Hallo,
Neulich erhalte ich eine Einladung von meinem Sachbearbeiter.
Ich gehe hin und er beschuldigt mich das ich eine Stelle bei einer Zeitarbeitsfirma abgelehnt hätte. Ich bestreitete dies und teilte es ihm auch einen Tag später schriftlich mit. Trotz meiner Stellungsnahme kam einige Tage später ein Bescheid der mir die Leistungen für 3 Monate um 1/3 kürzt. Begründet wurde dies wieder damit das ich eine Stelle abgelehnt hätte. Ich habe nun wieder schriftlich gegen diesen Bescheid Widerspruch eingelegt. Nun würde ich gern wissen wie das nun weitergeht. Können die meinen Widerspruch einfach ablehnen ?
Geht das ganze vor Gericht jetzt ?
Ich habe sowieso den Verdacht das mein Sachbearbeiter und diese Zeitarbeitsfirma sozusagen Hand in Hand arbeiten. Das heist die Zeitarbeitsfirma liefert ihm Gründe um Leuten das Geld zu kürzen.
Wiederspruch, was passiert jetzt ?
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- Ralf Hagelstein
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Über Deinen Widerspruch soll die Behörde innerhalb von 3 Monaten entscheiden. Wird dieser abgelehnt, kannst Du dagegen Klage einreichen.
Hälst Du die Kürzung für "rechtswidrig", kannst Du auch sofort um einstweiligen Rechtsschutz bei Gericht ersuchen und die aufschiebende Wirkung deines Widerspruches gegen die Vollstreckung der Kürzung beantragen.
So hat es zumindest bei mir, von mir laienhaft beschrieben, der Rechtssekretär meiner Gewerkschaft gemacht.
Hälst Du die Kürzung für "rechtswidrig", kannst Du auch sofort um einstweiligen Rechtsschutz bei Gericht ersuchen und die aufschiebende Wirkung deines Widerspruches gegen die Vollstreckung der Kürzung beantragen.
So hat es zumindest bei mir, von mir laienhaft beschrieben, der Rechtssekretär meiner Gewerkschaft gemacht.