alg2 schwangerschaft zusammenziehen

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
kubi77
Beiträge: 3
Registriert: 05.07.2006 23:55

alg2 schwangerschaft zusammenziehen

Beitrag von kubi77 »

hallo @ll,

ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen bzw. hoffe ich, dass ich hier richtig bin.

hintergrund: meine freundin ist schwanger von mir, hat bereits eine 9 jährige tochter und bezieht alg2. ich bin fast mit dem studium fertig und dann wollten wir zusammenziehen. heiraten wollen wir vorerst noch nicht.
ich rechne mit einem bruttoverdienst von 3000-3500 brutto. wäre natürlich alleinverdiener für uns 4.

da ich aber bildungkredit, bäfög etc. zurückzahlen muss, frage ich mich jetzt wie das ganze für meine freundin berechnet wird. gibt es denn evtl. andere stellen die uns helfen können (z.b. wohngeld), bzw. steht uns denn überhaupt was zu?

weitere frage was kann denn alles als abzugsfähig (einkommen mindernd) angesehen werden. hat den hintergrund, dass ich vor jahren z.b. 2 lebensversicherungen (für die altersvorsorge) abgeschlossen habe, gibt es für mich und vielleicht auch für meine freundin da freibeträge etc.?
hat sonst vielleicht jemand tipps wie wir das angehen können?

mein gehalt hört sich erstmal sicherlich für den ein oder anderen recht hoch an, aber für 4 köpfe in hh ist das bei leibe nicht viel.

danke für eure hilfe
und liebe grüße
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Ihr werdet aufgrund des Kindes unweigerlich eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Inwieweit ihr dann Anspruch auf ALG 2 hab, solltest du ausrechnen. Gib erstmal dein Brutto bei einem der vielen Einkommensrechner im Netz ein und rechne aus, was es netto ist. Und dann überprüfe mit einem ALG 2 Rechner, ob ihr Anspruch habt. Vergiss aber nicht, dass die Kinder ja noch Kindergeld erhalten und ggf. das 9 jährige noch Unterhalt/UVG...

Ggf. wäre auch noch die Möglichkeit von Kindergeldzuschlag. Auch dafür gibt es Rechner im Netz.

Mehr kann man hier nicht sagen, da man dann Miete und sonstiges Einkommen kennen müsste.

Henry
kubi77
Beiträge: 3
Registriert: 05.07.2006 23:55

Beitrag von kubi77 »

hi erstmal danke für die infos!

also unterhalt zahlt der vater leider nicht. sonstiges einkommen ist auch nicht vorhanden (bis auf das kindergeld und ggf. 300 mutterschaftsgeld).

miete wird sich so auf 600 -650 euro kalt belaufen.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Die Wohnung dürfte für ALG 2 zu teuer sein. Die Richtlinien von Hamburg findest du hier: Infoline-Hamburg.

Ansonsten nutze einfach mal einen Wohngeld, ALG 2 und Kinderzuschlagsrechner, die es derer im Netz viele gibt und prüfe mal nach, womit ihr am besten fahrt.

Henry

Edit: Link angepasst - Ralf Hagelstein - Moderator
Benutzeravatar
Ralf Hagelstein
Site Admin
Beiträge: 2337
Registriert: 11.12.2005 18:07
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

Beitrag von Ralf Hagelstein »

Ich habe mal den Link zu den aktuellen Fachlichen Vorgaben Hamburgs in Henry`s Beitrag gesetzt.
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
Bild
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Danke sehr.

Henry
Antworten