Hilfe bezüglich eines neuen Mietvertrages erbeten

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Sentinel
Beiträge: 65
Registriert: 12.03.2007 09:18
Wohnort: Berlin

Hilfe bezüglich eines neuen Mietvertrages erbeten

Beitrag von Sentinel »

Hier die Fakten:
Bewilligung des JC für Unterkunft und Heizung = 542,00 Euro
Vorliegendes, aktuelles Wohnungsangebot: 495,00 Brutto + Heizung. Es handelt sich hierbei um eine Gasetagenheizung.

Meine Frage:

die 495,00 Euro beziehen sich auf die Bruttokaltmiete - muss das JC die Kosten für die GASAG (sprich Heizung) bis zum Betrag von 542,00 Euro übernehmen?
Was genau ist in der Bruttokaltmiete enthalten? Auf dem Expose erscheint auch ein zusätzlicher Posten, deklariert als Nebenkosten (Betriebskosten inklusive Kaltwasser) in Höhe von 67,00 Euro.

Der Eigentümer scheint bezüglich einer Modifikation des Vertrages gesprächsbereit.
Wie soll der Mietvertrag aussehen damit das JobCenter auch wirklich die Kosten bis zu einer Höhe von 542,00 Euro übernimmt - welche Posten müssen da unbedingt hinein?

Ich bitte um klare Aussagen und bedanke mich im Voraus.

Gruß Sentinel
Die Würde des MENSCHEN ist unantastbar
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Sentinel
Die Bruttokaltmiete setzt sich aus der Grundmiete und den Nebenkosten (kalte Betriebskosten) zusammen.
Kalte Betriebskosten sind:
Grundsteuer,
Wasserversorgung,
Regenwasserentsorgung,
Gebühren für Kanalisation,
Müllabfuhr, Hausbeleuchtung,
Hausmeisterkosten,
Straßenreinigungsgebühren,
Kosten der Grubenentleerung,
Instandhaltungskosten von Personen- und Lastenaufzügen, Schornsteinreinigung,
Hausreinigung,
Ungezieferbekämpfung,
Gartenpflege,
Sach- und Haftpflichtversicherung des Vermieters,
Kosten der Gemeinschaftsantennenanlage,
laufende Kosten für Sondereinrichtungen (wie Einbaumöbel - diese müssen fest mit der Wand des Gebäudes verbunden sein und nur unter Zerstörung oder Beschädigung des einen oder anderen entfernt werden können - Kühlschränke gehören nicht dazu)
Zur Bruttokaltmiete gehören nicht Kosten für Heizung, Garagenstellplätze und ähnliches.
Das mit den zusätzlichen 67 € für Nebenkosten geht so nicht, die sind bei der Bruttokaltmiete schon drin.
Die Heizkosten müssen in voller Höhe übernommen werden sofern angemessen. Auch der Betriebsstrom für die Gastherme gehört dazu.
Wird mit Gas gekocht und das warme Wasser bereitet muss dann ein Anteil von 10% bzw. 18% von der Gasrechnung selbst gezahlt werden.
Wenn der Vermieter in einem modifizierten Mietvertrag die 67 € wegfallen lässt denke ich es könnte klappen denn bei 495 + 76 sprengt das schon den bewilligten Rahmen und für Heizgas bleibt nichts mehr.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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