Streichung der Lohnersatzleistung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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WeisserZwerg
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Streichung der Lohnersatzleistung

Beitrag von WeisserZwerg »

Hallo Leute,

ich bin langzeitarbeitsloser Technischer Assistent für Metallographie und Werkstoffkunde (45 Jahre alt), jetzt Alg-II-Empfänger und habe im August einen 1-€-Job mit der Begründung abgelehnt, daß ich schon einem anderen 1-€-Job zugesagt habe, was auch den Tatsachen entspricht und ich durch eine email nachweisen kann.

Leider wurde mir zu dem Zeitpunkt, wo ich anfangen sollte, gesagt, daß ich bei der Maßnahme nicht dabei sei (telefonisch mitgeteilt, ohne nähere Erklärung).

Das Jobcenter hat mir jetzt ein Schreiben geschickt. Es geht um eine Anhörung nach §24 SGB X, wonach ich mich zu dem Sachverhalt, daß ich den 1-€-Job abgelehnt habe, äußern kann, bevor über Sanktionen entschieden wird (30% Kürzung). Soweit O.K.

Ich habe außerdem im Oktober einen Bewilligungsbescheid über 6Monate Alg-II bekommen.

Im oben genannten Schreiben steht ein letzter Satz:

Die Zahlung Ihrer Lohnersatzleistung wurde vorläufig eingestellt.

Mein Frage: Geht das mit rechten Dingen zu? Was gibt es da noch zu sanktionieren, wenn mir sowieso nichts ausbezahlt wird?

Ich kann dann im November noch 2 Wochen zum Supermarkt gehen. Geld für Strom und Miete habe ich nicht. Einkünfte irgendwelcher Art habe ich auch nicht, ebensowenig einen reichen Onkel in Amerika!

Gruß Thomas - Berlin

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den letzten beissen die Hunde...
pingpong
Beiträge: 39
Registriert: 06.11.2006 17:44

Streichung

Beitrag von pingpong »

Die Anhörung muss erfolgen, weil in Deine Rechte eingegriffen werden. Wahrscheinlich beziehen die sich auf § 24 Abs. 2 Zi 5, da es dort heißt:Von der Anhörung kann abgesehen werden, wenn einkommensabhängige Leistungen den geänderten Verhältnissen angepaßt werden sollen.
Sobald Du den Bescheid erhälst, lege Widerspruch ein und stelle beim SG einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Begründung musst Du darlegen:
1. Du kannst nicht bis zu einer Entscheidung über den von dir eingelegten Widerspruch warten, da Dir die finanziellen Mittel bis dahin ausgehen werden. Damit hast Du einen Anordnungsgrund und Anordnungsanspruch dargelegt.
WeisserZwerg
Beiträge: 2
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Beitrag von WeisserZwerg »

Hallo,

nun habe ich wider Erwarten doch Geld aufs Konto bekommen!

Aber 2 Tage vorher war ich beim Sozialgericht und habe wegen dem Satz "Die Zahlung Ihrer Lohnersatzleistung wurde vorläufig eingestellt" einen Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach §86b SGG..." gestellt (Muster kann man im Internet finden bzw. bei der Rechtsantragsstelle im Sozialgericht kostenlos anfertigen lassen).

Vom Sozialgericht habe ich jetzt erstmal ein Aktenzeichen erhalten.

Ansich ist der Antrag jetzt überflüssig geworden, weil ich mein Geld bekommen habe (klaglos gestellt worden bin). Aber das Jobcenter muß jetzt zu diesem Satz in dem ansonsten nicht zu beanstandenden Bescheid Stellung nehmen, wenn vom Sozialgericht eine Nachfrage gestellt wird.

Natürlich habe ich auch auf die Anhörung reagiert (per Einschreiben mit Rückschein). Mal sehen, was daraus wird...


Thomas
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