Sehr wichtige Geld-Frage
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
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Sehr wichtige Geld-Frage
Ich bin 43 Jahre alt und wohne in einer Wohnung, die vom Amt ( also Hartz IV ) bezahlt wird, ich bin von meinem Mann geschieden mit dem ich früher ein Haus besaß. Diees habe ich nun verkauft. Dabei kam eine ordentliche Geldsumme heraus. Wie muss ich mich denn damit jetzt in Bezug auf hartz IV verhalten? Wird mir das Geld angerechnet und ich muss dann davon leben? Oder gibt es eine Möglichkeit, dass das mein Geld bleibt und ich dennnoch Geld vom Amt beziehe? Ich finde es nämlich ein bisschen ironisch ein Haus zu verkaufen und dann davon den Lebensunterhalt bezahlen zu müssen!!!
Hallo DJ Flipper,
naja im Moment ist das ja erstmal ein Einkommen! Hattet ihr denn die Auflage vom Amt bekommen dieses Haus zu verkaufen. Normalerweise
musst du dem Amt, den Geldbetrag melden, spätestens wenn du einen Folgeantrag stellst, wirst du dies wohl offenlegen müssen.
Mein Onkel hat die Auflage sein Haus zu verkaufen, aus dem Erlös des verkauften Hauses, soll er Leben, solltet dieses Geld aufgebraucht sein, kann er wieder Hartz 4 beantragen, er hat denn wieder Anspruch.
Gruß Daniel
naja im Moment ist das ja erstmal ein Einkommen! Hattet ihr denn die Auflage vom Amt bekommen dieses Haus zu verkaufen. Normalerweise
musst du dem Amt, den Geldbetrag melden, spätestens wenn du einen Folgeantrag stellst, wirst du dies wohl offenlegen müssen.
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Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
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Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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nein, ich hatte den Auftrag nicht, ich und mein Ex-Mann haben es verkauft, da wir beide ausgezogen sind...
Das heisst also, dass ich das Geld vom Haus, in das ich mein Leben lang Geld steckte, jetzt benutzen muss, um zu leben, ist das nicht total unter aller ...???
Gibts denn da gar keine Möglichkeit, dass ich mein Geld behalten kann???
Das heisst also, dass ich das Geld vom Haus, in das ich mein Leben lang Geld steckte, jetzt benutzen muss, um zu leben, ist das nicht total unter aller ...???
Gibts denn da gar keine Möglichkeit, dass ich mein Geld behalten kann???
Hallo Dj Flipper,
so leid es mir auch tut, es wird wohl so sein, aber das hab nicht ich sondern die Bundesagentur zu entscheiden. Sehen tun sie früher odser später sowieso wegen demm nicht mehr vorhandenen Datenschutz. Und da du das Haus verkauft hast, und dafür geld erhalten hast, ist das Einkommen was berücksichtig wird.
Ich hatte auch schon Leute gehabt, die mußten ihr Haus verkaufen, die waren noch nicht mal fertig mit dem Bau, geschweige denn mit der Abzahlung.Ich habe da mal für dich rausgesucht.
Muss ein Haus oder eine
Eigentumswohnung verkauft werden?
Wenn sie nicht angemessen sind, ja. Die Angemessenheit ist auch hier noch nicht abschließend definiert. Derzeit gehen die Behörden von den Regeln bei der Sozialhilfe aus: 120 Quadratmeter für eine Wohnung und 130 Quadratmeter für ein Haus. Ob jemand sein Haus verkaufen muss, wenn er ALG-II-Bezieher ist, wird von der Regelung vor Ort abhängen.
Wieviel Vermögen darf man behalten?
Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, seinem Partner und jedem Kind stehen ein Grundfreibetrag von 200 Euro je Lebensjahr zu, je Person aber mindestens 4.100 und höchstens 13.000 Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag von jeweils 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Wer vor dem 1. Januar 1948 geboren ist, hat Anspruch auf einen erhöhten Freibetrag von 520 Euro je Lebensjahr bis zu einer Höchstgrenze von 33.800 Euro.
Die Freibeträge für die derzeitigen Sozialhilfeempfänger liegen deutlich niedriger und betragen lediglich 1.279 Euro für den Hilfebezieher, 614 Euro für den Partner und 256 Euro für jedes Kind. Außerdem werden weder der Hausrat noch eine selbstgenutzte Eigentumswohnung oder ein selbstgenutztes Haus angerechnet. Zudem darf jeder Hilfeempfänger ein an- gemessenes Auto besitzen.
Quelle http://www.kbwn.de/html/hartz_iv.html
Gruß Daniel
so leid es mir auch tut, es wird wohl so sein, aber das hab nicht ich sondern die Bundesagentur zu entscheiden. Sehen tun sie früher odser später sowieso wegen demm nicht mehr vorhandenen Datenschutz. Und da du das Haus verkauft hast, und dafür geld erhalten hast, ist das Einkommen was berücksichtig wird.
