.
Hallo Poldie1974
Elterngeld ist bis zur Höhe von monatlich 300 Euro pro Kind anrechnungsfrei (§10 BEEG). Daher nicht als Einkommen in den Rechner eingeben.
Geregelt ist das in SGB II § 11 (3a)
Gruss
Elterngeld ist bis zur Höhe von monatlich 300 Euro pro Kind anrechnungsfrei (§10 BEEG). Daher nicht als Einkommen in den Rechner eingeben.
Geregelt ist das in SGB II § 11 (3a)
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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- Beiträge: 9
- Registriert: 21.01.2008 20:49
So, habe mir jetzt mal nen Antrag organisiert. Zum Ausfüllen braucht man ja bald nen Doctortitel
! Laut Beartbeiterin hätte ich durchaus einen Anspruch. Das einzige, was mir jetzt noch im Weg stehen könnte, ist mein steuerfreies Kilometergeld, das ich erhalte, weil ich meinen Privat PKW für den Außendienst nutzen muß. Aber dürfen die das überhaupt anrechnen??? Naja - Mal abwarten - Hab in zwei Wochen nen Termin... 


Hallo Poldie1974
Als Infomaterial für die Wissenschaft der Antragsbearbeitung deinerseits, hier mal ein paar Seiten:
Arbeitslosengeld-verstehen.de
Alg II-Antrag - Klippen umschiffen
Durchführungshinweise der BA zum SGB II
WDB Fachinformation
Km Geld das der Arbeitgeber Dir zahlt weil er selber kein Auto für die Arbeit zur Verfügung stellt ist kein Einkommen.
Gruss
Als Infomaterial für die Wissenschaft der Antragsbearbeitung deinerseits, hier mal ein paar Seiten:
Arbeitslosengeld-verstehen.de
Alg II-Antrag - Klippen umschiffen
Durchführungshinweise der BA zum SGB II
WDB Fachinformation
Km Geld das der Arbeitgeber Dir zahlt weil er selber kein Auto für die Arbeit zur Verfügung stellt ist kein Einkommen.
Gruss
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