Ich bekomme seit 12 Monaten kein Geld..

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Paul28
Beiträge: 5
Registriert: 08.10.2007 23:24

Ich bekomme seit 12 Monaten kein Geld..

Beitrag von Paul28 »

Ich weiss nicht ob es jemanden interessiert, was mir widerfahren ist.
Ich schreibe es aber trotzdem mal hier auf:



Ich bin 29 Jahre, und bin im Oktober 2003, zusammen mit einer guten Freundin in einer gemeinsamen Wohnung gezogen. Wegen unserem Vermieter stehen wir beide im Hauptmietvertrag und haben später "leider" einen Untermietvertrag gemacht, was mir später zum Verhängnis wurde.
Ende 2004 beantragte ich mein alg2, was mir auch bewilligt wurde.
Am 1.08.2006 trat das Optimierungsgesetz in Kraft und die Probleme nahmen ihren Lauf.
Ich beantragte mittels einem Folgeantrag mein alg2, was mir auch nach ca. 2 Wochen bewilligt wurde. 2 Tage später wollte die ARGE, mit 3 Mitarbeitern, einen Hausbesuch machen, wegen Verdacht auf einer eheähnlichen Gmeinschaft. Ich fragte die Mitarbeiter nach dem Grund des Hausbesuches. Auf meine Frage wurde überhaupt nicht reagiert. Ich fragte 3 mal nach. Keine Antwort!!! Ein Mitarbeiter sagte, dass er einen Hausbesuch machen müsse und ob ich ihn die Wohnung zeigen könne.
Ich sagte ihm, dass ich zur Zeit allein in der Wohnung sei und das ich meine Mitbewohnerin beim Hausbesuch dabei haben wolle.
Er fragte nochmal, ob er in die Wohnung dürfe. Ich erwiderte, dass ich allein in der Wohnung sei und das ich meine Mitbewohnerin dabei haben möchte. Er stellte seine Frage anders. Er fragte, ob ich ihn nicht in der Wohnung lassen wolle. Er hat wohl mit einem "Nein" gerechnet.
Ich sagte wieder, dass ich mich nicht allein in der Wohnung befinde und das ich meine Mitbewohnerin gerne dabei haben möchte.
Er meinte, ich könne ihn ja in die Wohnung lassen, da ich meine Freunde auch reinlassen würde. Darauf antwortete ich ironisch, dass er nicht zu meinem Freundeskreis gehöre. Er fragte mich noch mal, ob ich ihn die Wohnung lassen wolle. Ich fragte nach einem Termin, wo man mit meiner Mitbewohnerin zusammen den Hausbesuch durchführen könne.
Daraufhin erwiderte er, dass ich in der Zwischenzeit die Wohnung umstellen könne. Ich fragte nochmals nach einem Termin, damit man später nicht behaupten könne, ich hätte meine Mitwirkungspflicht verletzt etc.
Eine Antwort bekam ich nicht. Er fragte nochmal ob er in die Wohnung könne. Ich sagte wieder, das ich mich allein in der Wohnung befinde etc.
Er grinste nur und alle 3 Mitarbeiter gingen.

