Aufgabe der zweitwohnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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brian
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Aufgabe der zweitwohnung

Beitrag von brian »

Hallo. Meine Freundin wird nun zum 1.2.08 Arbeitlos und bekommt dann Harzt 4.

Nun ist sie auch Schwanger und will zusammen mit mir zurück nach Berlin (wohnen im MOment in ihre zweitwohnung in Bayern)

Meine Frage ist, zahlt das Amt den Umzug zurück in die erst Wohung? Habe ich auch ein recht wieder umzuziehen da sie ja von mir Schwanger ist und ich natürlich mit ihr zusammen wohnen will.

LG Brian
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Die frage ist eher, wie lange Sie schon gearbeitet hat... Warum Kündigung wenn Sie Schwanger ist... Einen Umzug weil jemand wieder zurück in seine Heimat Stadt möchte gibt’s eh nicht.. Eben sowenig werden Kosten übernommen weil der Kindsvater zur "FREUNDIN" möchte..
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
brian
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Beitrag von brian »

18 Monate hat sie gearbeitet, sie wurde nicht gekündigt sondern nciht übernommen der Vertrag läuft ganz normal aus.
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DjTermi
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Beitrag von DjTermi »

Hat sie vor denn 18 Monaten schon gearbeitet ?
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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