Hallo zusammen,
beziehe seit 01/05 Alg 2.
Habe befristet 3 Monate gearbeitet, nun soll ich einen kompl. neuen Antrag stellen mit allen Unterlagen!
Ist das richtig, können die das verlangen ?
Neuer Antrag ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo logo,
leider ja. Dies gilt nicht nur wenn du zwischenzeitlich arbeiten warst. Solltest du in eine andere Stadt ziehen, kannst du deinen Antrag auch nicht "mitnehmen", du musst ihn komplett neu stellen. Das Arbeitslosgengeld II wird immer für eine Frist von 6 Monaten gewährt, danach ist eine Folgeantrag zu stellen.
Gruß Daniel
leider ja. Dies gilt nicht nur wenn du zwischenzeitlich arbeiten warst. Solltest du in eine andere Stadt ziehen, kannst du deinen Antrag auch nicht "mitnehmen", du musst ihn komplett neu stellen. Das Arbeitslosgengeld II wird immer für eine Frist von 6 Monaten gewährt, danach ist eine Folgeantrag zu stellen.
Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... orum2.html
Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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