Hallo,
ich habe folgendes Problem: Im Moment mach ich eine Ausbildung und habe die Hälfte meiner zeit auch schon rum. Bis jetzt habe ich BAB erhalten und von daher bin ich mit meinem Geld auch ganz gut aus gekommen. Jetzt musste ich aber einen neuen Antrag stellen (gilt jeweils für 18 Monate) und jetzt bekomme ich 175 !!!! Euro weniger an BAB ab Februar, da ich im 3. Lehrjahr 100 Euro mehr verdiene und sich das BAB ja aus dem kompletten Einkommen der 18 Monate zusammensetzt- Sozialpauschale / 18 Monate, heraus kommt ein monatliches Einkommen, was über dem liegt, was ich jetzt bis August wirklich bekomme. Nun gut, lange Rede kurzer Sinn, weiß vieleicht einer von euch, ob ich noch Hartz IV zusätzlich beantragen kann?
Vieleicht noch zur Info, ich bin 24 und habe eine eigene Wohnung
Für eure Hilfe wäre ich echt dankbar, denn ich weiß wirklich nicht, wie ich ab Februar mit 175 Euro weniger in der Tasche über die Runden kommen soll.
Danke.
Ausbildung+BAB+Hartz IV?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo genervte Sie
Ähnliches gab es hier schonmal eine Frage zu:
schau mal hier ob Dir das weiterhilft.
Gruss
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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Hallo Melinde,
nein, so richtig hat mir das noch nicht weitergeholfen, denn ich bekomme ja BAB und Kindergeld, aber das liegt halt noch alles unter dem Bedarfssatz.
Ich habe gehört, das man als Azubi noch ALG II, bzw. einen Mietzuschuss beantragen kann, wenn durch die BAB die Kosten der Unterkunft nicht gedeckt werden. Wer weiß vielleicht etwas davon?
Danke
nein, so richtig hat mir das noch nicht weitergeholfen, denn ich bekomme ja BAB und Kindergeld, aber das liegt halt noch alles unter dem Bedarfssatz.
Ich habe gehört, das man als Azubi noch ALG II, bzw. einen Mietzuschuss beantragen kann, wenn durch die BAB die Kosten der Unterkunft nicht gedeckt werden. Wer weiß vielleicht etwas davon?
Danke
Hallo genervte Sie
Du hast recht, da gibt es ja diesen Mietzuschuss.
Das mit dem Mietzuschuss steht in SGB II §22 bei Punkt (7):
"....(7) Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 3, § 101 Abs. 3, § 105 Abs. 1 Nr. 1, 4, § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1). Satz 1 gilt nicht, wenn die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 2a ausgeschlossen ist."
Hurtig beantragen.
Gruss
Du hast recht, da gibt es ja diesen Mietzuschuss.
Das mit dem Mietzuschuss steht in SGB II §22 bei Punkt (7):
"....(7) Abweichend von § 7 Abs. 5 erhalten Auszubildende, die Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten und deren Bedarf sich nach § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 3, § 101 Abs. 3, § 105 Abs. 1 Nr. 1, 4, § 106 Abs. 1 Nr. 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3, § 13 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes bemisst, einen Zuschuss zu ihren ungedeckten angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung (§ 22 Abs. 1 Satz 1). Satz 1 gilt nicht, wenn die Übernahme der Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Absatz 2a ausgeschlossen ist."
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