Eine Mitarbeiterin kam auf mich zu, weil sie verzweifelt meinen Rat brauchte.
Die Sachlage:
Sie hat in unserem Unternehmen ihre Ausbildung absolviert und ihre Prüfung erfolgreich bestanden. Sie wurde dann befristet in die Firma übernommen. Obwohl unser Unternehmen übertariflich zahlt, machte sie ihren Anspruch auf Grundsicherung bei der Agentur für Arbeit geltend und bezog monatlich Leistungen.
Bevor ihre Frist ablief, meldete sie sich arbeitssuchend, um bei eventueller Beendigung des Arbeitsverhältnisses abgesichert zu sein.
Während dieser Zeit bekam sie von der Firma einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Sie arbeitet nun vollzeit (37 Std/woche) und bekommt leistungsbezogene Zahlungen zum Tarifgehalt.
Sofort rief sie bei der Agentur für Arbeit an und stellte klar, dass ihr Arbeitsplatz nun gesichert ist, was dort zur Kenntnis genommen wurde. Trotzdem besteht weiterhin ein Anspruch auf Grundsicherung.Dieser hat sich natürlich verringert aber sie bezog weiterhin Leistungen!
Dann bekam sie Post, in der ihr mitgeteilt wurde, dass die Zahlung von ALG2 eingestellt würde, weil sie sich nicht bei dem Stellenangebot beworben hatte. Wieder rief sie dort an.
Dann sagte man ihr folgendes:
-sie müsste sich bei jedem Stellenangebot bewerben, weil die Möglichkeit bestehe, dass sie woanders mehr verdienen könnte
-tut sie das nicht wird die Zahlung der Leistung eingestellt
-diese Regelung wäre neu und sie müsse sich daran halten
Meine Frage: Muss sie das wirklich?! Muss sie ihren -jetzt sicheren- Arbeitsplatz aufgeben wenn ein anderer ihr mehr Lohn verspricht , als der, den ihr unser Unternehmen zahlt?
Wie kann sowas sein?
Mit welchem Recht?
Kann ich mich an unsere Gewerkschaft wenden? Darf das Arbeitsamt Mitarbeiter unseres Unternehmens "abwerben" ??
Ich freue mich riesig über alle Antworten und bedanke mich im Voraus
