Rückzahlung ALG 2/ Ablehnung Fahrtkostenbeihilfe

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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markuswalter
Beiträge: 32
Registriert: 08.03.2007 22:31

Rückzahlung ALG 2/ Ablehnung Fahrtkostenbeihilfe

Beitrag von markuswalter »

Ich hab da nochmal ne Frage an die Experten unter Euch:

Ich habe am 23.10.2007 ein Vollzeitstelle angetreten, dies auch gemeldet soweit so gut. Ich habe noch Leistungen für November 07 bekommen, ich bin mir im klaren das ich dass zurückzahlen muss, da ich am 25.11.2007 mein Gehalt für die 1 Woche Oktober und den kompletten November bekommen habe. Paralel habe ich einen Antrag auf Fahrtkostenbeihilfe gestellt ( täglich 250 km für Hin- und Rückfahrt) der wie ich heute, nach einenm Anruf, nach 8 Wochen bearbeitungszeit abgelehnt wird, ohne Begründung. Ich habe schon einmal Post bekommen wo man mich aufgefordert hat, meine Gehaltsabrechnung und den passenden Kontoauszug einzureichen. Naja hab mir Gedacht die sind nicht die schnellsten warteste mal....
So jetzt ein neuer Brief mit Aufforderung Gehaltsabrechnung und Kontoauszüge bis DEZEMBER einzureichen. Ich hab im Dezember aber keine Leistungen mehr von der Arge bezogen.

Jetzt meine Frage:
Dürfen die meine Kontoauszüge bis Dezember verlangen?
Kann ich was gegen den Ablehnungsbescheid, wenn er dann kommt, für die Fahrtkostenbeihilfe machen, da es ja leider ein KANN Leistung ist?


Ich finde die Motivation für Arbeitslose auch Hammer Hart, da nimmt man solche Wege in Kauf und wird so vor den Kopf gestossen, Hurra Deutschland....


Danke für die Hilfe/ Antworten
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Hallo,
ich würde an deiner Stelle wie folgt vor gehen...

Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid einlegen. Hilfsweise auch noch sofort beim Sozialgericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung stellen, da du sonst der Arbeit nicht mehr nachgehen kannst.

Was anderes wüsste ich jetzt so nicht. Allerdings wie Du schon gesagt hast es gibt keinen rechtsanspruch, dies ist eine kann-leistung .d.h. deine Vermittlering/ Vermittler kann den Antrag genehmigen, muss sie aber nicht. So hart wie es auch sich anhören tut; wenn ein Antrag vorerst nicht genehmigt wird, dann will das Amt nur Geld sparen sonst nichts.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
markuswalter
Beiträge: 32
Registriert: 08.03.2007 22:31

Beitrag von markuswalter »

Danke für den Tipp.
Wie sieht es mit den Kontoauszügen aus? Ist das Rechtens?

Leider werde ich finaziell nicht in der Lage sein mir eine Einstweilige Verfügung mit Rechtsanwalt zu besorgen. Ich verdiene zwar jetzt relativ gut, aber nach 1 Jahr Hartz 4 sind viele andere Löcher zu stopfen.........
Ein Kostspieliger Rechtsstreit würde mich ruinieren :cry:

Kann ich das mit der Einstweilingen Verfügung auch selber machen, gibt es da Vordrucke im Internet?

Wenn mir die Arbeit nicht soviel Spass machen würden( man gewinnt wieder an Selbstwertgefühl wenn man auf den Kontoauszug schaut) würde ich wieder hinschmeissen...........

Naja vielleicht sind die Sauer weil ich mir Ohne Hilfe der Arge einen Job gesucht habe :wink:

Hurra Deutsche Land, Ich liebe Deutsche Land..... :cry:
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Die Fahrkosten können doch als Absetzbetrag nach § 11 Abs. 2 Nr. 5 in Verbindung mit § 3, Abs. 1 Nr. 3b der ALG II-V vom Einkommen abgesetzt werden?!

Aus diesem Grund gibt es in meiner ARGE auch keine FKBH mehr. Sonst wird ja "doppelt" gezahlt.... Einmal, indem man die FKB auszahlt und einmal, indem man halt von 800 Euro Lohn nur 400 Euro anrechnet (Beispiel)....

Henry
markuswalter
Beiträge: 32
Registriert: 08.03.2007 22:31

Beitrag von markuswalter »

Soweit so gut, ich hab ja nur nur bis 11/07 Leistungen bezogen, daher müsste ich dann ab 12/07 alles alleine zahlen, naja was solls... :cry:

Was ist mit den Kontoauszügen, dürfen sie die bis Dezember verlangen?
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Verdienst du denn soviel, dass du trotz Freibetrag und hoher Absetzung aufgrund hohen Fahrkosten nicht mehr bedürftig bist?

Henry
markuswalter
Beiträge: 32
Registriert: 08.03.2007 22:31

Beitrag von markuswalter »

ich verdiene knapp 1350 € netto
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Und wie hoch ist dein Bedarf? Wie hoch ist dein Brutto? Nur allein mit dem Netto kann man das nicht beurteilen...

Henry
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