Paar Tage später bekam ich Post von der Arge: Leistungssperrung!!!
Die Leistung wurde gestrichen, weil ich einen Hausbesuch verweigert hätte und meiner Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen bin.
Ich rief die ARGE an, um das Problem zu klären. Während des Telefonats wurde das Gespräch unterbrochen. (TUT-TUT-TUT ??)
Ich rief nochmal an, weil ich dachte, dass die Leitung überansprucht wurde. Die Mitarbeiterin der Arge sagte mir, dass ich einen neuen Antrag stellen solle, weil ich ja eine eheähnliche Gemeinschaft führe.
Ich sagte ihr, das ich keine eheähnliche Gemeinschaft führe, sondern eine Wohngemeinschaft. Sie sagte wieder, dass ich einen neuen antrag stellen soll. Ich sagte ihr, dass mein folgeantrag bewilligt wurde und ich daher kein Interesse hätte einen neuen antrag auszufüllen. Das Gespräch wurde abrupt beendet.
2 Tage später bekam ich ein Schreiben, dass der Bewilligungsantrag zurückgezogen wird und das ich einen Neuen stellen solle. Ich rief die Arge an, um diese Angelegenheit auf einem normalem Niveau zu klären.
Man sagte mir, dass ich einen neuen antrag stellen soll, da ich eine eheähnliche Gemeinschaft führe etc.
Ich habe ihr gesagt, dass meine Mitbewohnerin mir ihre Einkommens-verhältnisse etc. nicht mitteilen will etc.
Ich fragte sie, wie ich denn einen neuen Antrag stellen solle, wenn ich die Infos bzw. eine Unterschrift für den Antrag nicht bekomme.
Das Gespräch wurde wieder abrupt beendet. :roll:
Danach schrieb ich einen Widerspruch und ging Tage später zu einer Rechtsanwaltskanzlei. Dort stellte man sofort eine Einstweilige Anordnung. Als ich wieder zu Hause war, hatte ich ein Schreiben von meiner Krankenversicherung im Briefkasten, wo mir mitgeteilt wurde, dass die ARGE mich abgemeldet hätte.
ARGE wusste das ich chronisch krank bin und eine Krankenversicherung bräuchte. sie wusste auch, dass ich nur noch 600 Euro zum leben hatte, die schnell aufgebraucht sein würden. All dies war der ARGE egal.
Später bekam meine Mitbewohnerin Post von der ARGE. Dort wurde sie aufgefordert der ARGE ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen etc., was sie aber nicht tat. Meine Mitbewohnerin schrieb zurück, dass sie mit mir keine ähnliche Gemeinschaft führe und sie kein Interesse hat, mich weder jetzt noch in Zukunft, finanziell in irgendeiner Art und Weise zu unterstützen. Sie übergab mir das Schreiben und ich ging mit diesem Schreiben zu meinem Rechtsanwalt.
Wir redeten über den Fall und man sagte mir, dass ich einen Fehler mit dem Untermietvertrag gemacht hätte und man mir keine großen Chancen einräumt. Ich bin Hauptmieter und darf deswegen auch kein Untermieter sein. Laut meines Rechtsanwaltes könne man dies als Indiz für Sozialbetrug auslegen, was man in der "Einstweiligen Anordnung" dann auch tat.

Ich habe die "Einstweilige" verloren und habe nun 12 Monate ohne Geld auskommen müssen. Ich habe bei meiner mitbewohnerin fast 3.000 Euro Mietschulden. Ich bekomme von meinen Eltern bzw. meiner Schwester jeden Monat ein geringes Darlehen. Mittwoch und Samstag verteile ich Prospekte um meine freiwillige Krankenversicherung bezahlen zu können.
Seit kurzem überweise ich meiner Mitbewohnerin die hälfte der Miete und tilge somit meine Mietschulden. Von Zeitarbeitsfirmen bekomme ich keine Vermittlung, da ich chronisch krank bin und somit nicht flexibel einsetzbar bin.

Die Bundesarbeitsagentur für Arbeit fordert das ALG2 der letzten 2 Jahre zurück. Das sind zusammen genau 15.000 Euro.
Ich habe 3 Mahnschreiben bekommen und letztens Post vom Zoll,
der den Betrag eintreiben wollte.
Mein Rechtsanwalt hat eine Zwangsvollstreckung noch unterbinden können.

