Zusammen ziehen einer Harz 4 und Kind andere Arbeitslosengel

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
MoonLady
Beiträge: 1
Registriert: 05.01.2006 15:53
Wohnort: Berlin

Zusammen ziehen einer Harz 4 und Kind andere Arbeitslosengel

Beitrag von MoonLady »

Hallo,

ich habe hier ein kleines Problem, wie ist es mit der Berechnung, wenn einer Harz 4 für sich und sein Kind bekommt, und der andere bekommt Arbeitslosengeld.
Wir wollen zusammenziehen, doch nun liegt unter anderem die Frage bei den Finanzen und ob das Amt das überhaupt zuläßt.
Werden wir dann auch zusammen berechnet?
etc.

Danke MoonLady aus Berlin
Nonaa
Beiträge: 5
Registriert: 07.01.2006 00:16

Beitrag von Nonaa »

Hallo MoonLady,

wenn Ihr zusammenlebt bildet Ihr alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft. Alles Einkommen wird also berücksichtigt und mit dem Bedarf nach ALG2 verglichen. Erhält Dein Partner ein sehr hohes ALG1 wird das ergänzende ALG2 entsprechend gering ausfallen.
Wenn Ihr eine gemeinsame Wohnung sucht, vor Unterschrft des Mietvertrages mit der ALG2-Behörde absprechen, ob die Größe der Wohnung und die Höhe der Miete in den finanzierten Rahmen fällt.
Es wird Euch sicherlich keiner hindern, zusammenzuziehen, denn oft spart die ALG2-Behörde bei Bedarfsgemeinschaften.

Gruß
Nonaa
Antworten