Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
ich hab das Forum schon durchsucht aber nicht direkt was gefunden. Falls ich was übersehen haben sollte bitte einfach den passenden Link hier rein, dann müsst ihr nicht alle Antworten nochmal tippen
Also mein Problem ist folgendes:
Ich bin nun 22, abgeschlossene Fachhochschulreife (2 Jahre Höhere-Handelsschule plus 6 Monatiges Praktikum), arbeite aushilfsweise bei meinen Eltern (240€/Monat) aber bisher keine Ausbildung gefunden.
Nun möchte ich unbedingt zu meiner Freundin (lebt von ALG2) ziehen, sie wohnt 500km weit weg von mir, sodass ich den Job bei meinen Eltern dementsprechend nicht mehr machen kann. Würde also quasi "Mittellos" zu ihr ziehen wollen.
Kann ich ALG2 beantragen damit ich bei ihr Wohnen kann?
Oder gibt es andere Möglichkeiten mir das zu ermöglichen ohne dass ich meinen Eltern in die Tasche greifen muss?
Hallo Danjo
Du wirst nicht so ohne weiteres zur Freundin ziehen können ohne Genehmigung da bei u 25 jährigen besondere Regelungen gelten.
Steht genauer was in SGB II §22
Bei schwerwiegenden Gründen gäbe es Möglichkeiten.
Solange Deine Eltern Dir gegenüber unterhaltspflichtig sind wirst Du keine Leistungen vom Amt erhalten. Alg2 ist eine nachrangige Sozialleistung.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Wenn ich das was ich gelesen habe richtig verstehe müsste ich sie "nur mal eben" heiraten (was wir sowieso geplant haben) um dann ALG2 zu bekommen?! (Das ist nicht so *fies* gemeint wie es sich anhört *-*)
Bzw. Müsste ich vorab den Kommunalen Träger (Arbeitsamt?) in meiner Zielstadt fragen ob die mir auch ohne Ehe ALG2 zahlen würden.
Oder zählt das Grundsätzlich?
Wenn ich es richtig verstehe, darf ich auch nicht dort hin ziehen um zu heiraten sondern müsste das vorher tun um danach mit ihr zusammenzuziehen (§22 2a SGB: "Leistungen für Unterkunft und Heizung werden Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht erbracht, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.")
Hat jemand Erfahrung mit sowas oder kann Gesetze besser lesen als ich?
Hallo Danjo
Vor dem Umzug heiraten wäre gut, es genügt aber auch (jetzt nicht ernst oder fies gemeint ) wenn sich Nachwuchs angemeldet hätte.
Familienzusammenführung wird in diesem "familienfreundlichen" Lande noch nicht sanktioniert.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.