Werde bald 25 und was dann?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
-
- Beiträge: 26
- Registriert: 07.08.2006 14:11
Werde bald 25 und was dann?
Hallo,
ich melde mich mal nach langer Zeit wieder. Ich werde im Oktober endlich 25 und habe ja dann Anspruch auf ne eigene Wohnung und auch wieder auf Harz4 wenn ich das richtig sehen. Nun meine Fragen an Euch.
Ab wann kann ich am besten H4 beantragen da ich ich am 25.10. 25 werde?
(Wohne zur Zeit ja noch zwangsläufig bei meinen Eltern)
Hab ich dann auch endlich wirklich Anspruch auf ne eigene Wohnung und was kann ich noch dazu beantragen? (Möbel und ähnliches)
Kann es denn trotzdem sein das mir vielleicht wieder alles verweigert wird und ich weiterhin daheim wohnen muss?
mfg
Stefan
ich melde mich mal nach langer Zeit wieder. Ich werde im Oktober endlich 25 und habe ja dann Anspruch auf ne eigene Wohnung und auch wieder auf Harz4 wenn ich das richtig sehen. Nun meine Fragen an Euch.
Ab wann kann ich am besten H4 beantragen da ich ich am 25.10. 25 werde?
(Wohne zur Zeit ja noch zwangsläufig bei meinen Eltern)
Hab ich dann auch endlich wirklich Anspruch auf ne eigene Wohnung und was kann ich noch dazu beantragen? (Möbel und ähnliches)
Kann es denn trotzdem sein das mir vielleicht wieder alles verweigert wird und ich weiterhin daheim wohnen muss?
mfg
Stefan
Sobald Du 25 bist, kannst Du den Antrag stellen, ebenso Dir eine eigene WOhnung suchen (alles in Absprache mit dem Amt)
Möbel und so für den ersten Haushalt kannst Du auch beantragen, du hast ja selbst nix, davon gehe ich mal aus.
Hast Du eine abgeschlossene Ausbildung ? Wenn nicht, Du kannst das Amt ebenso fragen,ob es möglich wäre eine zu machen. Deine Möglichkeiten sind dort ziemlich umfangreich.
Denke aber auch daran, Du verpflichtest Dich beim Abgeben des ANtrages, Dich dem Amt völlig zu *unterwerfen* (vorsicht Ironie
)
Das beste ist, du erkundigst Dich einfach mal schon vorher beim zuständigen JobCenter in Eurer Nähe, damit ab Oktober dann alles reibungslos klappt.
Möbel und so für den ersten Haushalt kannst Du auch beantragen, du hast ja selbst nix, davon gehe ich mal aus.
Hast Du eine abgeschlossene Ausbildung ? Wenn nicht, Du kannst das Amt ebenso fragen,ob es möglich wäre eine zu machen. Deine Möglichkeiten sind dort ziemlich umfangreich.
Denke aber auch daran, Du verpflichtest Dich beim Abgeben des ANtrages, Dich dem Amt völlig zu *unterwerfen* (vorsicht Ironie

Das beste ist, du erkundigst Dich einfach mal schon vorher beim zuständigen JobCenter in Eurer Nähe, damit ab Oktober dann alles reibungslos klappt.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
-
- Beiträge: 26
- Registriert: 07.08.2006 14:11
-
- Beiträge: 26
- Registriert: 07.08.2006 14:11
Es wäre von Vorteil, wenn Du einen Grund hast, dort hin zu ziehen ?
Zum Beispiel mehr Arbeitsmöglichkeiten oder so? Ausblidung, Weiterbildung etc.......
Einfach so dort hinzuziehen, es würde Dich keiner dran hindern, nur ob Du dann dort eine WOhnung bekommst, ob man Dir Dir Kosten dafür vorstreckt/bewilligt, das ist so eine Sache.
Ich weiss nicht, wie es sich verhält, wenn man noch nichts vom Amt bezieht und umziehen möchte. Denn Umzugskosten hättest Du ja nicht, da Du nix besitzt oder? Dort nen Unterschlupf bei einem Bekannten finden und dann beim Amt anmelden, das wäre wohl sinnvoller.
Frag einfach mal beim Amt nach, die müssten Dir genau sagen können, wie das abläuft.
Zum Beispiel mehr Arbeitsmöglichkeiten oder so? Ausblidung, Weiterbildung etc.......
