Ich schreibe es aber trotzdem mal hier auf:
Ich bin 29 Jahre, und bin im Oktober 2003, zusammen mit einer guten Freundin in einer gemeinsamen Wohnung gezogen. Wegen unserem Vermieter stehen wir beide im Hauptmietvertrag und haben später "leider" einen Untermietvertrag gemacht, was mir später zum Verhängnis wurde.
Ende 2004 beantragte ich mein alg2, was mir auch bewilligt wurde.
Am 1.08.2006 trat das Optimierungsgesetz in Kraft und die Probleme nahmen ihren Lauf.
Ich beantragte mittels einem Folgeantrag mein alg2, was mir auch nach ca. 2 Wochen bewilligt wurde. 2 Tage später wollte die ARGE, mit 3 Mitarbeitern, einen Hausbesuch machen, wegen Verdacht auf einer eheähnlichen Gmeinschaft. Ich fragte die Mitarbeiter nach dem Grund des Hausbesuches. Auf meine Frage wurde überhaupt nicht reagiert. Ich fragte 3 mal nach. Keine Antwort!!! Ein Mitarbeiter sagte, dass er einen Hausbesuch machen müsse und ob ich ihn die Wohnung zeigen könne.
Ich sagte ihm, dass ich zur Zeit allein in der Wohnung sei und das ich meine Mitbewohnerin beim Hausbesuch dabei haben wolle.
Er fragte nochmal, ob er in die Wohnung dürfe. Ich erwiderte, dass ich allein in der Wohnung sei und das ich meine Mitbewohnerin dabei haben möchte. Er stellte seine Frage anders. Er fragte, ob ich ihn nicht in der Wohnung lassen wolle. Er hat wohl mit einem "Nein" gerechnet.
Ich sagte wieder, dass ich mich nicht allein in der Wohnung befinde und das ich meine Mitbewohnerin gerne dabei haben möchte.
Er meinte, ich könne ihn ja in die Wohnung lassen, da ich meine Freunde auch reinlassen würde. Darauf antwortete ich ironisch, dass er nicht zu meinem Freundeskreis gehöre. Er fragte mich noch mal, ob ich ihn die Wohnung lassen wolle. Ich fragte nach einem Termin, wo man mit meiner Mitbewohnerin zusammen den Hausbesuch durchführen könne.
Daraufhin erwiderte er, dass ich in der Zwischenzeit die Wohnung umstellen könne. Ich fragte nochmals nach einem Termin, damit man später nicht behaupten könne, ich hätte meine Mitwirkungspflicht verletzt etc.
Eine Antwort bekam ich nicht. Er fragte nochmal ob er in die Wohnung könne. Ich sagte wieder, das ich mich allein in der Wohnung befinde etc.
Er grinste nur und alle 3 Mitarbeiter gingen.
Paar Tage später bekam ich Post von der Arge: Leistungssperrung!!!
Die Leistung wurde gestrichen, weil ich einen Hausbesuch verweigert hätte und meiner Mitwirkungspflichten nicht nachgekommen bin.
Ich rief die ARGE an, um das Problem zu klären. Während des Telefonats wurde das Gespräch unterbrochen. (TUT-TUT-TUT ??)
Ich rief nochmal an, weil ich dachte, dass die Leitung überansprucht wurde. Die Mitarbeiterin der Arge sagte mir, dass ich einen neuen Antrag stellen solle, weil ich ja eine eheähnliche Gemeinschaft führe.
Ich sagte ihr, das ich keine eheähnliche Gemeinschaft führe, sondern eine Wohngemeinschaft. Sie sagte wieder, dass ich einen neuen antrag stellen soll. Ich sagte ihr, dass mein folgeantrag bewilligt wurde und ich daher kein Interesse hätte einen neuen antrag auszufüllen. Das Gespräch wurde abrupt beendet.
2 Tage später bekam ich ein Schreiben, dass der Bewilligungsantrag zurückgezogen wird und das ich einen Neuen stellen solle. Ich rief die Arge an, um diese Angelegenheit auf einem normalem Niveau zu klären.
Man sagte mir, dass ich einen neuen antrag stellen soll, da ich eine eheähnliche Gemeinschaft führe etc.
Ich habe ihr gesagt, dass meine Mitbewohnerin mir ihre Einkommens-verhältnisse etc. nicht mitteilen will etc.
