Bin am 3.3.2006 umgezogen in eine neue Wohnung.
Bekomme ALG 2. Nun habe ich eine Rückerstattung
bei der Jahresrechnung für 2006 in meiner neuen
Wohnung bekommen, 340€ wurde gleich von der ARGE
Abgezogen.
Ich habe ein Kind und hatte Mutterschutz bis Oktober
2007. Nun bekomme ich ALG 1.
Nun bekam ich die Jahresrechnung für die alte Wohnung.
Und muß 280 € nachzahlen, zu dieser zeit habe ich noch
ALG 2 bezogen. Ich habe das beim Amt eingereicht, wurde
Abgelehnt, da ich jetzt ALG 1 beziehe.
Ich habe Widerspruch eingelegt, wurde abgelehnt.
Das Guthaben haben sie abgezogen, aber die Nachzahlung
Von der alten Wohnung wollen sie nicht bezahlen.
Was soll sie jetzt machen ??????
Mfg Dieter
Komplizirte Frage für eine Bekannte
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Das ist nicht unrecht!
Das Guthaben floss zu einem Zeitpunkt des ALG 2 Bezuges zu, ist also anzurechnen. Je nach damaliger Gesetzeslage als Einkommen oder als Abzug von der Miete.
Und jetzt die Nachzahlung kam zu einem Zeitpunkt, wo keine Hilfebedürftigkeit vorliegt. Gem. § 7 SGB II werden Leistungen nach dem SGB II aber nur an Hilfebedürftige geleistet.
Umgedreht würde ein Guthaben, welches dann noch aus einer Zeit des ALG 2 Bezuges (teilweise) stammen würde, auch nicht ans Amt zu zahlen sein. Das könnte sie genauso behalten.
Einer Klage messe ich keinen Erfolg bei.
Henry
Das Guthaben floss zu einem Zeitpunkt des ALG 2 Bezuges zu, ist also anzurechnen. Je nach damaliger Gesetzeslage als Einkommen oder als Abzug von der Miete.
Und jetzt die Nachzahlung kam zu einem Zeitpunkt, wo keine Hilfebedürftigkeit vorliegt. Gem. § 7 SGB II werden Leistungen nach dem SGB II aber nur an Hilfebedürftige geleistet.
Umgedreht würde ein Guthaben, welches dann noch aus einer Zeit des ALG 2 Bezuges (teilweise) stammen würde, auch nicht ans Amt zu zahlen sein. Das könnte sie genauso behalten.
Einer Klage messe ich keinen Erfolg bei.
Henry
Also eine Klage würde ich nicht erfolgreich sehen weil:
Das Guthaben wurde ausgezahlt als Sie noch ALG II bekommen hat.
Die Nachzahlungaufforderung bekommt Sie aber zu einen Zeitpunkt wo Sie nicht mehr ALG II bekommt, daher kan Sie laut SGB II 7 nichts mehr bekommen.
Das Guthaben wurde ausgezahlt als Sie noch ALG II bekommen hat.
Die Nachzahlungaufforderung bekommt Sie aber zu einen Zeitpunkt wo Sie nicht mehr ALG II bekommt, daher kan Sie laut SGB II 7 nichts mehr bekommen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
ups da war Henry schneller

Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.