Hallo allerseits hätte da mal ne Frage.
Übernimmt die Arge bei einem Hartz4 Empfänger Betriebskostennachzahlung?
Bei uns wurde dies abgelehnt mit der Begründung das wir Monatlichen hätten mehr zahlen müßen was wir aber garnicht festlegen konnten sondern der Vermieter festgelegt hat.
Also dann wäre dankbar für jede Hilfe.
Freundliche Grüße von Tomas
Betriebskostennachzahlung
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Re: Betriebskostennachzahlung
Hi Tomas,tomas hat geschrieben:Hallo allerseits hätte da mal ne Frage.
Übernimmt die Arge bei einem Hartz4 Empfänger Betriebskostennachzahlung?
Bei uns wurde dies abgelehnt mit der Begründung das wir Monatlichen hätten mehr zahlen müßen was wir aber garnicht festlegen konnten sondern der Vermieter festgelegt hat.
Also dann wäre dankbar für jede Hilfe.
Freundliche Grüße von Tomas
ich hatte die gleiche Frage und hatte dazu auch dann was gefunden schau mal hier
lg
und einen guten Rutsch
C.
Hallo tomas
Kosten der Unterkunft sind in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen heisst es.
Dazu gehören auch die Betriebskosten inkl. Heizerei. Nur Strom und die Kosten für Warmwasser muss man selber zahlen.
Also nochmal Antrag auf Übernahme stellen, schriftlichen Bescheid abwarten, dem widersprechen.
Wenn die Wohnung von den Kosten her im Rahmen dessen ist was ARGE als angemessen akzeptiert hat haben die auch die Nebenkosten zu übernehmen.
Was wohl wäre wenn es eine dicke Rückvergütung gegeben hätte????
Ob da das Geld etwa nicht angerechnet worden wäre????
Ist schon ein seltsames Argument ihr hättet mehr zahlen müssen. Ausser wenn der Vermieter bei einer neu vermieteten Wohnung die Nebenkosten bewusst zu niedrig angesetzt hat um einen Mieter zu finden. Aber das wäre dann eine Angelegenheit die mit Hilfe eines Mietervereins zu regeln ist.
Gruss
Kosten der Unterkunft sind in der tatsächlichen Höhe zu übernehmen heisst es.
Dazu gehören auch die Betriebskosten inkl. Heizerei. Nur Strom und die Kosten für Warmwasser muss man selber zahlen.
Also nochmal Antrag auf Übernahme stellen, schriftlichen Bescheid abwarten, dem widersprechen.
Wenn die Wohnung von den Kosten her im Rahmen dessen ist was ARGE als angemessen akzeptiert hat haben die auch die Nebenkosten zu übernehmen.
Was wohl wäre wenn es eine dicke Rückvergütung gegeben hätte????
Ob da das Geld etwa nicht angerechnet worden wäre????
Ist schon ein seltsames Argument ihr hättet mehr zahlen müssen. Ausser wenn der Vermieter bei einer neu vermieteten Wohnung die Nebenkosten bewusst zu niedrig angesetzt hat um einen Mieter zu finden. Aber das wäre dann eine Angelegenheit die mit Hilfe eines Mietervereins zu regeln ist.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo tomas, ich kann Melindes Aussage nur unterstreichen, die Argumentation der Arge hat mich jetzt wirklich zum Lachen gebracht.....halten die einem für blöd? Oder wollen sie nur mal wieder schauen, wie weit sie gehen können bevor sie mal wieder durch Widerspruch und Klageandrohung auf den Deckel bekommen.
Ist doch eigentlich nicht zu fassen, daß es ohne lästiges Hin und Her bei der Arge nicht mehr geht. Schade!
Gruß buxi
Ist doch eigentlich nicht zu fassen, daß es ohne lästiges Hin und Her bei der Arge nicht mehr geht. Schade!
Gruß buxi
Hallo Tomas und Antje
Ihr beruft euch auf SGB II §22.
Ein Widerspruch muss nicht perfekt formuliert sein
Gruss
und Guten Rutsch (ohne Glatteis)
Ihr beruft euch auf SGB II §22.
Ein Widerspruch muss nicht perfekt formuliert sein
Gruss
und Guten Rutsch (ohne Glatteis)
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.