Umzugsgenehmigung
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Jeanette26
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Umzugsgenehmigung
ich habe ein Problem, ich möchte umziehen! wohne jetz seid über einen Jahr hier. 1 Etage, höre ständig den Lärm der Mieter beim hoch und runter laufen bis ins Wohnzimmer(ist der Raum der am weitesten Weg ist vom Treppenflur). mein Sohn (21 Monate) hat einen sehr schlechten Schlaf deswegen) kommt nicht zur Ruhe. ich bin auch todmüde.Meine Nachbarn über mir arbeiten Schicht, also auch nachts, du hörst jeden Mist, sogar die Brotmaschine, das hin und herlaufen nachts und am Tage, der Sohn macht Lärm, von denen die über mir wohnen, die Wohnung ist zu kalt und zu dunkel und ich bin cronisch krank und schwerbehindert 70%.die Wohnug ist ausserdem total Fusskalt und der Kleine wird oft deswegen krank, trotz hausschuhe...jetz habe ich gehört, es ist sehr schwer eine Umzugsgenehmigung zu bekommen! aber wieso? wenn die Wohnung doch auch bis zu 444€ warm kostet? wieso stellt sich das AA so an?ich bin so fertig, würde auch die Umzugskosten selbst tragen!!!

Hallo,
Generell kann jeder ALG II Empfänger umziehen - egal ob mit oder ohne Zustimmung der ARGE, genau dieses Recht wird auch durch die Formulierung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II zum Ausdruck gebracht, denn dort steht "soll" und nicht muss.
Dabei ist es auch unerheblich, ob er/sie innerhalb des Ortes oder in einen anderen Ort innerhalb der BRD umzieht. Das folgt ebenfalls aus der Formulierung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II, denn dort ist von "bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers" sowie von "der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger" die Rede. Anderer Ort = anderer Träger.
Wenn man ohne Zustimmung der ARGE umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:
Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Kostet die neue mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit dieses ALG2-Bezuges selbst tragen.
Man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3. wenn man selbst ausziehen möchte.
PS: Die Probleme die Du ansprichst bezüglich Mängel der Wohnung ist Sache des Vermieters was er diese abschafft.
Generell kann jeder ALG II Empfänger umziehen - egal ob mit oder ohne Zustimmung der ARGE, genau dieses Recht wird auch durch die Formulierung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II zum Ausdruck gebracht, denn dort steht "soll" und nicht muss.
Dabei ist es auch unerheblich, ob er/sie innerhalb des Ortes oder in einen anderen Ort innerhalb der BRD umzieht. Das folgt ebenfalls aus der Formulierung des § 22 Abs. 2 Satz 1 SGB II, denn dort ist von "bisher örtlich zuständigen kommunalen Trägers" sowie von "der für den Ort der neuen Unterkunft örtlich zuständige kommunale Träger" die Rede. Anderer Ort = anderer Träger.
Wenn man ohne Zustimmung der ARGE umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:
Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach SGB II § 22 Abs. 1 Satz 2 nach einem nicht genehmigten Umzug die ARGE für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Kostet die neue mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit dieses ALG2-Bezuges selbst tragen.
Man bekommt mit Sicherheit keine Umzugskosten oder Mietkaution nach SGB II § 22 Abs. 3. wenn man selbst ausziehen möchte.
PS: Die Probleme die Du ansprichst bezüglich Mängel der Wohnung ist Sache des Vermieters was er diese abschafft.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Jeanette26
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