Betriebskostennachzahlung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
tomas
Beiträge: 2
Registriert: 27.12.2007 12:19

Betriebskostennachzahlung

Beitrag von tomas »

Hallo allerseits hätte da mal ne Frage.
Übernimmt die Arge bei einem Hartz4 Empfänger Betriebskostennachzahlung?
Bei uns wurde dies abgelehnt mit der Begründung das wir Monatlichen hätten mehr zahlen müßen was wir aber garnicht festlegen konnten sondern der Vermieter festgelegt hat.
Also dann wäre dankbar für jede Hilfe.
Freundliche Grüße von Tomas
Confused
Beiträge: 169
Registriert: 31.07.2006 18:59
Wohnort: Braunschweig

Re: Betriebskostennachzahlung

Beitrag von Confused »

tomas hat geschrieben:Hallo allerseits hätte da mal ne Frage.
Übernimmt die Arge bei einem Hartz4 Empfänger Betriebskostennachzahlung?
Bei uns wurde dies abgelehnt mit der Begründung das wir Monatlichen hätten mehr zahlen müßen was wir aber garnicht festlegen konnten sondern der Vermieter festgelegt hat.
Also dann wäre dankbar für jede Hilfe.
Freundliche Grüße von Tomas
Hi Tomas,

ich hatte die gleiche Frage und hatte dazu auch dann was gefunden schau mal hier

lg

und einen guten Rutsch

C.
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo tomas
Kosten der Unterkunft sind in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen heisst es.
Dazu gehören auch die Betriebskosten inkl. Heizerei. Nur Strom und die Kosten für Warmwasser muss man selber zahlen.
Also nochmal Antrag auf Übernahme stellen, schriftlichen Bescheid abwarten, dem widersprechen.
Wenn die Wohnung von den Kosten her im Rahmen dessen ist was ARGE als angemessen akzeptiert hat haben die auch die Nebenkosten zu übernehmen.
Was wohl wäre wenn es eine dicke Rückvergütung gegeben hätte????
Ob da das Geld etwa nicht angerechnet worden wäre????
Ist schon ein seltsames Argument ihr hättet mehr zahlen müssen. Ausser wenn der Vermieter bei einer neu vermieteten Wohnung die Nebenkosten bewusst zu niedrig angesetzt hat um einen Mieter zu finden. Aber das wäre dann eine Angelegenheit die mit Hilfe eines Mietervereins zu regeln ist.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo tomas, ich kann Melindes Aussage nur unterstreichen, die Argumentation der Arge hat mich jetzt wirklich zum Lachen gebracht.....halten die einem für blöd? Oder wollen sie nur mal wieder schauen, wie weit sie gehen können bevor sie mal wieder durch Widerspruch und Klageandrohung auf den Deckel bekommen.
Ist doch eigentlich nicht zu fassen, daß es ohne lästiges Hin und Her bei der Arge nicht mehr geht. Schade!
Gruß buxi
tomas
Beiträge: 2
Registriert: 27.12.2007 12:19

Beitrag von tomas »

Hallo und danke erstmal für eure Antworten.
Wie es aussieht werden wir nun einen Wiederspruch schreiben.
Könntet ihr uns die Paragraphen nennen auf die wir uns berufen können.
Danke im voraus und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Freundliche Grüße von Tomas und Antje.
Benutzeravatar
Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Tomas und Antje
Ihr beruft euch auf SGB II §22.
Ein Widerspruch muss nicht perfekt formuliert sein
Gruss
und Guten Rutsch (ohne Glatteis)
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Antworten