Umzug in eine grössere Wohnug

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Micha3333
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Umzug in eine grössere Wohnug

Beitrag von Micha3333 »

Ich habe vor 4 Wochen einen Antrag für eine grössere Wohnung gestellt bei der Arge der wurde mir jetzt abgelehnt mit der begründung meine Wohnung ist gross genug und ich sollte doch Möbel entfernen. Meine Wohnung ist 30qm 1Zimmer küche Bad und ist eine Dachwohnug mit Schrägen und Erker.
Die neue Wohung entspricht genau den Harz4 bedinnungen. Es wurde mir auch gesagt wenn ich noch einen Antrag stell wird er wieder abgelehnt.
Was kann ich jetzt tun???
Henry01
Beiträge: 291
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Beitrag von Henry01 »

In Widerspruch gehen wäre eine Möglichkeit. Allerdings müsstest du tatsächlich die Frage klären, warum eben deine jetzige Wohnung nicht angemessen (für eine Person?) ist.

Ansonsten kannst du natürlich trotzdem umziehen, allerdings würde man dir dazu keine Kosten gewähren und auch nur die alte Miethöhe als Bedarf anerkennen.

Henry
sabinekuhnert
Beiträge: 15
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Umzug in eine grössere Wohnung

Beitrag von sabinekuhnert »

Hallo Micha,
Bei meiner Tochter hat die Arge auch abgelehnt sie wollte auch in eine grössere Wohnung ziehen wir haben Wiederspruch eingelegt auch abgelehnt jetzt zieht sie doch um , Arge sagte zwar ja aber wie Henry schon geschrieben hatte sie bekommt die Miete nur von der ersten Wohnung bezahlt in deiner sache würde ich trotzdem auch Wiederspruch einlegen viel Glück. Sabine
Sentinel
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Beitrag von Sentinel »

Henry01 hat geschrieben:In Widerspruch gehen wäre eine Möglichkeit. Allerdings müsstest du tatsächlich die Frage klären, warum eben deine jetzige Wohnung nicht angemessen (für eine Person?) ist.

Ansonsten kannst du natürlich trotzdem umziehen, allerdings würde man dir dazu keine Kosten gewähren und auch nur die alte Miethöhe als Bedarf anerkennen.

Henry
XXXXXX - keiner kann dir vorschreiben wo du wohnst. Solange die Kriterien eingehalten werden kann die Wohnung gekündigt und eine andere angemietet werden. Wo bitte sind wir denn hier good old Henry???

Edit: Bitte die Form wahren. Danke. Ralf Hagelstein - Moderator
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Henry hat in der Sache insofern Recht, dass dies so im SGB II geregelt ist.
Zu dieser Rechtsfrage ist mir noch kein aktuelles Urteil des BSG bekannt,
die SG/LSG entschieden bisher unterschiedlich.

Siehe hierzu meinen Beitrag vom 11.05.06 und die Replik einer RAin hier: PeNG! informiert: Am 31.07.2006 ist Hartz IV-Umzugstag
Zuletzt geändert von Ralf Hagelstein am 06.12.2007 01:48, insgesamt 2-mal geändert.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

§ 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung

(1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. 2Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden Aufwendungen erbracht. 3Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. 4Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Danke für die Ergänzung Termi! :)
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Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Sentinel,

ich weiß zwar nicht, womit du mich betitelt hast, aber ich gehe mal davon aus, dass es nichts nettes war, sonst wäre es nicht editiert.

Dir mal zu Gehör gebracht: Was nutzen einem Menschen solche Ratschläge wie du sie erteilst: "Zieh um, die müssen dir alles zahlen..."? Soll ein Mensch wegen deinen Ratschlägen vor die Hunde gehen? Zahlst du die Differenz, die dann auf der Rechtsgrundlage des § 22 Abs. 1 - wie DJ Termi korrekt zitierte - nicht übernommen werden würde?

Weißt du: helfen wollen ist eine Sache. Nur: stürze doch bitte nicht andere Leute ins Unglück und beleidige dabei andere, die korrekte Antworten geben, die aber eben nicht sonderlich positiv sind. Es ist eben nicht alles im Leben eitel Sonnenschein, deshalb kann man doch niemandem XXXXXXXXXXX!

Henry

Edit: Eine unterschiedliche Rechtsauffassung ist möglich. Bitte die Form wahren. Danke. Ralf Hagelstein - Moderator
Sentinel
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Beitrag von Sentinel »

Henry01 hat geschrieben:Sentinel,

ich weiß zwar nicht, womit du mich betitelt hast, aber ich gehe mal davon aus, dass es nichts nettes war, sonst wäre es nicht editiert.

Dir mal zu Gehör gebracht: Was nutzen einem Menschen solche Ratschläge wie du sie erteilst: "Zieh um, die müssen dir alles zahlen..."? Soll ein Mensch wegen deinen Ratschlägen vor die Hunde gehen? Zahlst du die Differenz, die dann auf der Rechtsgrundlage des § 22 Abs. 1 - wie DJ Termi korrekt zitierte - nicht übernommen werden würde?

Weißt du: helfen wollen ist eine Sache. Nur: stürze doch bitte nicht andere Leute ins Unglück und beleidige dabei andere, die korrekte Antworten geben, die aber eben nicht sonderlich positiv sind. Es ist eben nicht alles im Leben eitel Sonnenschein, deshalb kann man doch niemandem XXXXXXXX!