Einfach so dort hinzuziehen, es würde Dich keiner dran hindern, nur ob Du dann dort eine WOhnung bekommst, ob man Dir Dir Kosten dafür vorstreckt/bewilligt, das ist so eine Sache.
Ich weiss nicht, wie es sich verhält, wenn man noch nichts vom Amt bezieht und umziehen möchte. Denn Umzugskosten hättest Du ja nicht, da Du nix besitzt oder? Dort nen Unterschlupf bei einem Bekannten finden und dann beim Amt anmelden, das wäre wohl sinnvoller.
Frag einfach mal beim Amt nach, die müssten Dir genau sagen können, wie das abläuft.
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
-
- Beiträge: 26
- Registriert: 07.08.2006 14:11
- Ralf Hagelstein
- Site Admin
- Beiträge: 2337
- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
-
- Beiträge: 26
- Registriert: 07.08.2006 14:11
So da ich am 25.10. ja 25 werde, möchte ich gerne wissen wann ich den Antrag direkt stellen kann und ich möchte auch so schnell wie möglich ausziehen. Muss ich da schon bevor ich den Hartz4 Antrag stelle mir eine passende Wohnung suchen und denen gleich mit angeben?
Oder kann ich erst nach Antragsbewilligung mir eine Wohnung suchen?
Oder kann ich erst nach Antragsbewilligung mir eine Wohnung suchen?
Hallo Candyman123
Zum 25. Geburtstag kannst Du den Antrag stellen, vorher wird er sicher noch nicht bearbeitet.
Lass Dir genau aufschreiben in welchem Rahmen eine Wohnung gesucht werden kann und mach auf keinen Fall einen Mietvertrag bevor nicht alles wasserdicht mit ARGE abgeklärt ist wegen Übernahme der Kosten.
Wohnung suchen kannst Du schon, nur noch nichts unterschreiben.
Gruss
Zum 25. Geburtstag kannst Du den Antrag stellen, vorher wird er sicher noch nicht bearbeitet.
Lass Dir genau aufschreiben in welchem Rahmen eine Wohnung gesucht werden kann und mach auf keinen Fall einen Mietvertrag bevor nicht alles wasserdicht mit ARGE abgeklärt ist wegen Übernahme der Kosten.
Wohnung suchen kannst Du schon, nur noch nichts unterschreiben.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
-
- Beiträge: 26
- Registriert: 07.08.2006 14:11
Hallo Candyman123
Die einzelnen Kommunen haben unterschiedliche Vorgaben was Grösse und Kosten einer genehmigungsfähigen Wohnung betrifft.
Manche nehmen den Mietenspiegel, andere ihre eigenen, selbstgebauten Anhaltswerte. Schau mal hier bei Tacheles oder hier bei arbeitslosennetz ob Du Deinen Wohnort findest. Dann hast Du schon mal einen ersten Überblick. Deine ARGE muss Dir auf Anfrage genaue Auskunft darüber geben was in welchem Rahmen anerkannt wird.
Gruss
Die einzelnen Kommunen haben unterschiedliche Vorgaben was Grösse und Kosten einer genehmigungsfähigen Wohnung betrifft.
Manche nehmen den Mietenspiegel, andere ihre eigenen, selbstgebauten Anhaltswerte. Schau mal hier bei Tacheles oder hier bei arbeitslosennetz ob Du Deinen Wohnort findest. Dann hast Du schon mal einen ersten Überblick. Deine ARGE muss Dir auf Anfrage genaue Auskunft darüber geben was in welchem Rahmen anerkannt wird.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
-
- Beiträge: 26
- Registriert: 07.08.2006 14:11
So endlich bin ich 25 und somit könnte ich ja auch endlich ausziehen.
War also gestern auf der Arge und hab mir meinen H4 Antrag geholt und habe auch gleich Nachgefragt wie es denn is wenn ich jetzt ausziehen will und dann wurde ich gleich mal zu einer Frau in die Leistungsabteilung geschickt.
Ich sagte Ihr das ich jetzt endlich ausziehen will oder besser gesagt es auch muss, da sich meine Eltern jetzt eine kleinere Wohnung zulegen wollen. Da sagte Sie sagte gleich zu mir das ich mir das net so einfach vorstellen brauch. Was ich mir auch keineswegs so vorgestellt habe!
