Hallo,
habe eine Wohnung die 55 m/2 groß ist und muss ab Februar über 360 Euro bezahlen(kalt) .Wie teuer darf die Wohnung sein? Muss ich jetzt umziehen?
Beziehe zur Zeit ALG2.Das ganze kam sehr plözlich Mieterhöhung im Janurar
+18 EUR und ab Februar +20 EUR da sich die Betriebskosten erhöht haben.
Frage mich ob das zulässig ist erst ab Januar die Miete zu erhöhen und einen Monat später wieder eine weitere erhöhung
MFG Alfred
Wie teuer darf die Wohnung sein?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Mogli
Die erwähnten Erhöhungen sind zulässig.
Das eine war Mieterhöhung, das andere Betriebskosten.
Die Energiepreise sind extrem gestiegen und um die
zu erwartenden sehr hohen Nachzahlungen niedrig
zu halten erhöhen viele Vermieter die Abschlagszahlungen dafür.
Ob die Miete nach den Erhöhuungen noch als angemessen betrachtet
wird oder ob Du zum Umzug aufgefordert wirst kann Dir nur das Amt
sagen.
Gruß
Die erwähnten Erhöhungen sind zulässig.
Das eine war Mieterhöhung, das andere Betriebskosten.
Die Energiepreise sind extrem gestiegen und um die
zu erwartenden sehr hohen Nachzahlungen niedrig
zu halten erhöhen viele Vermieter die Abschlagszahlungen dafür.
Ob die Miete nach den Erhöhuungen noch als angemessen betrachtet
wird oder ob Du zum Umzug aufgefordert wirst kann Dir nur das Amt
sagen.
Gruß