verbrauchsabrechnung energie und wasserwerke

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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belgor2029
Beiträge: 1
Registriert: 30.10.2007 15:45

verbrauchsabrechnung energie und wasserwerke

Beitrag von belgor2029 »

Hallo ich habe da mal eine frage an euch,

meine frau und ich haben heute die verbrauchsabrechnug der energie und wasserwerke bekommen da steht drin das wir von 130,00 € auf 90,00€ runtergestuft worden sind, in dem Versorgungsvertrag den wir beim amt abgegeben haben steht aber noch 130,00 € drin, jetzt ist meine Frage ob ihr wisst ob wir jetzt weniger geld vom amt bekommen? da wir ja jetzt 40,00€ weniger an die energie werke bezahlen müssen? Bitte helft uns, wir kennen uns damit garnicht aus.

Danke im vorraus
pitter
Beiträge: 28
Registriert: 30.05.2007 22:30

Beitrag von pitter »

Habt ihr denn auch eine Rückzahlung von den Energie und wasserwerken bekommen?
Die werden euch bestimmt als Einkommen angerechnet.
Wenn es sich bei den Zahlungen um genehmigte Zahlung seitens der ARGE handelt bekommt ihr auch nur noch 90,00 Euro. Ihr müsst es aber angeben.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo belgor2029
Verringern sich die Kosten der Unterkunft dann muss diese Veränderung angegeben werden. Die Zahlungen von ARGE verringern sich dann entsprechend.
Rückzahlungen bei Strom dürfen nicht als Einkommen angerechnet werden da aus dem Regelbedarf bezahlt.
Bei den Kosten für Heizenergie darf der Anteil für das Warmwasser ebenfalls nicht angerechnet werden wenn es eine sog. verbundene Anlage ist (Heizanlage auch zur Warmwasserbereitung). Separate Auflistung dazu gibt es meist nicht, dann gelten wie im Mietrecht 18 % der Heizkosten.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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