Sie meinte das wenn ich den Antrag abgebe, solle ich den Mietvertrag, die Nebenkostenabrechnung meiner Eltern und einen Verdienst nachweis meines Vaters mitbringen. Als ich dies meinen Vater erzählte ist er natürlich wieder mal rdentlich an die Decke gegangen und meinte nur das die das nix mehr angeht und er nicht verpflichtet ist wieder einmal sowas vor denen offen zu legen, da es ja um mich geht und nicht mehr mit um sie. Also hab ich gleich die Frau in der Arge angerufen und wollte einfach mal wissen wofür sie diese angaben denn benötigt und sie meinte einfach nur, das sie diese Unterlagen benötigt um zu entscheiden ob ich eine Wohnung bekomme oder nicht, und dann kam nur noch ein schnelles "Wiederhören" und weg war sie.
Kann mir vielleicht Einer von Euch sagen wofür diese Unterlagen benötigt werden und ob ich überhaupt dazu verpflichtet bin diese vorzulegen.
Und was ich jetzt mache, da sich mein Vater weigert überhaupt noch irgendwas mit denen zu tun zu haben oder gar das er denen solche Unterlagen geben will. Er meint nämlich das nicht er der bedürftige ist sondern ganz alleine ich! Er ist mir ja jetzt auch nicht mehr unterhaltpflichtig.
Also ich seh langsam echt überhaupt net mehr durch. Vielleicht könnt Ihr mir ja einen Rat geben.
mfg
stefan
War also gestern auf der Arge und hab mir meinen H4 Antrag geholt und habe auch gleich Nachgefragt wie es denn is wenn ich jetzt ausziehen will und dann wurde ich gleich mal zu einer Frau in die Leistungsabteilung geschickt.
Ich sagte Ihr das ich jetzt endlich ausziehen will oder besser gesagt es auch muss, da sich meine Eltern jetzt eine kleinere Wohnung zulegen wollen. Da sagte Sie sagte gleich zu mir das ich mir das net so einfach vorstellen brauch. Was ich mir auch keineswegs so vorgestellt habe!
Sie meinte das wenn ich den Antrag abgebe, solle ich den Mietvertrag, die Nebenkostenabrechnung meiner Eltern und einen Verdienst nachweis meines Vaters mitbringen. Als ich dies meinen Vater erzählte ist er natürlich wieder mal rdentlich an die Decke gegangen und meinte nur das die das nix mehr angeht und er nicht verpflichtet ist wieder einmal sowas vor denen offen zu legen, da es ja um mich geht und nicht mehr mit um sie. Also hab ich gleich die Frau in der Arge angerufen und wollte einfach mal wissen wofür sie diese angaben denn benötigt und sie meinte einfach nur, das sie diese Unterlagen benötigt um zu entscheiden ob ich eine Wohnung bekomme oder nicht, und dann kam nur noch ein schnelles "Wiederhören" und weg war sie.
Kann mir vielleicht Einer von Euch sagen wofür diese Unterlagen benötigt werden und ob ich überhaupt dazu verpflichtet bin diese vorzulegen.
Und was ich jetzt mache, da sich mein Vater weigert überhaupt noch irgendwas mit denen zu tun zu haben oder gar das er denen solche Unterlagen geben will. Er meint nämlich das nicht er der bedürftige ist sondern ganz alleine ich! Er ist mir ja jetzt auch nicht mehr unterhaltpflichtig.
Also ich seh langsam echt überhaupt net mehr durch. Vielleicht könnt Ihr mir ja einen Rat geben.
mfg
stefan
eine frage dazu möchte ich dir noch stellen, hast du eine ausbildungin leipzig oder gehst du dort einer arbeit nach o.ä.?meine tochter hat sich dort was gesucht, studiert und geht nebenbei arbeiten. ist vielleicht günstig sich vorher dort (auch über internet) mal zu erkundigen und dann mit argumenten und fakten und einem Plan vielleicht auch ausbildungsplatz bei der arge in zwickau termin zu machen. einfach mal so nach leipzig ziehen stell ich mir nicht gerade optimal vor.
gruß karlm
gruß karlm
EIN MENSCH KANN VERNICHTET ABER NICHT BESIEGT WERDEN.
(E.Hemmingway)
Meine Kommentare stellen persönliche Erfahrungen dar.
(E.Hemmingway)
Meine Kommentare stellen persönliche Erfahrungen dar.
