Hallo Leute,
ich bin langzeitarbeitsloser Technischer Assistent für Metallographie und Werkstoffkunde (45 Jahre alt), jetzt Alg-II-Empfänger und habe im August einen 1-€-Job mit der Begründung abgelehnt, daß ich schon einem anderen 1-€-Job zugesagt habe, was auch den Tatsachen entspricht und ich durch eine email nachweisen kann.
Leider wurde mir zu dem Zeitpunkt, wo ich anfangen sollte, gesagt, daß ich bei der Maßnahme nicht dabei sei (telefonisch mitgeteilt, ohne nähere Erklärung).
Das Jobcenter hat mir jetzt ein Schreiben geschickt. Es geht um eine Anhörung nach §24 SGB X, wonach ich mich zu dem Sachverhalt, daß ich den 1-€-Job abgelehnt habe, äußern kann, bevor über Sanktionen entschieden wird (30% Kürzung). Soweit O.K.
Ich habe außerdem im Oktober einen Bewilligungsbescheid über 6Monate Alg-II bekommen.
Im oben genannten Schreiben steht ein letzter Satz:
Die Zahlung Ihrer Lohnersatzleistung wurde vorläufig eingestellt.
Mein Frage: Geht das mit rechten Dingen zu? Was gibt es da noch zu sanktionieren, wenn mir sowieso nichts ausbezahlt wird?
Ich kann dann im November noch 2 Wochen zum Supermarkt gehen. Geld für Strom und Miete habe ich nicht. Einkünfte irgendwelcher Art habe ich auch nicht, ebensowenig einen reichen Onkel in Amerika!
Gruß Thomas - Berlin
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Streichung der Lohnersatzleistung
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Streichung der Lohnersatzleistung
den letzten beissen die Hunde...
Streichung
Die Anhörung muss erfolgen, weil in Deine Rechte eingegriffen werden. Wahrscheinlich beziehen die sich auf § 24 Abs. 2 Zi 5, da es dort heißt:Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn einkommensabhängige Leistungen den geänderten Verhältnissen angepaßt werden sollen.
Sobald Du den Bescheid erhälst, lege Widerspruch ein und stelle beim SG einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Begründung musst Du darlegen:
1. Du kannst nicht bis zu einer Entscheidung über den von dir eingelegten Widerspruch warten, da Dir die finanziellen Mittel bis dahin ausgehen werden. Damit hast Du einen Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch dargelegt.
Sobald Du den Bescheid erhälst, lege Widerspruch ein und stelle beim SG einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Begründung musst Du darlegen:
1. Du kannst nicht bis zu einer Entscheidung über den von dir eingelegten Widerspruch warten, da Dir die finanziellen Mittel bis dahin ausgehen werden. Damit hast Du einen Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch dargelegt.
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Hallo,
nun habe ich wider Erwarten doch Geld aufs Konto bekommen!
Aber 2 Tage vorher war ich beim Sozialgericht und habe wegen dem Satz "Die Zahlung Ihrer Lohnersatzleistung wurde vorläufig eingestellt" einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach §86b SGG..." gestellt (Muster kann man im Internet finden bzw. bei der Rechtsantragsstelle im Sozialgericht kostenlos anfertigen lassen).
Vom Sozialgericht habe ich jetzt erstmal ein Aktenzeichen erhalten.
Ansich ist der Antrag jetzt überflüssig geworden, weil ich mein Geld bekommen habe (klaglos gestellt worden bin). Aber das Jobcenter muß jetzt zu diesem Satz in dem ansonsten nicht zu beanstandenden Bescheid Stellung nehmen, wenn vom Sozialgericht eine Nachfrage gestellt wird.
Natürlich habe ich auch auf die Anhörung reagiert (per Einschreiben mit Rückschein). Mal sehen, was daraus wird...
Thomas
nun habe ich wider Erwarten doch Geld aufs Konto bekommen!
Aber 2 Tage vorher war ich beim Sozialgericht und habe wegen dem Satz "Die Zahlung Ihrer Lohnersatzleistung wurde vorläufig eingestellt" einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach §86b SGG..." gestellt (Muster kann man im Internet finden bzw. bei der Rechtsantragsstelle im Sozialgericht kostenlos anfertigen lassen).
Vom Sozialgericht habe ich jetzt erstmal ein Aktenzeichen erhalten.
Ansich ist der Antrag jetzt überflüssig geworden, weil ich mein Geld bekommen habe (klaglos gestellt worden bin). Aber das Jobcenter muß jetzt zu diesem Satz in dem ansonsten nicht zu beanstandenden Bescheid Stellung nehmen, wenn vom Sozialgericht eine Nachfrage gestellt wird.
Natürlich habe ich auch auf die Anhörung reagiert (per Einschreiben mit Rückschein). Mal sehen, was daraus wird...
Thomas
den letzten beissen die Hunde...