Hallo
Hab da mal eine frage für einen Bekannten.Also sein Sohn ist jetzt 25 geworden und hat seit dem ersten eine eigene Wohnungwirklich nur die Wohnung sonst nichts soll heißen in der Wohnung steht noch nicht mal ein Stuhl.Was kann er jetzt tun er hatt die Erstausstattung beantragt vor 8 Wochen aber bisher hat sich da nichts getan.
MFG
25 geworden.Entlich eigene Wohnung
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Powerreptile
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Hallo Powerreptile
Nachfragen und solange nicht lockerlassen bis man sich rührt.
8 Wochen Bearbeitungsdauer sind zwar noch zu kurz um Untätigkeitsklage zu starten (3 Monate) aber schon viel zu lange.
Hat Dein Bekannter seinem Sprössling nicht zumindest die Möbel mitgegeben die er bisher nutzte? Ein Bett wäre doch das mindeste gewesen denke ich.
Gruss
Nachfragen und solange nicht lockerlassen bis man sich rührt.
8 Wochen Bearbeitungsdauer sind zwar noch zu kurz um Untätigkeitsklage zu starten (3 Monate) aber schon viel zu lange.
Hat Dein Bekannter seinem Sprössling nicht zumindest die Möbel mitgegeben die er bisher nutzte? Ein Bett wäre doch das mindeste gewesen denke ich.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Powerreptile
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