Benötige Hilfe! Bitte

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Sarah22
Beiträge: 1
Registriert: 09.11.2007 09:08

Benötige Hilfe! Bitte

Beitrag von Sarah22 »

Hallo! Ich habe mich in diesem Forum angemeldet weil ich Hilfe benötige.

Ich bin im 6 Monat schwanger, beziehe bis dato keine staatlichen Gelder. Ich lebe mit meinem Lebensgefährten in einer 100 qm Mietwohnung. Ich habe keine Ausbildung, und bis vor zwei Jahren immer auf 400 Euro Basis gearbeitet. Mein Lebensgefährte verdient monatlich 1400 Euro netto. Ich habe keinen Verdienst. Er ist der Vater meines ungeborenen Kindes.

Das Geld wird aber nicht mehr reichen wenn unser Baby da ist.

Von daher möchte ich gerne Arbeitslosengeld beantragen.
Meine Frage:

Steht mir das überhaupt zu?

Wird es dem Verdienst von meinem Freund angerechnet?

Müssen wir dann unsere Wohnung kündigen und in eine kleinere Wohnung ziehen?

Die monatliche Warmiete beträgt 566 Euro.

Ich bitte um Antwort.
Ich möchte nicht unvorbereitet zum Amt gehen uns als Bettlerin da stehen. Ich habe schon so viel gegoogelt aber meine Fragen sind immer noch unbeantwortet.

Liebe Grüße
Sarah
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Sarah22
Um einen ersten ungefähren Überblick zu erhalten ob Anspruch auf Alg2 besteht gib eure Zahlen mal in einen der Rechner ein.
Vielleicht geht es auch mit Wohngeld oder Kinderzuschlag, es bleibt euch viel erspart wenn ihr nicht „Kunden“ von ARGE werden müsst.

Besteht ergänzender Anspruch (vermute ich jetzt einfach mal ganz unverbindlich) gilt folgendes:
Da ihr bald ein gemeinsames Kind haben werdet geltet ihr als Bedarfsgemeinschaft und alles Einkommen wird, nach Abzug diverser Freibeträge, angerechnet.
Damit Du nicht unvorbereitet bist schau mal in die Durchführungshinweise der BA zum SGB II Ist kein Gesetz, nur Durchführungshinweise.
Die gesetzlichen Regelungen findest Du hier SGB II. Auch ein Blick in die WDB Fachinformationen schafft Überblick.
Mit den 100qm bei der Wohnung kann es Probleme geben denn meist werden bei 3 Personen bis 75qm als angemessen angesehen. Die Gemeinden handhaben das unterschiedlich, nach Grösse oder Kosten und auch ab welchem Alter sie ein Kind überhaubt beim Wohnbedarf berücksichtigen.
Schau mal hier bei Tacheles ob da eure Gemeinde zu finden ist oder hier oder hier.
Wegen einer zu grossen oder teuren Wohnung werdet ihr zur Senkung der Unterkunftskosten aufgefordert, Umzug oder Untervermietung gäbe es da als Möglichkeit, oder müsstet die Differenz selber zahlen denn es werden nur die angemessenen Kosten übernommen.
Das betrifft dann auch die Kostenübernahme bei Betriebskostennachzahlungen die dann nur anteilig übernommen werden. Bei den steigenden Energiepreisen leicht ein Fass ohne Boden, zumal schon der Strom nicht übernommen wird.
Bei aufgefordertem Umzug trägt ARGE die Kosten für Umzug und Wohnungsbeschaffung, zieht ihr aus eigenem Antrieb um dann nicht. (wer bestellt der zahlt heisst es doch)
Mehrbedarf bei Schwangerschaft käme auch noch dazu und die nötigen Beihilfen für Schwangerschaftsbekleidung, Erstausstattung für das Kind (Kleidung und Möbel samt Kinderwagen).
Wenn noch Fragen, dann fragen. Es gibt hier im Forum auch eine sehr ergiebige Suchfunktion. Startseite rechte Spalte: Forum durchsuchen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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