umzug zur freundin

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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siescho
Beiträge: 3
Registriert: 27.02.2007 20:23

umzug zur freundin

Beitrag von siescho »

hallo,
ich hätte da folgendes problem:
ich bin männlich (43, hartz4- empfänger)) und wohne derzeit noch in einer eigenen, kleinen wohnung, die ich aber bereits fristgerecht zum 31. oktober dieses jahres beim vermieter gekündigt habe.
der grund hierfür ist, das ich ab 01. november in die wohnung meiner freundin ziehen möchte, die in der selben strasse wohnt und derzeit eine abm- maßnahme bestreitet und dazu vom der arge monatlich noch sogenannte "aufstockende leistungen" erhält, da ihr abm- verdienst ziemlich niedrig ist.
diese abm läuft ende november aus, und sie bezieht ab dezember dann wieder hartz 4.
in der arge habe ich mir die "erlaubnis" für diesen umzug bereits eingeholt.
also, wenn ich mit ihr dann ab nov. in einer wohnung lebe, sind wir ja eine sozusagene bedarfsgemeinschaft.
wir sollen anfang oktober gemeinsam einen gemeinsamen antrag auf hartz 4 stellen, damit wir ab november nahtlos unser geld weiter bekommen.
nun folgende fragen:
1. welche unterlagen muß ich bei der antragsabgabe einreichen?
2. welche gelder haben wir vom staat zu erwarten? (nov. ich hartz 4 und sie abm...ab dez. beide hartz 4)

ps. bis ende juli wohnte bei meiner freundin noch ihr sohn, der aber jetzt in einer anderen stadt lernt, die soweit weg ist, das er nicht täglich nach hause fahren kann. er hat deshalb dort eine eigene wohnung, für die er selbst aufkommt. er sollte diesbezüglich kein mitglied der bedarfsgemeinschaft sein...oder doch?

lieb dank
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo
Wie das mit der Bedarfsgemeinschaft ist kannst du hier §7 (3) SGB II nachlesen. Da gibt es bei Hinweise auch noch weitere Erklärungen.
Welche Unterlagen Du brauchst steht hier
Die Ausfüllhinweise dazu, mal nicht die von ARGE, die kriegst Du sowieso mit dem Antrag zusammen ausgehändigt.
Zum ersten Überblick welche Leistungen kannst Du mal einen der Rechner probieren.
Sohn der Freundin ist kein Mitglied der BG.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
siescho
Beiträge: 3
Registriert: 27.02.2007 20:23

Beitrag von siescho »

Hallo Melinde
vielen dank für die schnelle post. werd mich da mal durchkämpfen :D
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo siescho
Wenn sich noch weitere Fragen ergeben einfach nachfragen. Antworten kommen immer, manchmal etwas später.
Gruss
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