Ich fragte sie, wie ich denn einen neuen Antrag stellen solle, wenn ich die Infos bzw. eine Unterschrift für den Antrag nicht bekomme.
Das Gespräch wurde wieder abrupt beendet.

Danach schrieb ich einen Widerspruch und ging Tage später zu einer Rechtsanwaltskanzlei. Dort stellte man sofort eine Einstweilige Anordnung. Als ich wieder zu Hause war, hatte ich ein Schreiben von meiner Krankenversicherung im Briefkasten, wo mir mitgeteilt wurde, dass die ARGE mich abgemeldet hätte.
ARGE wusste das ich chronisch krank bin und eine Krankenversicherung bräuchte. sie wusste auch, dass ich nur noch 600 Euro zum leben hatte, die schnell aufgebraucht sein würden. All dies war der ARGE egal.
Später bekam meine Mitbewohnerin Post von der ARGE. Dort wurde sie aufgefordert der ARGE ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen etc., was sie aber nicht tat. Meine Mitbewohnerin schrieb zurück, dass sie mit mir keine ähnliche Gemeinschaft führe und sie kein Interesse hat, mich weder jetzt noch in Zukunft, finanziell in irgendeiner Art und Weise zu unterstützen. Sie übergab mir das Schreiben und ich ging mit diesem Schreiben zu meinem Rechtsanwalt.
Wir redeten über den Fall und man sagte mir, dass ich einen Fehler mit dem Untermietvertrag gemacht hätte und man mir keine großen Chancen einräumt. Ich bin Hauptmieter und darf deswegen auch kein Untermieter sein. Laut meines Rechtsanwaltes könne man dies als Indiz für Sozialbetrug auslegen, was man in der "Einstweiligen Anordnung" dann auch tat.
Ich habe die "Einstweilige" verloren und habe nun 12 Monate ohne Geld auskommen müssen. Ich habe bei meiner mitbewohnerin fast 3.000 Euro Mietschulden. Ich bekomme von meinen Eltern bzw. meiner Schwester jeden Monat ein geringes Darlehen. Mittwoch und Samstag verteile ich Prospekte um meine freiwillige Krankenversicherung bezahlen zu können.
Seit kurzem überweise ich meiner Mitbewohnerin die hälfte der Miete und tilge somit meine Mietschulden. Von Zeitarbeitsfirmen bekomme ich keine Vermittlung, da ich chronisch krank bin und somit nicht flexibel einsetzbar bin.
Die Bundesarbeitsagentur für Arbeit fordert das ALG2 der letzten 2 Jahre zurück. Das sind zusammen genau 15.000 Euro.
Ich habe 3 Mahnschreiben bekommen und letztens Post vom Zoll,
der den Betrag eintreiben wollte.
Mein Rechtsanwalt hat eine Zwangsvollstreckung noch unterbinden können.
Die ARGE hat obwohl sie keine Indizien für das Bestehen einer eheähnlichen Gemeinschaft vorbringen konnte die Einstweilige gewonnen.
Weil die "Einstweilige Anordnung" für mich negativ ausgefallen ist, habe ich meine Zweifel, dass ich das Ruder in der Hauptverhandlung noch umreißen kann.
Jeden Monat führe ich Debatten mit meiner Mitbewohnerin. Sie ist soweit, dass sie mich aus der Wohnung rausschmeißen will. Für den Fall wäre es positiv. Aber wo soll ich bleiben? Ich habe keine Gewissheit, dass meine Eltern bzw. Schwester mich dauerhaft finanziell unterstützen können.
Eine eigene wohnung kann ich mir nicht leisten. ein WG-Zimmer auch nicht. Freunde nehmen mich auch nicht auf!!!
Ich befinde mich in einer aussichtslosen Lage!!!
Ich fühle mich rechtelos gestellt.
Ich hatte kein Recht "auf die Unverletzlichkeit der Wohnung",
kein Recht auf einen Beistand (Mitbewohnerin) und
kein Recht auf "Nachholung der Mitwirkungspflicht".
Die ARGE konnte nicht einmal ihren Hausbesuch begründen, obwohl sie mir gegenüber laut SGB eine Auskunftspflicht hat.
Ich fühle mich rechtelos gestellt, weil ich keine Leistungen von meiner Mitbewohnerin bekomme und keine Leistung von der Arge bekomme, da sie erwartet, dass ich von meiner Mitbewohnerin unterstützt werde.