Gemeinsames Sorgerecht, getrennt wohnend, muss er Unterhalt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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JungeMama87
Beiträge: 3
Registriert: 29.11.2007 16:30

Gemeinsames Sorgerecht, getrennt wohnend, muss er Unterhalt

Beitrag von JungeMama87 »

Hallo,

ich hoffe Ihr könnt mir helfen!

Mein Partner und ich haben eine gemeinsame Tochter und auch das gemeinsame Sorgerecht, mein Partner und ich wohnen getrennt, da er aus beruflichen Gründen umziehen musste. Nun die Frage: Muss er Unterhalt für die Kleine bezahlen?!

Wenn ja, muss man da wirklich zum Jugenamt und so nen "Unterhaltstitel" machen oder würde es auch genügen, wenn wir dem AAmt einen Dauerauftrag bzw. den Kontoauszug vorlegt und zusätzlich, dass er noch eine schriftliche Erklärung macht, dass er jeden Monat den Unterhalt an mich überweist!?

Ich danke schon im Voraus für eure Antworten!!!
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

hallo mama. wenn er finanziell kann, muß er unterhalt zahlen. ist doch klare sache.
wenn du den kontoauszug der arge vorlegst, wo der betrag draufsteht, reicht das aus. dauerauftrag geht auch. er muss keine erklärung machen, dass er in zukunft unterhalt bezahlt. das weiß er doch selber noch nicht 100 % - ig. seid ihr verheiratet?
gruss ladyguenes. :wink:
JungeMama87
Beiträge: 3
Registriert: 29.11.2007 16:30

Beitrag von JungeMama87 »

Danke erstmal für die Antwort!

Also, so ne klare Sache ist das für mich nicht, schließlich haben wir beide das Sorgerecht.

Und nein, wir sind nicht verheiratet. Wieso würde das denn ne Rolle spielen?! (Nicht das ich jetz deswegen gleich heiraten würde, dazu bin ich meiner Meinung nach noch zu jung)
Ladyguenes
Beiträge: 154
Registriert: 10.03.2007 17:49

Beitrag von Ladyguenes »

also meiner meinung nach ( hab mich schlau gemacht ) muss er auch unterhalt zahlen, wenn das gemeinsame sorgerecht besteht.
nat. musst du ihn nicht heiraten*lach* :lol:
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babydoll123456
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huhu

Beitrag von babydoll123456 »

Die gemeinsame sorge hat nix mit dem unterhalt zu tun :-)
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Das gemeinsame Sorgerecht ist eigentlich die Normalität, wenn (verheiratete) Eltern sich trennen. Dann bräuchte ja gar niemand Kindesunterhalt zu zahlen.

Was ich jetzt nicht so recht verstehe: Der Umzugsgrund war "beruflicher" Natur? Also seid ihr jetzt nicht "gefühlsmäßig" getrennt sondern führt halt eine Wochenendehe oder so ähnlich?

Henry
JungeMama87
Beiträge: 3
Registriert: 29.11.2007 16:30

Beitrag von JungeMama87 »

Ja, also wir sind noch ein Paar, und führen momentan eine Wochenendbeziehung.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Dann besteht eigentlich weiterhin eine Bedarfsgemeinschaft, ihr müsstet (wie bisher?) gemeinsam berechnet werden, wobei seine Ausgaben für den Zweitwohnsitz einkommensmindernd zu berücksichtigen wären.

Will das Amt es nicht so machen oder hast du dort angegeben, dass ihr euch getrennt habt?

Henry
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