hallo liebe leute
wir (ich und meine freundin(eheähnliche LG)) haben eine rückzahlungsaufforderung des ALG2 bekommen in höhe von 650 euro. für den zeitraum von 1.8 - 31.8.07.
da wir seit 7.8.07 und 18.07.07 eine vollzeitbeschäftigung aufgenommen haben.
ZITAT:"Sie haben eine Beschäftigung am 07.08.2007 und ihr partner Herr ...... am 18.07.2007 aufgenommen.Das daraus erzielte Entgeld ist auf die Leistungen nach dem SGB II im Monat August 2007 anzurechnen. Herr..... erhält seinen 1.Lohn im August 2007 und sie ebenfalls."
Vor antreten der Beschäftigungen haben wir uns bei unserer sachbearbeiterin erkundigt ob es für uns Eingliederungsbeihilfe/überbrückungsgeld geben könnte, diese verneinte unsere anfrage und sagte wir bekommen als Eingliederungsbeihilfe nocheinmal das volle ALG2.womit wir uns zufrieden gaben.
Nun die fragen
warum sollen wir das nun zurückzahlen?
können wir auf grund dessen wiederspruch einlegen?
oder sogar auf grund der inkompetenz der sachbearbeiterin eine dienstaufsichtsbeschwerde einreichen?
und gilt diese eingliederungsbeihilfe für jedermann?
Rückzahlungsaufforderung
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- sandhopser
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Re: Rückzahlungsaufforderung
Diese Aufforderung ist normal, die bekommt jeder nach Aufnahme eines Jobs.sandhopser hat geschrieben:hallo liebe leute
wir (ich und meine freundin(eheähnliche LG)) haben eine rückzahlungsaufforderung des ALG2 bekommen in höhe von 650 euro. für den zeitraum von 1.8 - 31.8.07.
da wir seit 7.8.07 und 18.07.07 eine vollzeitbeschäftigung aufgenommen haben.
sandhopser hat geschrieben:ZITAT:"Sie haben eine Beschäftigung am 07.08.2007 und ihr partner Herr ...... am 18.07.2007 aufgenommen.Das daraus erzielte Entgeld ist auf die Leistungen nach dem SGB II im Monat August 2007 anzurechnen. Herr..... erhält seinen 1.Lohn im August 2007 und sie ebenfalls."
Erfolgte die erste Lohnzahlung nach dem 31.08.2007, ist eine Rückforderung für Person 1 & 2 nicht rechtens, da hier das Zuflussprinzip greift, der Lohn wurde also nicht im Leistungszeitraum August bezogen.
Da ihr beide aber im Monat August den Lohn ausgezahlt bekommen habt, erzieltet ihr Einkommen im Leistungszeitraum August, das Zuflussprinzip sagt hier dann, Anrechnung von Einkommen, Rückforderung rechtens.
Da wurdet ihr anscheinend mehr als falsch informiert, das es zu keiner Rückforderung kommen würde......
Ihr müsst zurückzahlen, das ist nun mal so........sorry.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
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- sandhopser
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Re: Rückzahlungsaufforderung
ja ok die aufforderung ist rechtens sehen wir ja auch ein soweit ABERsandhopser hat geschrieben:
Vor antreten der Beschäftigungen haben wir uns bei unserer sachbearbeiterin erkundigt ob es für uns Eingliederungsbeihilfe/überbrückungsgeld geben könnte, diese verneinte unsere anfrage und sagte wir bekommen als Eingliederungsbeihilfe nocheinmal das volle ALG2.womit wir uns zufrieden gaben.
warum sollen wir denn aufgrund der falschinformation der sachbearbeiterin nun IHREN fehler ausbügeln ?
normal würden/hätten wir noch viel mehr geld bekommen hätten wir einen antrag gestellt auf überbrückungsgeld.
hm sagen wir mal so, könnt ihr durch Aussenstehende beweisen, das diese Sätze von wegen Überbrückung etc gefallen sind? Das ist nämlich das Problem, der SB könnte ebenso versuchen, alles anders darzustellen, als es Euch lieb ist 
Ich würds mal mit einem WIderspruch gegen den Rückforderungsbescheid versuchen, aber ob ihr Erfolg habt, das weiss ich nicht. Man verlässt sich ja auf die Aussagen einer geschulten Vermittlerin/Sb-lerin, aber ob ihre Schulung wirklich gut genug war, das weiss man eben nie

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nun ja das is halt die sache das wir es nicht beweisen können aber wir waren zu zweit und haben es beide eindeutig gehört wohingegen sie allein dagegenhalten würde.nonsens hat geschrieben:hm sagen wir mal so, könnt ihr durch Aussenstehende beweisen, das diese Sätze von wegen Überbrückung etc gefallen sind? Das ist nämlich das Problem, der SB könnte ebenso versuchen, alles anders darzustellen, als es Euch lieb ist
Hallo sandhopser
Kann euch nur empfehlen gegen diese Rückforderung Widerspruch einzulegen, auch wenn die Chancen auf Erfolg nicht vorhersehbar sind.
Aber:
1. Ihr seid nicht aufgeklärt und beraten worden wie es eigentlich nach dem SGB I §§ 13 und 14 Pflicht der ARGE gewesen wäre
2. selbst auf eure Nachfrage wegen Eingliederungshilfe oder Überbrückungsgeld erfolgte keine Korrektur dieses Versäumnisses, nein im Gegenteil ihr habt sogar noch eine vollkommen falsche Auskunft erhalten
3. hat eure SB da Versprechungen bezüglich „volles Alg 2 für den Monat der Arbeitsaufnahme“ gemacht ohne zu wissen wann genau der erste Lohn auf eurem Konto eintrudelt und wohlwissend (angemessene Schulung vorausgesetzt) das es so was wie das Zuflussprinzip gibt.
Da ihr durch diese Falschberatung um eure Rechte betrogen worden seid und einen Vermögensschaden erleiden sollt empfiehlt sich unbedingt einen Rechtsbeistand zu nehmen.
Zum zuständigen Amtsgericht, dort Beratungshilfeschein holen und dann einen kompetenten Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen.
Gruss
Kann euch nur empfehlen gegen diese Rückforderung Widerspruch einzulegen, auch wenn die Chancen auf Erfolg nicht vorhersehbar sind.
Aber:
1. Ihr seid nicht aufgeklärt und beraten worden wie es eigentlich nach dem SGB I §§ 13 und 14 Pflicht der ARGE gewesen wäre
2. selbst auf eure Nachfrage wegen Eingliederungshilfe oder Überbrückungsgeld erfolgte keine Korrektur dieses Versäumnisses, nein im Gegenteil ihr habt sogar noch eine vollkommen falsche Auskunft erhalten
3. hat eure SB da Versprechungen bezüglich „volles Alg 2 für den Monat der Arbeitsaufnahme“ gemacht ohne zu wissen wann genau der erste Lohn auf eurem Konto eintrudelt und wohlwissend (angemessene Schulung vorausgesetzt) das es so was wie das Zuflussprinzip gibt.
Da ihr durch diese Falschberatung um eure Rechte betrogen worden seid und einen Vermögensschaden erleiden sollt empfiehlt sich unbedingt einen Rechtsbeistand zu nehmen.
Zum zuständigen Amtsgericht, dort Beratungshilfeschein holen und dann einen kompetenten Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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