-
- Beiträge: 26
- Registriert: 07.08.2006 14:11
ja da schätz ich mal, dass die zwickauer aus dem gleichen grund ablehnen, im moment machst du also gar nichts? und im biz oder arge haben die dir noch kein angebot gemacht? auch wenns für dich blabla klingt, du brauchst eine perspektive, einen plan, gutes zeugnis?interessierst du dich für ein studium?such dir eine fachrichtung und bewirb dich fürs nächste semester, schlechtes zeugnis? nimm die hilfe von biz oder arge in anspruch - zwecks berufsvorbereitendes jahr oder praktikum oder was es sonst noch so gibt. Dreh dich!ich nehme an du hast noch keine ausbildung oder?
p.s. bin aus z
gruß karlm
p.s. bin aus z
gruß karlm

EIN MENSCH KANN VERNICHTET ABER NICHT BESIEGT WERDEN.
(E.Hemmingway)
Meine Kommentare stellen persönliche Erfahrungen dar.
(E.Hemmingway)
Meine Kommentare stellen persönliche Erfahrungen dar.
-
- Beiträge: 26
- Registriert: 07.08.2006 14:11
Ich hab schon eine Ausbildung und überlege noch zusätzlich das ich im nächsten Jahr mein Fachabitur nachmache.
Also ich bewerbe mich regelmässig und hab auch noch nie etwas von denen Abgelehnt. Eine Mitarbeiterin meinte mal das ich mich vorbildlich verhalte. Is ja net so das ich net will, ich versuche wirklich alles um einfach mal wieder etwas zu machen.
Aber jetzt möchte ich endlich mal eine eigene Wohnung und bei anderen die ich kenne machen die keine Probleme. (obwohl diese sich net rühren und lieber die ganze nacht durch zocken)
P.S.
Kann mir vielleicht jemand sagen warum die zu meinen neuen H4-Antrag den ich in 2wochen abgeben muss wieder die Nebenkostenabrechnung, den Mietvertrag und ne Verdienstbescheinigung meines Vaters haben wollen. (mein Vater weigert sich aber mir eine Bescheinigung zu geben)
Also ich bewerbe mich regelmässig und hab auch noch nie etwas von denen Abgelehnt. Eine Mitarbeiterin meinte mal das ich mich vorbildlich verhalte. Is ja net so das ich net will, ich versuche wirklich alles um einfach mal wieder etwas zu machen.
Aber jetzt möchte ich endlich mal eine eigene Wohnung und bei anderen die ich kenne machen die keine Probleme. (obwohl diese sich net rühren und lieber die ganze nacht durch zocken)
P.S.
Kann mir vielleicht jemand sagen warum die zu meinen neuen H4-Antrag den ich in 2wochen abgeben muss wieder die Nebenkostenabrechnung, den Mietvertrag und ne Verdienstbescheinigung meines Vaters haben wollen. (mein Vater weigert sich aber mir eine Bescheinigung zu geben)
Hallo @ll ...
Mit 25 Jahren haben gering verdienende und erwerbslose Erwachsene künftig die freie Entscheidung, ob sie bei ihren Eltern ausziehen.
Mit 25 Jahren haben gering verdienende und erwerbslose Erwachsene künftig die freie Entscheidung, ob sie bei ihren Eltern ausziehen.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

-
- Beiträge: 26
- Registriert: 07.08.2006 14:11
Bin ja eine eigene BG, aber die will trotzdem die Verdienstbescheinigung meines Vaters und sie meinte wenn ich diese nicht vorlege wird mein Antrag nicht bearbeitet, da dieser dann nich vollständig is.
Frag mich aber warum die überhaupt noch sachen von meinen Eltern wissen wollen. Ich dachte das ich jetzt mal auf eigenen beinen stehen kann.
Ich seh net mehr durch!
Frag mich aber warum die überhaupt noch sachen von meinen Eltern wissen wollen. Ich dachte das ich jetzt mal auf eigenen beinen stehen kann.
Ich seh net mehr durch!

