Abmelden beim amt ohne arbeitsvertrag?????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Mausebär
Beiträge: 118
Registriert: 09.01.2007 10:47

Abmelden beim amt ohne arbeitsvertrag?????

Beitrag von Mausebär »

Hallo...
ich hab da auch mal wieder ne frage...
ich habe ab 01.12.07 nen 2. halbtagsjob gefunden.. :D
mit dem neuen arbeitgeber ist schon alles geregelt..
ich bekomme aber meinen arbeitsvertrag frühestens am 03.12....

jetz zu meiner frage:
soll ich mich trotzdem bei der arge schon abmelden, obwohl ich noch gar nichts schriftliches in der hand habe? oder soll ich warten bis ich den arbeitsvertrag habe?? bin echt ratlos!!!!

achso... ich würde dann komplett aus dem Hartz4-Karusell rausfallen.. :D
ich habe dann zwar weniger geld in der tasche.. da ich ja die fahrkosten selber tragen muss.. aber hauptsache ich bin nicht mehr aufs Geld vom amt angewiesen!!!!

Danke schon mal und liebe grüße
Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrungen wieder... !!!!!
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

Erstmal Glückwunsch zum neuen Job. ;)

Abmelden würde ich mich noch nicht, warum?

Du hast evtl. trotzdem für den Monat Dezember Anspruch. Denn wenn Dein Geld/Gehalt erst im Januar kommt (also das erste) brauchst Du doch nix zurückzahlen ans Amt. Ebenso würde ich vor Vorliegen des Arbeitsvertrages nicht abmelden, denn Du hast dann immer noch Zeit dies nachzuholen. Nachher klappts doch nich, und dann haste nur Stress am Hals.....

Es müsste ausreichen wenn Du Deinen SB über die Arbeitsaufnahme informierst. Dann wirst Du aus der Vermittlung/Verfügbarkeit auch gestrichen. Unterlagen einreichen kannst Du immer noch.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
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Beitrag von maria1106 »

HAllo!
Da kann ich nonsens nur zustimmen . So würde ich es auch machen !

LG
Silvia
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