wir leben in einer bedarfsgemeinschaft, das bedeutet ich , mein lebensgefährte und seine 17jährige tochter.
mein Mann bekommt witwerrente und halbwaisenrente, was als einkommen gerechnet wird.
jetzt lernt seine tochter und bekommt 289,- euro lehrlingsgeld.
nun meine frage,mir ist es natürlich klar das das auch als einkommen gerechnet wird. doch kann mir jemand sagen ob es komplett angerechnet wird, oder nur teilweise.
und zweitens, ist es sinnvoll gegen den bescheid widerspruch einzulegen?
es ist doch so das die tochter das geld natürlich für sich ausgibt, was ja auch verständlich ist. sie hat ja a auch ausgaben für fahrkosten und so weiter..
aber dann kann es doch für uns nicht als einkommen gerechnet werden ??
bitte helft mir