Die ARGE hat obwohl sie keine Indizien für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft vorbringen konnte die Einstweilige gewonnen.
Weil die "Einstweilige Anordnung" für mich negativ ausgefallen ist, habe ich meine Zweifel, dass ich das Ruder in der Hauptverhandlung noch umreißen kann.
Jeden Monat führe ich Debatten mit meiner Mitbewohnerin. Sie ist soweit, dass sie mich aus der Wohnung rausschmeißen will. Für den Fall wäre es positiv. Aber wo soll ich bleiben? Ich habe keine Gewissheit, dass meine Eltern bzw. Schwester mich dauerhaft finanziell unterstützen können.
Eine eigene wohnung kann ich mir nicht leisten. ein WG-Zimmer auch nicht. Freunde nehmen mich auch nicht auf!!!
Ich befinde mich in einer aussichtslosen Lage!!!

Ich fühle mich rechtelos gestellt.
Ich hatte kein Recht "auf die Unverletzlichkeit der Wohnung",
kein Recht auf einen Beistand (Mitbewohnerin) und
kein Recht auf "Nachholung der Mitwirkungspflicht".

Die ARGE konnte nicht einmal ihren Hausbesuch begründen, obwohl sie mir gegenüber laut SGB eine Auskunftspflicht hat.


Ich fühle mich rechtelos gestellt, weil ich keine Leistungen von meiner Mitbewohnerin bekomme und keine Leistung von der Arge bekomme, da sie erwartet, dass ich von meiner Mitbewohnerin unterstützt werde.
moselkerl
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Klar! Es interessiert, - eben echt aus dem Leben gegriffen!

Beitrag von moselkerl »

Leider sind diese Vorgänge nicht einmalig.
Pass bitte auf, da bei der Rückforderung gegen dich schnell steuerstrafrechtliche Ermittlungen gem. §§ 397 ff. AO eingeleitet werden können.
:idea: :idea: :idea: :idea: :idea:
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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nonsens
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Re: Klar! Es interessiert, - eben echt aus dem Leben gegriff

Beitrag von nonsens »

moselkerl hat geschrieben:Leider sind diese Vorgänge nicht einmalig.
Pass bitte auf, da bei der Rückforderung gegen dich schnell steuerstrafrechtliche Ermittlungen gem. §§ 397 ff. AO eingeleitet werden können.
:idea: :idea: :idea: :idea: :idea:
zumal der Zoll schon mit drin steckt, und wenn man an den nicht zahlt, hat man ganz fix die Polizei im Haus mit dem Haftbefehl - das Thema hatte ich ja hier im Forum schon angesprochen, mein Mann hat selbiges ja durchgemacht.

Ich weiss nicht, wie weit du dich wehren kannst, aber ich finde es unbegfreiflich, das das Amt so hart bei Dir durchgreift, obwohl die eheähnliche Gemeinschaft nicht zu erkennen ist.

Ich hoffe nur, hier findet sich jemand mit an Board, der Dir die nötige Hilfe geben kann, weil er die Ahnung davon hat, ich habe sie in dem Fall leider nicht, drücke Dir aber mehr als alle Daumen, das Du da ganz schnell wieder rauskommst :(
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Paul28
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Rückforderung

Beitrag von Paul28 »

Für mich ist es unbegreiflich, dass ich damals die "Einstweilige Anordnung" verloren habe. Ich bzw. mein Rechtsanwalt war sich sicher, dass wir das gewinnen werden.

Die Arge wusste das ich nur 600 Euro auf dem konto hatte, da ich Anfang August auch mein alg2-Folgeantrag gestellt hatte. der auch bewilligt wurde.
2 Tage später stellte man mich als "Sozialbetrüger" hin. die Arge konnte nicht einmal den Hausbesuch begründen etc. und gewinnt die Einstweilige Anordnung.