Henry

Edit: Eine unterschiedliche Rechtsauffassung ist möglich. Bitte die Form wahren. Danke. Ralf Hagelstein - Moderator
Ganz ruhig XXXXXXX - warum sollte ein Mensch wegen meiner Ratschläge zu Grunde gehen??? Deine Interpretationen in allen Ehren - nur wer vergreift sich hier im Ton und wird nicht editiert???

XXXXXXXX

In diesem Sinne ein schönes WE

Edit I: Sentinel, Henry hat sich Dir gegenüber nicht im Ton vergriffen.
Die farbliche Bezeichnung die Du für ihn verwendet hast wurde von mir geixt, nicht das da noch Missverständnisse aufkommen. Denn ob grün, blau, rot, braun, schwarz oder sonstwie, Farben werden häufig mit politischen Denkweisen assoziiert. Und Du wolltest da doch sicher keinerlei Richtung unterstellen.
Gruss Melinde


Edit II: Aus meiner Sicht haben sich beide in der Wortwahl vergriffen. Ralf Hagelstein - Moderator
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Versuch der Schlichtung:

a) Der Fragesteller möchte aus seinem "Wohnklo mit Kochnische" in eine Wohnung umziehen, die nach den kommunalen Regelungen noch als "angemessen" zu betrachten ist.

b) Henry führt kurz in die aktuelle Rechtslage nach dem seit 01.08.06 geltenden Optimierungsgesetz ein.

c) Senitel, so interpretiere ich sein Anliegen, weist auf Artikel 11 (2) GG hin, unter dessen möglichen Einschränkungen die aktuellen Bestimmungen des § 22 SGB II nicht fallen können, demnach also unrechtmäßig wären.

d) Ich weise auf die Differenzen der Gesetzgebung und die uneinheitliche Rechtsprechung hin.

Versuch der Zusammenfassung:

Unser Grundgesetz erlaubt es m.E. grundsätzlich jedem, sich in Deutschland niederzulassen wo er möchte. Dieses Recht ist im GG m.E. nur eng umgrenzt eingeschränkt.
Das SGB II hat eine Verschärfung erfahren, welche m.E. vielen Juristen, auch amtierenden Richtern an Sozialgerichten, zu weit geht.
Meines Wissens nach gibt es zu dieser aktuellen Rechtslage noch kein rechtskräftiges Urteil eines zuständigen Bundesgerichtes. (Urteile zum alten BSHG lasse ich mal aussen vor)
Manche Gerichte sehen als einzig mögliche Einschränkung der Wohnungskosten den Begriff der "Angemessenheit", eine weitere Einschränkung wäre m.E. nicht mit Artikel 11 (2) GG vereinbar.

Wer zur Zeit ohne "wichtigen Grund" umziehen möchte, muß sich überlegen, ob er sich das Risiko einer evtl. negativ ausfallenden Klage leisten kann. Je niedriger die Differenz zwischen alter und neuer Miete, umso eher könnte Mensch sich den Klageweg (finanziell) leisten, wenn er mit dem Risiko des Scheiterns leben kann.

In der Hoffnung beiden "Seiten" gerecht worden zu sein,
verbleibt mit freundlichen Grüßen an alle,

Ralf Hagelstein

Edit: PS: Wichtiger Hinweis zur Nutzung dieses Forum. Bitte lesen und Umgang mit Fragestellern
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Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Ralf,

Sentinel schreibt:
Solange die Kriterien eingehalten werden kann die Wohnung gekündigt und eine andere angemietet werden.
Das hat nichts mit dem GG zu tun. Sentinel bezieht sich auf die Rechtslage vor der Gesetzesänderung, nichts weiter.
Diese Rechtslage ist eben durch die Neufassung des § 22 nicht mehr gegeben.

Und wenn ich schreibe, dass man niemanden mit seinen Ratschlägen ins Unglück stürzen sollte, dann weiß ich nicht, ob ich mich da wirklich im Ton vergriffen habe?! Oder zahlt Sentinel die Mietdifferenz? Oder du?

Darf man ihm also nicht vor Augen führen, was er mit seinen "Rechtsauffassungen" anrichtet, die veraltet sind? Dass es keine korrekte Rechtsauffassung ist, hat ja selbst der Moderator DJ Termi geschrieben, oder warum steht sonst der Auszug aus dem 22 in dem betreffenden Teil FETT?

Werde ich dann dafür abgestraft, dass ich sowas verhindern will? Na, dass ist ja ein tolles Forum hier. Da darf man sich beleidigen lassen und wird auch noch für eine rein vernünftige Antwort, die verhindern soll, dass dem Anfragenden Schaden entsteht, selbst als "im Ton vergriffen" bezeichnet!

Also langsam frage ich mich, ob es nicht eher was damit zu tun hat, dass man gar keine anderen "Helfer" hier wünscht, sondern das alleinige "Beratungsrecht" für sich behalten möchte und man versucht, andere, die einem das Wasser reichen können aus dem Forum zu vertreiben. Dann schreibt das doch bitte so in eurer Registratur, z. B. "Anmeldungen von Leuten, die fachliche Antworten geben sind nicht erwünscht." oder "Fachliche Antworten sind ausschließlich von den (einem) Moderator(en) zulässig" und gut. Dann braucht man hier seine Zeit nicht zu verschwenden.

Ich wünsche darauf bitte eine Antwort vom Betreiber.

Henry
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