ok wenigstens bist schon deine eigene bg....und warum die dann den lohn wissen wollen versteh ich auch nicht...wird der lohn etwa angerechnet?...und was hat der lohn deines papas mit dir zu tun wenn du dir ne wohnung suchst? die du ja ab 25 frei wählen darfst...versteh ich nicht...
und ja ich reg mich gerade bisschen auf weil ich auch bald 25 werde und nicht wieder son mist haben möchte mit der arge....freu ich mich ja bald drauf...
vielleicht kann DjTermi drauf antworten
und ja ich reg mich gerade bisschen auf weil ich auch bald 25 werde und nicht wieder son mist haben möchte mit der arge....freu ich mich ja bald drauf...
vielleicht kann DjTermi drauf antworten

-
- Beiträge: 26
- Registriert: 07.08.2006 14:11
- Ralf Hagelstein
- Site Admin
- Beiträge: 2337
- Registriert: 11.12.2005 18:07
- Wohnort: Hamburg
- Kontaktdaten:
Der Arge geht es um die Unterhaltsvermutung nach § 9 SGB II.
Allerdings gibt es dazu einen Spruch des Bundessozialgerichtes:
http://lexetius.com/2006,3717
Die Begründung erfolgt ab Punkt 10.
Allerdings gibt es dazu einen Spruch des Bundessozialgerichtes:
http://lexetius.com/2006,3717
Die Begründung erfolgt ab Punkt 10.
-
- Beiträge: 26
- Registriert: 07.08.2006 14:11
Ok endlich mal was.
Aber mein Vater will ja nun keine Verdienstbescheinigung rausrücken. Und die eine Bearbeiterin in der Arge meinte zu der Begründung, das meine Eltern endlich in eine kleinere Wohnung ziehen wollen, das sie als Beweis eine Kopie der Kündigung für die aktuelle Wohnung haben will und das hat meinen Vater schier zum explodieren gebracht.
Es kann doch net sein, das die sowas noch zusätzlich von meinen Eltern verlangen?

Aber mein Vater will ja nun keine Verdienstbescheinigung rausrücken. Und die eine Bearbeiterin in der Arge meinte zu der Begründung, das meine Eltern endlich in eine kleinere Wohnung ziehen wollen, das sie als Beweis eine Kopie der Kündigung für die aktuelle Wohnung haben will und das hat meinen Vater schier zum explodieren gebracht.
Es kann doch net sein, das die sowas noch zusätzlich von meinen Eltern verlangen?

Doch, natürlich. Ralf hat doch die Rechtsgrundlage genannt: § 9, Abs. 5 SGB II.
Bis 25 gehörst du zur BG der Eltern, ab 25 tritt die Unterhaltsvermutung ein.
Diese besagt, dass das Amt vermuten kann/darf/soll, dass Angehörige, die mit dir in einem Haushalt leben, Leistungen zum Lebensunterhalt erbringen. Was dadurch ja verstärkt wird, dass es bisher auch so gewesen ist.
Diese Unterhaltsvermutung musst DU widerlegen. Das kannst du am besten, indem du halt dem Amt nachweist, dass deine Eltern vom Einkommen und Vermögen her dazu nicht in der Lage sind.
Wenn dein Vater sich weigert, dir die entsprechenden Nachweise auszuhändigen, dann teile des dem Amt mit. Das Amt kann ja dann gem. § 60 SGB II selbst deine Eltern zur Auskunft auffordern.
Das es aber nicht so einfach wird, wie du dir das dachtest, das war mir von Anfang an klar, da der Gesetzgeber nunmal eben auch über das 25. Lebensjahr hinaus gedacht hat.
Henry
Bis 25 gehörst du zur BG der Eltern, ab 25 tritt die Unterhaltsvermutung ein.
Diese besagt, dass das Amt vermuten kann/darf/soll, dass Angehörige, die mit dir in einem Haushalt leben, Leistungen zum Lebensunterhalt erbringen. Was dadurch ja verstärkt wird, dass es bisher auch so gewesen ist.
Diese Unterhaltsvermutung musst DU widerlegen. Das kannst du am besten, indem du halt dem Amt nachweist, dass deine Eltern vom Einkommen und Vermögen her dazu nicht in der Lage sind.
Wenn dein Vater sich weigert, dir die entsprechenden Nachweise auszuhändigen, dann teile des dem Amt mit. Das Amt kann ja dann gem. § 60 SGB II selbst deine Eltern zur Auskunft auffordern.
Das es aber nicht so einfach wird, wie du dir das dachtest, das war mir von Anfang an klar, da der Gesetzgeber nunmal eben auch über das 25. Lebensjahr hinaus gedacht hat.
Henry
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 28.11.2007 23:17