Ich verstehe es ehrlich gesagt nicht.
Confused
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Beitrag von Confused »

Hi Paul,

ganz ehrlich für mich ist es ein wenig unverständlich warum du den "Hausbesuch" nicht einfach zugelassen hast ?
Will dir ja nicht unterstellen das du lügst oder so, aber im Grunde verstehe ich deinen SB denn hättest du nichts zu verbergen wäre es doch kein Problem gewesen kurz die Wohnung zu zeigen, oder ?

lg

C.
Paul28
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confused

Beitrag von Paul28 »

hÃttest du nichts zu verbergen wÃre es doch kein Problem gewesen kurz die Wohnung zu zeigen

Ich habe nichts zu verbergen. Ich nutze nur meine Rechte die ich habe.
Warum soll ich auf sie verzichten?
Nach unserem Grundgesetz ist die Wohnung unverletzlich.
Warum soll ich auf meine Grundrechte verzichten?
Allein das Datenschutzgesetz hat mit einen Hausbesuch ein großes Problem.
Schließlich wohne ich nicht alleine. Die Daten meiner Mitbewohnerin geht der Arge nichts an. Warum soll ich zulassen, dass eine Behörde in der Privatsphäre meiner Mitbewohnerin eindringt?
In meiner Privatsphäre hat eine Behörde nichts zu suchen.

Ich habe ein Recht auf einen Beistand. Warum soll ich auf meine Rechte verzichten? Die Behörde konnte mir nicht mitteilen, warum sie an meinen Angaben zweifelt. Und somit wäre der Hausbesuch sowieso rechtswidrig gewesen. Ein Hausbesuch darf erst durchgeführt werden, wenn ein Anfangsverdacht besteht und dieser Verdacht mit einem Hausbesuch untermauert werden muss. Dieser Anfangsverdacht konnte die Behörde nicht mitteilen. Warum soll ich die Behörde bei ihren Schikanen unterstützen?

Ich zahle seit otkober 2003 Miete.
Das kann ich anhand von Kontoauszügen beweisen.
Seinem Ehepartner zahlt man keine Miete. oder?

Der Vorwurf des Sozialbetruges ist unbegründet!!!

Wenn du dir deine Rechte nehmen lassen willst bitte.
Ich tue es ungern!!
Paul28
Beiträge: 5
Registriert: 08.10.2007 23:24

Ich bin arbeitslos...

Beitrag von Paul28 »

aber kein Verbrecher!!!

Und somit unterstütze ich niemanden, der mich als Verbrecher hinstellen möchte, um Kosten einzusparen!!!
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Melinde
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Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Paul28
Richtig das Du auf Dein Recht bestehst.
Haasrstäubend was Dir widerfahren ist.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Josdo
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Beitrag von Josdo »

Natürlich hast Du das Recht, der ARGE den Zutritt zu Deiner Wohnung zu verweigern, aber dann liegt wohl auf der Hand, dass die vermuten, dass hier was nicht mit rechten Dingen zugeht. Letztendlich sitzen die immer am längeren Hebel, was Du ja auch zu spüren bekamst.

Ich würde mir an Deiner Stelle eine eigene Wohnung suchen. Die Kosten dafür muss die ARGE dann übernehmen und der Verdacht, dass Du ein eheähnliches Verhältnis führst, wäre dann auch vom Tisch.

Ist wirklich eine beschissene Lage, in welcher Du Dich befindest, aber Du musst einen Weg daraus finden, notfalls auch mal über den eigenen Schatten springen und Dich mehr kooperativ den Behörden gegenüber zeigen.
Ich kann hier nur meine persönlichen Erfahrungen preisgeben und meine Beiträge stellen in keinster Weise eine Rechtsberatung dar.
Confused
Beiträge: 169
Registriert: 31.07.2006 18:59
Wohnort: Braunschweig

Re: confused

Beitrag von Confused »

Paul28 hat geschrieben:

Der Vorwurf des Sozialbetruges ist unbegründet!!!

Wenn du dir deine Rechte nehmen lassen willst bitte.
Ich tue es ungern!!
is ja alles schön und gut ....aber ich bekomme jeden Monat das Geld was mir zusteht ....und du nicht ....und der "Hausbesuch" den ein Mitarbeiter der ARGE bei mir gemacht hat dauerte ca 2 minuten in der zeit konnte der mit sicherheit keine so schlimmen daten sammeln :) das mir das irgendwie schaden könnte
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