Hallo,
ich habe hier ein kleines Problem, wie ist es mit der Berechnung, wenn einer Harz 4 für sich und sein Kind bekommt, und der andere bekommt Arbeitslosengeld.
Wir wollen zusammenziehen, doch nun liegt unter anderem die Frage bei den Finanzen und ob das Amt das überhaupt zuläßt.
Werden wir dann auch zusammen berechnet?
etc.
Danke MoonLady aus Berlin
Zusammen ziehen einer Harz 4 und Kind andere Arbeitslosengel
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo MoonLady,
wenn Ihr zusammenlebt bildet Ihr alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft. Alles Einkommen wird also berücksichtigt und mit dem Bedarf nach ALG2 verglichen. Erhält Dein Partner ein sehr hohes ALG1 wird das ergänzende ALG2 entsprechend gering ausfallen.
Wenn Ihr eine gemeinsame Wohnung sucht, vor Unterschrft des Mietvertrages mit der ALG2-Behörde absprechen, ob die Größe der Wohnung und die Höhe der Miete in den finanzierten Rahmen fällt.
Es wird Euch sicherlich keiner hindern, zusammenzuziehen, denn oft spart die ALG2-Behörde bei Bedarfsgemeinschaften.
Gruß
Nonaa
wenn Ihr zusammenlebt bildet Ihr alle zusammen eine Bedarfsgemeinschaft. Alles Einkommen wird also berücksichtigt und mit dem Bedarf nach ALG2 verglichen. Erhält Dein Partner ein sehr hohes ALG1 wird das ergänzende ALG2 entsprechend gering ausfallen.
Wenn Ihr eine gemeinsame Wohnung sucht, vor Unterschrft des Mietvertrages mit der ALG2-Behörde absprechen, ob die Größe der Wohnung und die Höhe der Miete in den finanzierten Rahmen fällt.
Es wird Euch sicherlich keiner hindern, zusammenzuziehen, denn oft spart die ALG2-Behörde bei Bedarfsgemeinschaften.
Gruß
Nonaa