Neben Arbeitslosengeld 1 auch ergänzende Zahlung von Hartz 4

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maike76
Beiträge: 1
Registriert: 01.01.2006 16:59
Wohnort: Güstrow

Neben Arbeitslosengeld 1 auch ergänzende Zahlung von Hartz 4

Beitrag von maike76 »

Hallo! Der Vater meiner Tochter (5 Jahre alt) hat sich von mir getrennt. Er zieht 250 km weg von uns. Ich bin zur Zeit noch berufstätig, muss aber meinen Beruf aufgeben, da meine Kernarbeitszeit bis 21:00 Uhr geht, und ich keine Betreuungsperson für meine Tochter habe (KITA hat nur bis 17:30 Uhr geöffnet). Ich verdiene zur Zeit ca. 750 Euro netto. Ich muss jetzt erstmal Arbeitslosengeld 1 beantragen, was ja bei meinem Verdienst nicht so hoch ausfallen dürfte, dass es für meine Tochter und mich zum Leben reicht. Ich werde dann noch 189,00 Euro Unterhalt sowie 154,00 Euro Kindergeld erhalten. Ich wohne in einer 60 m² grossen Wohnung, die 310,00 Euro kalt + 60,00 Euro Wasser/Heizung kostet. Habe ich neben Arbeitslosengeld 1 auch noch Anspruch auf ergänzende Zahlung von Hartz 4/Sozialgeld? Wer kann mir helfen??? Bin für jede Antwort dankbar!
Daniel81
Beiträge: 288
Registriert: 08.12.2005 18:13
Wohnort: Berlin-Weißensee

Beitrag von Daniel81 »

Hallo Maike76,

Ich wünsche dir und deiner Tochter erstmal ein gesundes neues Jahr!!!!
Ja du hast ergänzende Ansprüche auf Hartz 4.

Wenn dein Arbeitslosengeld weniger ist als das Arbeitslosengeld II,
kannst du ergänzende Ansprüche geltend machen.

Ich kann dir jetzt leider nur nicht sagen, um du ergänzend zum Arbeitslosengeld I was dazu bekommst, oder ob du Arbeitslosengeld II
bentragen musst!!!!!

Bitte bedenke aber auch, solltest du einen Arbeitslosengeld II Antrag stellen, musst du natürlich auch mit den jeweiligen Sanktionen rechnen, die das Arbeitslosengeld II mit sich bringt.

Der Unterhalt und das Kindergeld werden dir angerechnet werden auf das Arbeitslosengeld II, da es ein direktes Einkommen ist, das steht schon mal fest.

Übrigens, da du geschrieben hast, das du deinen Job aufgibst, gehe ich mal davon aus, das du selber kündigst?! Bitte beachte bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit tritt ein Sperrzeit von 3 Monaten ein.

Die Miete für deine Wohnung wird beim Abeitslosengeld II übernommen, insofern sie der Statur der Bundesagentur entspricht.

Gruß Daniel
Nur wer fragt, bekommt auch ne Antwort!!!
Gebt doch einfach euer,Stellengesuch auf!!! Wo!!!!
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Die Antworten die ich hier wiedergebe, sind meine eigenen persönliche Meinung, und haben rechtlich keine Anwendung!!!!!!!
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