Hallo alle zusammen,
ich habe eine frage,es geht um meine Tochter Sie hat am 31.11.07 Ihr Baby bekommen und ist mit dem Vater nicht mehr zusammen.Siehat das alleinige Sorgerecht für Ihr Sohn der vater von denn kleinen will nur den Vaterschaft anerkennen wenn meine Tochter ein geteieltes Sorgerecht beantragt das macht sie nicht sie ist ja mit den Vater nicht mehr zusammen. Meine frage kann der Vater später wenn er mal will ,doch noch sein Recht einklagen und denn kleinen noch sehen ?obwohl er die Vaterschaft jetzt abstreitet.Hat er dann noch Rechte den Zahlen sagt er will er nicht ,wir haben Angst das unser Enkel immer hin und her gerissen wird obwohl der Vater jetzt nichts von sein Sohn wissen will.und Zahlen will er auch nicht .Bitte schreibt uns. Sabine
Vaterschaft
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Hallo besorgte Großeltern!
Wir hatten so einen ähnlichen Fall. Also, ich kenne jetzt nicht so die finanziellen Verhältnisse bei Euch. Wenn Eure Tochter Hartz 4 Empfängerin ist, dann muss sie sowieso den Vater angeben. Sollte er die Vaterschaft nicht anerkennen, muss Deine Tochter wohl auf Vaterschaftsanerkennung klagen und einen Vaterschaftstest machen lassen. Ist er der Vater, bleibt er auf den Kosten sitzen. Zahlen muss er dann und zwar rückwirkend. Deine Tochter könnte sich einen Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt holen. Rechte als Vater hat er leider oder Gott sei Dank, je nach dem. Aber er kann nicht so einfach sagen, jetzt will ich das Kind mal sehen oder auch nicht. Aber das müßte mit dem Jugendamt geklärt werden.
Der junge Mann macht es sich aber sehr einfach, genau wie der Vater unserer Enkelin.
Ich hoffe, ich konnte Euch ein bißchen helfen.
Ellichen
Wir hatten so einen ähnlichen Fall. Also, ich kenne jetzt nicht so die finanziellen Verhältnisse bei Euch. Wenn Eure Tochter Hartz 4 Empfängerin ist, dann muss sie sowieso den Vater angeben. Sollte er die Vaterschaft nicht anerkennen, muss Deine Tochter wohl auf Vaterschaftsanerkennung klagen und einen Vaterschaftstest machen lassen. Ist er der Vater, bleibt er auf den Kosten sitzen. Zahlen muss er dann und zwar rückwirkend. Deine Tochter könnte sich einen Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt holen. Rechte als Vater hat er leider oder Gott sei Dank, je nach dem. Aber er kann nicht so einfach sagen, jetzt will ich das Kind mal sehen oder auch nicht. Aber das müßte mit dem Jugendamt geklärt werden.
Der junge Mann macht es sich aber sehr einfach, genau wie der Vater unserer Enkelin.
Ich hoffe, ich konnte Euch ein bißchen helfen.
Ellichen
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- Registriert: 14.11.2007 12:59
Vaterschaft
Hallo Ellichen,
Unsere Tochter bezieht Hartz 4 und so weit wie ich weiss absoviert der Vater zur Zeit eine Berufsausbildung.Ich danke dir für deine Antwort Du hast uns schon geholfen wir werden mit unsere Tochter zu Jugendamt gehen. Sabine
Unsere Tochter bezieht Hartz 4 und so weit wie ich weiss absoviert der Vater zur Zeit eine Berufsausbildung.Ich danke dir für deine Antwort Du hast uns schon geholfen wir werden mit unsere Tochter zu Jugendamt gehen. Sabine