abmelden von alg 2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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katzen71
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abmelden von alg 2

Beitrag von katzen71 »

hallo,
wir wollen uns abmelden vom alg 2.
wir hatten ergänzend einige taler bekommen, da dass einkommen meines freundes nicht für uns und unsere 2 kinder reicht.
jetzt wollen wir uns aber abmelden und versuchen, so klar zu kommen bzw. den austockungsbetrag zum kindergeld zu bekommen.
Ich bin zZ im erziehungsurlaub und bekomm von dort auch erziehungsgeld.

muss ich dem amt begründen, warum ich mich vom alg 2 abmelden möchte, oder reicht da ein formloses schreiben?

Vielleicht könnt ihr uns weiterhelfen??
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

so wie ich weiß bekommt man nur alg2 wenn kindergeld 2 den bedarf nicht deken kann!
Dass heißt kindergeld 2 bekommt man nur wenn man mehr als alg 2 bekommt oder mehr bei rauskommt!

ich würde es an eurer stelle nicht machen !!
du bekommst vom amt ja auch rente eingezahlt was sehr wichtig ist!!!!
katzen71
Beiträge: 8
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Beitrag von katzen71 »

die rente bekomm ich meienr meinung ja auch so, da ich noch erzeihungsgeld beziehe. ich glaueb, die zahlend da meine Krankenkasse und meine rente, oder??
wir wollen aber das hin und her mit dem amt nicht mehr.
mein freund hat jetzt ´ne leistungsbezogene prämie von seiner firma bekommen, die wir jetzt wohl auch zurückzahlen dürfen.

wir habens mal so grob überschlagen, dass wir vielleicht mit dem erhöhten kindergeld für 2 kinder und evtl. wohngeld ca. 50€ weniger haben als jetzt mit alg 2.
und a möchten wir uns lieber abmelden und somit dann einmalige zahlungen auch für uns behalten und nix mehr abgeben müssen. und vor allem noch rechenschaft ablegen müssen, weil die arbeitstunden meines freundes auch jeden monat unterschiedlich sind und so gibts immer ein hin und her.

neee, lieber 50€ weniger und er weiß wenigsten, wofür er dann die überstunden alle macht.

akzeptiert das amt ein fomloses schreiben, dass man zB. ab 01.01. kein alg 2 mehr beziehen möcht??
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babydoll123456
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Beitrag von babydoll123456 »

ja das habe ich so mir aber auch mal gedacht!
antrag auf kindergeld2 gestell und ne absage bekommen da mein mann zuwenig verdiehnt und deswegen anspruch auf alg2 besteht!
das schreiben musste ich mit zum amt nehmen als ich den erstantrag gestellt habe!!

du bekommst in der erziehungszeit doppelt rente eingezahlt einmal vom amt und einmal so wie du es gesagt hast!

mein mann hat auch weihnachtsgeld bekommen was wir zurückzahlen müssen :-( aber ist eben so!!!

stellt dpoch einen antrag und wenn er bewilligt wird meldet alg2 ab! sonst habt ihr am ende gar nix!

ist nur ein gutgemeinter rat! das geht nach hinten los!
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babydoll123456
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ps

Beitrag von babydoll123456 »

ach so nur zum vergleich ....

er bekommt durchschnittlich 1300euro ausgezahlt und damals hatten wir auch 2 kinder ( jetzt 3)
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Melinde
Moderator
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo katzen71
Vom Bezug abmelden kannst du Dich mit einem formlosen Schreiben.
Beim Abmeldedatum daran denken das geleistete Zahlungen ggf. zurückgefordert werden.
Verzicht auf Sozialleistungen ist in SGB I § 46 geregelt.
Mit der Krankenversicherung wird es nach der Erziehungszeit ein Problem wenn ihr nicht verheiratet seit denn Familienversicherung geht nur bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.

".....Die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung,während des Erziehungsgeldbezuges bleibt bestehen (§ 192 SGB V) ohne das Beiträge zu leisten sind. Wenn weitere Krankenversicherungspflichtige Einnahmen aus der Zeit, vor der Erziehnungszeit zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten waren besteht die Beitragsfreiheit nicht. Davon unberührt bleibt die Beitragspflicht auf Grund einer Teilzeit...."Quelle

Das mit dem Kinderzuschlag kannst Du mit dem Kinderzuschlagsrechner mal überschauen.
Wohngeld hier
Vergiss nicht Dich beim Arbeitsamt nach der Erziehungszeit als arbeitssuchend zu melden, wegen der Rentenzeiten.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
katzen71
Beiträge: 8
Registriert: 24.12.2007 09:55

Beitrag von katzen71 »

Melinde hat geschrieben:Hallo katzen71
Vom Bezug abmelden kannst du Dich mit einem formlosen Schreiben.
Beim Abmeldedatum daran denken das geleistete Zahlungen ggf. zurückgefordert werden.
Verzicht auf Sozialleistungen ist in SGB I § 46 geregelt.
Mit der Krankenversicherung wird es nach der Erziehungszeit ein Problem wenn ihr nicht verheiratet seit denn Familienversicherung geht nur bei Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften.

".....Die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung,während des Erziehungsgeldbezuges bleibt bestehen (§ 192 SGB V) ohne das Beiträge zu leisten sind. Wenn weitere Krankenversicherungspflichtige Einnahmen aus der Zeit, vor der Erziehnungszeit zur gesetzlichen Krankenversicherung zu entrichten waren besteht die Beitragsfreiheit nicht. Davon unberührt bleibt die Beitragspflicht auf Grund einer Teilzeit...."Quelle

Das mit dem Kinderzuschlag kannst Du mit dem Kinderzuschlagsrechner mal überschauen.
Wohngeld hier
Vergiss nicht Dich beim Arbeitsamt nach der Erziehungszeit als arbeitssuchend zu melden, wegen der Rentenzeiten.
Gruss
danke Melinde :)

Ich könnt dich k... :P

Das ist DIE Antwort, die ich gesucht habe.
Deine Quellen werd ich mir über die Feiertage mal zu Gemüte führen.
Das mit der Krankenkasse ist mir bekannt, muss dann Pflichtbeiträge zahlen, falls ich nicht arbeiten gehe.
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