urlaubsanspruch

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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embindant
Beiträge: 36
Registriert: 08.05.2007 14:56

urlaubsanspruch

Beitrag von embindant »

hallo...

ich arbeite von montags bis donnerstag, also eine 4 tage woche!
bis zum ende diesen jahres habe ich 5 monate gearbeitet. meine frage ist wieviel urlaub mir für '07 noch zusteht?
also normalerweise würde ich so rechnen: 24 tage im jahr, also 2 tage im monat, für die 5 monate sind das dann also noch 10 tage urlaub.
aber da ich ja nur eine 4 tage woche habe wird das irgendwie anders gerechnet!? kennt sich da jemand besser aus?wäre toll wenn mir wer helfen könnte!!

vielen dank embindant
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Zufällig kenne ich mich aus, weil ich eine 3-Tage-Woche hatte.
Falls in Deinem Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, hast Du auf jeden Fall den gesetzlichen Mindestanspruch von 24 Tagen für 12 Monate.
Hierzu nun die Umrechnungsformel: 24:5= 4,8
4,8x4= 19,2 Tage für 12 Monate!
19,2:12= 1,6 Tage pro Monat
1,6x5= 8 Tage für 5 Monate Wobei Du nur die Tage als Urlaubstage anrechnen musst, die Du auch arbeiten würdest.

Nochmal ne Erklärung dazu: Normalerweise muß der Arbeitgeber Dir den Durchschnittsurlaub zugestehen, den er üblicherweise den anderen Angestellten zugesteht. Sind also in der Firma in der Du arbeitest bei den anderen Kollegen 26 Tage Urlaubsanspruch üblich, muß Dir der Arbeitgeber auch 26 Tage Urlaub einräumen als Umrechnungsfaktor.

Diesen Umrechnungsfaktor teilt man dann durch die normal zu arbeitenden Tage der Woche. Meist wird von einer 5 Tagewoche ausgegangen.

Da Du nur an 4 Tagen arbeitest, multiplizierst Du nun das Ergebnis mit 4. Würdest Du nur zwei Tage die Woche arbeiten, müsstest Du das Ergebnis mit 2 multiplizieren ( nur zum besseren Verständnis)

Da Du den Urlaubsanspruch nun für fünf Monate gebraucht hast, habe ich eben den gesamten Jahresurlaubsanspruch durch 12 Monate geteilt und dann das Ergebnis mit 5 multipliziert.

Ich hoffe ich konnte Dir weiter helfen.

Gruß buxi
embindant
Beiträge: 36
Registriert: 08.05.2007 14:56

Beitrag von embindant »

vielen dank, so habe ich es verstanden!!!

embindant
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