Hallo Leutz,
erst mal ein frohes neues euch allen.
Nun zu meiner Frage
ich bezog 2001 Sozialhilfe und trennte mich von meiner Frau. Eine Neue Wohnung musste ich mir Quasi über Nacht suchen und mietete auch eine ohne Zustimmung des Sozialamtes an (nicht kenntnis der Erlaubnisabfrage) So dadurch wurde natürlich auch keine Kaution bezahlt. Das ist aber nicht das wichtigste, meine Wohnung hat nun 53 m² also laut Duisburger Sozialamt 8 m² zuviel. Deshalb musste ich einen gewissen % satz selber zahlen. Nun hab ich bei Harz4 einen Wiederspruch eingereicht und da wurde mir auch irgendwas über Warmwasser was man mir abzieht und die Wohnung sei zu groß für mich alleine.
Nun meine Fragen
ich verstehe erstens nicht diese Berechnung fürs Warmwasser. Ich habe nen Durchlauferhitzer als einzigsten Warm Wasser Lieferanten den ich ja schon mit dem Strom abgelte. Die Heizung ist also auch nur als Wärmespender vorhanden.
Dann hab ich mich mit meinem Vermieter (sozialer Wohnungsbau) unterhalten , doch das sind die kleinsten Wohnungen die vorhanden sind.
Trotzdem werden mir im Monat ca 70 Euro nicht bewilligt und von meinem Harz4 Geld abgezogen.
Mir bleiben nach abzug aller Unkosten (Strom, Telefon, Schulden) noch 50 Euro im Monat zum leben. Ist das alles so rechtens ?
mfg
Diskus
Wohnung zu Groß ?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Diskus
Wenn Deine Wohnung zu groß ist musst
Du die Differenz selber tragen. Deswegen kann Dir
vom Regelbedarf nichts gekürzt werden.
Warmwasser kann von Deinen Heizkosten auch nicht
abgezogen werden, da es nicht im Zusammenhang
mit der Heizung erwärmt wird.
(Strom musst Du sowieso selber zahlen.)
Wäre das der Fall, gingen 18 % der Heizkosten für
Warmwasser zu Deinen Lasten. Der Prozentsatz ergibt sich
aus der Heizkostenverordnung, nach der Vermieter ihren
Mietern die Betriebskostenabrechnung erstellen müssen.
Bei den Heizkosten werden Dir die 1,00 € pro qm allerdings
nur für die angemessene Wohnungsgröße bezahlt.
Die Berechnung in Deinem Bescheid ist nicht in Ordnung.
Aus der schriftlichen Begründung muß erkennbar sein, wie die
Kürzungen begründet werden dann kannst Du darauf reagieren.
Gruß
Wenn Deine Wohnung zu groß ist musst
Du die Differenz selber tragen. Deswegen kann Dir
vom Regelbedarf nichts gekürzt werden.
Warmwasser kann von Deinen Heizkosten auch nicht
abgezogen werden, da es nicht im Zusammenhang
mit der Heizung erwärmt wird.
(Strom musst Du sowieso selber zahlen.)
Wäre das der Fall, gingen 18 % der Heizkosten für
Warmwasser zu Deinen Lasten. Der Prozentsatz ergibt sich
aus der Heizkostenverordnung, nach der Vermieter ihren
Mietern die Betriebskostenabrechnung erstellen müssen.
Bei den Heizkosten werden Dir die 1,00 € pro qm allerdings
nur für die angemessene Wohnungsgröße bezahlt.
Die Berechnung in Deinem Bescheid ist nicht in Ordnung.
Aus der schriftlichen Begründung muß erkennbar sein, wie die
Kürzungen begründet werden dann kannst Du darauf reagieren.
Gruß
Re: Wohnung zu Groß ?
Hallo Diskus,Diskus hat geschrieben: Trotzdem werden mir im Monat ca 70 Euro nicht bewilligt und von meinem Harz4 Geld abgezogen.
Mir bleiben nach abzug aller Unkosten (Strom, Telefon, Schulden) noch 50 Euro im Monat zum leben. Ist das alles so rechtens ?
mfg
Diskus
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