Formular ausfüllen!?!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Tina

Formular ausfüllen!?!

Beitrag von Tina »

Hi!

Kann mir jemand helfen? Zumindest Stichpunktartig?
Ich bin ab September 05 auch Harz4-Empfänger und nun quäle ihc mich gerade mit den Antrag herum.

Ich wohne seit 3 Jahren mit meinem Freund zusammen, wir haben aber getrennte Konto. Nur überweißt er mir die Hälfte der Miete auf mein Konto, da diese von meinem ab geht.
Im Mietvertrag sind wir beide Hauptmieter.

Was gebe ich jetzt im Formular an, ist das schon eine eheähnliche Gemeinschaft oder bin ich ledig und er lebt mit im Haushalt (Seite 3 im Antrag)? (Könnte das mal einer erklären auf diesen Formularen ?!? :roll: !?!)

Wie sieht es dann mit dem Mietzuschuß aus? Wohngeld bekommen wir keins das haben wir schon mal aus probiert, anscheinend ist die Wohnung zu groß (69,5 qm²)

Ausserdem zahlen wir ein Auto ab, das aber auf meinen Vater zu gelassen ist. Können die verlangen das wir das abschaffen, auch wenn mein Freund arbeitet?

Gibs nen Mindestsatz den wir auf jeden Fall zusammen haben, damit wir leben können, oder sollte ich gleich ausziehen?

Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte

Bis bald
Hallo

Beitrag von Hallo »

Also ihr werdet ale Eheähnliche Gemeinschaft bewertet, da ihr ein Paar seid und auch Finanziell zusammen lebt.
Sein verdienst wird auf dein ALG 2 angerechnet. Es wird euer Gemeinsamer Bedarf an Geld für Miete, Heizkosten usw. ausgerechnet und davon wird dann sein Einkommen abgezogen und was dann übrig bleibt bekoomt ihr raus. So ungefähr wird das berechnet!
Was das Wohngeld betrifft, das gibt es in der Form gar nicht mehr da es schon im ALG 2 berücksitigt wird was man an Miete zahlt!

Was mit dem Auto ist kann ich nicht sagen, aber es ist letzendlich eure Privatsache wofür Ihr euer Geld ausgebt. Und da es ja auf den Vater zugelassen ist kann man ja auch sagen das ihr es nur nutzen dürft, oder? ;-)

Hoffe ich konnte helfen!
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