Nabend zusammen.
Folgendes Thema:
Ich habe vor rund 4 monaten endlich eine ausbilungsstelle gefunden und arbeite seitdem auch dort. Ich fahre täglich insgesamt 5 stunden (hin/rück) und habe meine wohnung vor ca. 3 monaten zum 1.1. gekündigt. Ich habe jetzt eine neue wohnung gefunden und will bald umziehen. ich habe mit meiner frau vom amt gesprochen und hat mir wenig hoffnung gemacht.
ich muss, um leistungen aus §53(4) SGB III zu bekommen, bei der agentur für arbeit berufsausbildungssuchend gemeldet sein. so steht es zumindest in dem brief vom amt. da ich in der vergangenheit nur probleme mit den herrschften der agentur hatte, insbesondere der berufsberatung, war ich nur bis ende 2006 dort gemeldet. Ich habe mehrfach dort auch um beratungsgespräche gebeteten und nie eine einladung bekommen.
die frau von der arge meint auch in ihrem schreiben das die agentur mehr termine angeboten haben soll wovon ich aber bis heute nichts weiss. wie auch immer.
ich muss in 15 tagen umziehen und weiss nicht wie ich das jetzt anstellen soll. mir gehts eigentlich nur um ein transit (ich glaube mehr machen die ja auch nciht seit hartz4) aber mit meinem azubi lohn kann ich mir den einfach nicht leisten. eine darlehn kommt für mich nicht in frage da ich durch meine fixkosten bei +/-0 rauskomme und da wäre es unvorteilhaft wenn da nur noch minus bei raus kommt.
hat einer von euch eine idee was ich in dieser situation machen kann? hat das mit dem § 53 so seine richtigkeit? ich habe mich ja aktiv um einen termin bei der agentur bemüht..aber briefe herzaubern kann ich auch nicht wenn die mir keine schicken..
ich habe mich selber um meine zukunft gekümmert von der agentur kam nie etwas hinsichtlich einer stelle wo man sich mal bewerben könnte. wieso werden mir jetzt steine gelegt? ist es für die jetzt besser wenn ich kündige und hartz4 beantrage?! das kanns doch auch nicht.....
gruß
micha
Umzugskostenbeihilfe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Lt. SGB III wird tatsächlich die Meldung bei der Berufsberatung verlangt. Ich sehe da tatsächlich schwarz für dich.
Und die ARGE ist für dich als Azubi sowieso nicht zuständig, komisch, dass die sich überhaupt drum gekümmert haben... Denn mit eigener Wohnung bist du als Azubi doch BAB-berechtigt und daher vom ALG 2 ausgeschlossen?
Henry
Und die ARGE ist für dich als Azubi sowieso nicht zuständig, komisch, dass die sich überhaupt drum gekümmert haben... Denn mit eigener Wohnung bist du als Azubi doch BAB-berechtigt und daher vom ALG 2 ausgeschlossen?
Henry
das war die arbeitstante von der arge die hat sich da mal schlau gemacht -keine ahnung-Henry01 hat geschrieben:Lt. SGB III wird tatsächlich die Meldung bei der Berufsberatung verlangt. Ich sehe da tatsächlich schwarz für dich.
Und die ARGE ist für dich als Azubi sowieso nicht zuständig, komisch, dass die sich überhaupt drum gekümmert haben... Denn mit eigener Wohnung bist du als Azubi doch BAB-berechtigt und daher vom ALG 2 ausgeschlossen?
Henry
ist halt noch mein ansprechpartner wenn ich was hab/brauch da die sich nun auch kümmern nach einer beschwerde beim chef

hm die frau von der leistungsabteilung meint aber auch das es komisch sei das man da so einem die steine in den weg gelegt werden.. mehr konnte sie da aber auch nicht zu sagen da es nicht ihr bereich war/ist
für monat 09 habe ich noch bekommen da ich 09 ja auch erst angefangen habe.
bab hat auch auf sich ewig warten lassen..wie auch immer alg II bekomme ich nicht mehr da ich zu viel insgesamt habe. -denke ich- habe zumindest etwas mehr, als mit algII deswegen habe ich nix mehr beantragt -- für mich ist halt nur der umzug jetzt noch oberste prio..sonst bin ich aufgeschmissen.
bab hat auch auf sich ewig warten lassen..wie auch immer alg II bekomme ich nicht mehr da ich zu viel insgesamt habe. -denke ich- habe zumindest etwas mehr, als mit algII deswegen habe ich nix mehr beantragt -- für mich ist halt nur der umzug jetzt noch oberste prio..sonst bin ich aufgeschmissen.
Schon komisch, dass sich dann von der ARGE überhaupt noch wer um dich kümmert. Normalerweise bekommst du nur einen Termin, wenn du auch ALG 2 Antragsteller oder Leistungsempfänger bist.
Jetzt ist die Bundesagentur für dich zuständig und wenn die abgelehnt hat, dann sieht es nicht gut aus. Kann dir dein Ausbilder nicht vielleicht unter die Arme greifen?
Henry
Jetzt ist die Bundesagentur für dich zuständig und wenn die abgelehnt hat, dann sieht es nicht gut aus. Kann dir dein Ausbilder nicht vielleicht unter die Arme greifen?
Henry