Hallo ich habe da mal eine frage an euch,
meine frau und ich haben heute die verbrauchsabrechnug der energie und wasserwerke bekommen da steht drin das wir von 130,00 € auf 90,00€ runtergestuft worden sind, in dem Versorgungsvertrag den wir beim amt abgegeben haben steht aber noch 130,00 € drin, jetzt ist meine Frage ob ihr wisst ob wir jetzt weniger geld vom amt bekommen? da wir ja jetzt 40,00€ weniger an die energie werke bezahlen müssen? Bitte helft uns, wir kennen uns damit garnicht aus.
Danke im vorraus
verbrauchsabrechnung energie und wasserwerke
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Hallo belgor2029
Verringern sich die Kosten der Unterkunft dann muss diese Veränderung angegeben werden. Die Zahlungen von ARGE verringern sich dann entsprechend.
Rückzahlungen bei Strom dürfen nicht als Einkommen angerechnet werden da aus dem Regelbedarf bezahlt.
Bei den Kosten für Heizenergie darf der Anteil für das Warmwasser ebenfalls nicht angerechnet werden wenn es eine sog. verbundene Anlage ist (Heizanlage auch zur Warmwasserbereitung). Separate Auflistung dazu gibt es meist nicht, dann gelten wie im Mietrecht 18 % der Heizkosten.
Gruss
Verringern sich die Kosten der Unterkunft dann muss diese Veränderung angegeben werden. Die Zahlungen von ARGE verringern sich dann entsprechend.
Rückzahlungen bei Strom dürfen nicht als Einkommen angerechnet werden da aus dem Regelbedarf bezahlt.
Bei den Kosten für Heizenergie darf der Anteil für das Warmwasser ebenfalls nicht angerechnet werden wenn es eine sog. verbundene Anlage ist (Heizanlage auch zur Warmwasserbereitung). Separate Auflistung dazu gibt es meist nicht, dann gelten wie im Mietrecht 18 % der Heizkosten.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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