Mietwohnung - wird Maklerprovision mit übernommen ?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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brumbrum
Beiträge: 3
Registriert: 16.04.2007 09:42

Mietwohnung - wird Maklerprovision mit übernommen ?

Beitrag von brumbrum »

Hi Leute,

jemand möchte umziehen, bekommt aber nur gute Angebote die mit Maklerprovision versehen sind (meist 2 Monatsmieten).

Zahlt das die ARGE auch ?
Oder muss ich mir über die ARGE einen Kredit geben lassen ?
Da war doch mal ein Gerichtsurteil in dem gesagt wurde dass solche Kredite gegen das Grundgesetz verstoßen würden (wegen Existenzminimum), was ist daraus geworden ?


Besten Dank !
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babydoll123456
Beiträge: 444
Registriert: 02.11.2006 16:19
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hi

Beitrag von babydoll123456 »

Also soviel ich weiß übernimmt die arge gar keine marklerprovision...

Auch nicht als dahrlehn....

nur die kaution und dass auch nur wenn man vorher einen antrag gestellt hat!

Wohnungsangebote dann reinreichen... nich jede whg ist o.k
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo brumbrum
Wenn dieser jemand aus wichtigem Grund umziehen will, als da z.B. wäre Arbeitsaufnahme, sollen die Wohnungsbeschaffungskosten auf Antrag übernommen werden. Zu den Wohnungsbeschaffungskosten gehört auch eine Maklerprovision wenn es auf anderem Wege keine Möglichkeiten gibt.
Bei privat begründetem Umzugswunsch muss man die entstehenden Kosten selber tragen.
Anfrage wegen Darlehen ginge auch.
Das mit dem Gerichturteil meinst Du sicher das wo drinsteht das Abzüge für Raten vom Existenzminimum nicht zulässig sind. Findest Du hier Seite 7 letzter Absatz.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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