Ich hatte auch schon Leute gehabt, die mußten ihr Haus verkaufen, die waren noch nicht mal fertig mit dem Bau, geschweige denn mit der Abzahlung.Ich habe da mal für dich rausgesucht.
Muss ein Haus oder eine
Eigentumswohnung verkauft werden?
Wenn sie nicht angemessen sind, ja. Die Angemessenheit ist auch hier noch nicht abschließend definiert. Derzeit gehen die Behörden von den Regeln bei der Sozialhilfe aus: 120 Quadratmeter für eine Wohnung und 130 Quadratmeter für ein Haus. Ob jemand sein Haus verkaufen muss, wenn er ALG-II-Bezieher ist, wird von der Regelung vor Ort abhängen.
Wieviel Vermögen darf man behalten?
Dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, seinem Partner und jedem Kind stehen ein Grundfreibetrag von 200 Euro je Lebensjahr zu, je Person aber mindestens 4.100 und höchstens 13.000 Euro. Hinzu kommt ein Freibetrag von jeweils 750 Euro für notwendige Anschaffungen. Wer vor dem 1. Januar 1948 geboren ist, hat Anspruch auf einen erhöhten Freibetrag von 520 Euro je Lebensjahr bis zu einer Höchstgrenze von 33.800 Euro.
Die Freibeträge für die derzeitigen Sozialhilfeempfänger liegen deutlich niedriger und betragen lediglich 1.279 Euro für den Hilfebezieher, 614 Euro für den Partner und 256 Euro für jedes Kind. Außerdem werden weder der Hausrat noch eine selbstgenutzte Eigentumswohnung oder ein selbstgenutztes Haus angerechnet. Zudem darf jeder Hilfeempfänger ein an- gemessenes Auto besitzen.
Quelle http://www.kbwn.de/html/hartz_iv.html
Gruß Daniel
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Hallo Dj Flipper,
Ich kenne Deine steuerliche Situation nicht. Daher nur ein Schuß ins Blaue:
- Haus verschenken lassen (ACHTUNG: 1. Schenkungsgrenze, 2. Haus + Grund/Boden Werte jeweils getrennt aufführen...)
Es gibt noch ne Möglichkeit, um das Haus nicht verkaufen zu müssen, du kannst es Vermieten. Musst jedoch von der eingenommenen Miete auch leben, sollte jedoch irgendwann mal dein Mieter ausziehen, hast du ja keine Mieteinnahmen mehr. Wenn du denn zum Amt gehst, und gerne Geld haben möchtest, wird dir das verweigert, das du keinen Anspruch hast. Wie bei meinen Onkel geschehen, wird es denn so laufen.
Das Arbeitsamt bewilligt dir Hartz 4 (trotz keines Anspruches) in dieser Zeit
mußt du mit allen Mittel versuchen dein Haus zu verkaufen.Makler,Werbung, usw. musst du selber bezahlen. Achtung Arbeitsamt kontrolliert!!!!!!!
Nachdem du das Haus irgendwann mal erfolgreich verkauft hast, musst du das bis dahin zu unrecht bezogenen Hartz 4 zurückzahlen, von dem Restgeld (wenn noch was übrig bleibt) musst du leben. Bis dieses Geld aufgebraucht ist, erst denn hast du kein vermögen mehr und Anspruch auf Hartz 4 (ausgenommen Freibetrag 200 Euro pro Lebensjahr).
Gruß Daniel
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- Haus verschenken lassen (ACHTUNG: 1. Schenkungsgrenze, 2. Haus + Grund/Boden Werte jeweils getrennt aufführen...)
Es gibt noch ne Möglichkeit, um das Haus nicht verkaufen zu müssen, du kannst es Vermieten. Musst jedoch von der eingenommenen Miete auch leben, sollte jedoch irgendwann mal dein Mieter ausziehen, hast du ja keine Mieteinnahmen mehr. Wenn du denn zum Amt gehst, und gerne Geld haben möchtest, wird dir das verweigert, das du keinen Anspruch hast. Wie bei meinen Onkel geschehen, wird es denn so laufen.
Das Arbeitsamt bewilligt dir Hartz 4 (trotz keines Anspruches) in dieser Zeit
mußt du mit allen Mittel versuchen dein Haus zu verkaufen.Makler,Werbung, usw. musst du selber bezahlen. Achtung Arbeitsamt kontrolliert!!!!!!!
Nachdem du das Haus irgendwann mal erfolgreich verkauft hast, musst du das bis dahin zu unrecht bezogenen Hartz 4 zurückzahlen, von dem Restgeld (wenn noch was übrig bleibt) musst du leben. Bis dieses Geld aufgebraucht ist, erst denn hast du kein vermögen mehr und Anspruch auf Hartz 4 (ausgenommen Freibetrag 200 Euro pro Lebensjahr).
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