
Hallo an alle,
Habe ein großes Problem wo ich bisher noch keine Lösung gefunden habe.
Ich beziehe seit Januar 2004 Hartz4 Geld.
Bin verheiratet und habe 2 kinder, 2 und 8 Jahre.
vor Hart4 habe ich Arbeitslosenhilfe bezogen.
Seit 2003 haBE ich ein Nebengewerbe angemeldet, in weiser vorausicht falls ich keine Arbeit finde, was sich dann auch als richtig erwies.
Seit 2004 muss ich das mit der Stadt abrechnen was recht kompliziert ist,
dort wurde im VOraus 200 € einbehalten,
auf den zu erwartenden Gewinn, ein witz meiner meinung nach, nun gut..
im April 2004 fiel meinem Fallmanager auf, ich muss einen Existenzgründungsvertrag unterschreiben, der keiner Art von Vorteile hatte weder aus finanzieller Sicht, noch aus irgendeiner anderen. Alles blieb Abrechnungsmäßig beim alten. Ich wurde aus meiner Sicht mehr oder weniger genötigt den Vertrag zu unterschreiben.
So weit so gut...
Nachdem ich nach einem halben Jahr eine Verlängerung bekommen hatte,
(was schon ein mehr als schwieriges Unterfangen war) um weitere 6 Monate, fragte ich den fallmanager was den passieren würde, wenn ich es nicht schaffen würde nach den 6 Monaten komplett Selbständig zu sein.
Zitat: Wenn Sie es nach einem jahr noch nicht geschafft haben von Ihrer Selbstständigkeit zu leben, sieht Hartz4 vor, das wenn ich weiter mein Nebengewerbe führe der Umsatz gleich Gewinn gerechnet wird.
Klar das ich in dem Moment ziemlich Baf war.
Nachdem ich nochmals nachfragte ob ich mich verhört hätte, wurde er ein bißchen lauter und meinte, wie lange ich den gedenke das so weiter zu machen.
Ich hätte doch fast jeden Monat einen Umsatz von fast 2000 €.
ich würde da wohl was falsch machen, wenn ich danoch immer noch nicht von Leben könnte, Hartz4 würde mir doch nicht meinen Selbständigkeit bezahlen. Hartz4 ist nur für bedüftige, und wenn mann von dem Geld was anderes machen würde als davon zu leben bekäme man ja eigentlich zuviel und da ich ja erstmal Geld von Hartz4 nehme um zb. Anzeigen in die Zeitung zu setzen müsste dieses Geld von meinem Hartz4 abgezogen werden. BASTA:
So in etwas lief das ab.
meine Frage ist eben nun, wenn ich ein Nebengewerbe Habe.
Wird dort Umsatz gleich Gewinn Angerechnet??
Wenn ja, unter welchen § finde ich das??
Ich hoffe ich habe alles verständlich geschrieben