Anrechnung Lehrlingsentgeld der Tochter

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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norma
Beiträge: 15
Registriert: 08.01.2006 10:41
Wohnort: Schwarzenberg

Anrechnung Lehrlingsentgeld der Tochter

Beitrag von norma »

hallo an alle, bin neu hier, und habe auch gleich eine frage.
wir leben in einer bedarfsgemeinschaft, das bedeutet ich , mein lebensgefährte und seine 17jährige tochter.
mein Mann bekommt witwerrente und halbwaisenrente, was als einkommen gerechnet wird.
jetzt lernt seine tochter und bekommt 289,- euro lehrlingsgeld.
nun meine frage,mir ist es natürlich klar das das auch als einkommen gerechnet wird. doch kann mir jemand sagen ob es komplett angerechnet wird, oder nur teilweise.
und zweitens, ist es sinnvoll gegen den bescheid widerspruch einzulegen?
es ist doch so das die tochter das geld natürlich für sich ausgibt, was ja auch verständlich ist. sie hat ja a auch ausgaben für fahrkosten und so weiter..
aber dann kann es doch für uns nicht als einkommen gerechnet werden ??
bitte helft mir :cry:
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo norma
Alles Einkommen der Bedarfsgemeinschaft wird angerechnet.
Lediglich 100,00 € plus 15 b.z.w. 20% des Lehrlingslohns
bleiben als Freibetrag unberührt.
Gruß
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