gez ich kapier es nicht!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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embindant
Beiträge: 36
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gez ich kapier es nicht!!

Beitrag von embindant »

ich will mir einen fernseher anschaffen (hatte tatsächlich noch keinen) und frage mich ob ich als alg 2 empfänger (ergänzend) von gez befreit bin und einen antrag stellen kann?

ich blicke auf der gez homepage einfach nicht durch,so viele möglichkeiten für ja und nein.

vielleicht weiß wer bescheid!!!

gruß embindant
Ladyguenes
Beiträge: 154
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Beitrag von Ladyguenes »

hallo embi...sobald du alg 2 erhälst, bist du befreit. diesen wisch kannst du dir auf der arge holen im service. dann laesst du ALLE, wirklich ALLE seiten deines bescheides von der arge beglaubigen & kopieren und schickst das mit dem wisch weg. und das immer wieder nach jedem neuen bescheid! gruss ladyguenes
embindant
Beiträge: 36
Registriert: 08.05.2007 14:56

Beitrag von embindant »

oh prima, dann weiß ich ja was ich nächste woche zu tun habe!!

vielen dank
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Den Antrag zur Gebührenbefreiung kannst Du hier herunterladen:

http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/
"Zynisch ist nicht der Satiriker, sondern die Gesellschaft." Gabriella Lorenz
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Wenn du das TV Gerät anmeldest und KEIN Radio hast, denk dran, das auch im Antrag auszufüllen ;)

Dann drück ich Dir die Daumen, das die nicht auf die Idee kommen, Dir zur unterstellen, das Du davor evtl doch einen Fernseher hast - zumal die GEZ z.Zt. wieder grosses Thema in den Medien ist lach*
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Lucy
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Beitrag von Lucy »

ha und was ist, wenn ich weder Fernsehen noch Radio besitze? Hab noch nicht mal die Möglichkeit, über Internet zu gucken oder hören! Befreit bin ich zwar, aber abmelden kann ich mich trozdem nicht*grrr
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nonsens
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Beitrag von nonsens »

Lucy hat geschrieben:ha und was ist, wenn ich weder Fernsehen noch Radio besitze? Hab noch nicht mal die Möglichkeit, über Internet zu gucken oder hören! Befreit bin ich zwar, aber abmelden kann ich mich trozdem nicht*grrr
Ganz einfach Du schickst denen eine Abmeldung hin. Fertig ist.
Selbst wenn man Dir weiterhin auf die Pelle rückt, brauchst Du nix zu tun. Abgemeldet ist abgemeldet, im Notfall Anwalt zu rate ziehen. Die GEZ macht zwar viel, darf aber nicht alles. Denn
Die GEZ darf nicht:
Die Beweislast umkehren, also Sie zum Nachweis auffordern, dass Sie keine Rundfunkgeräte besitzen.
Lass Dir nix gefallen, die Zeit der Einschüchterungen gegenüber uns ist vorbei.

Abmeldung:
http://www.gez.de/door/service/abmeldung/index.html

Auch der Hinweis hier in dem Wortlaut:
Eine wirksame Abmeldung müssen Sie mit Tatsachen begründen, aus denen sich eindeutig ergibt, dass Sie kein Rundfunkgerät mehr zum Empfang bereithalten. Eine bloße Kündigung oder Erklärung, es würden keine Rundfunkgeräte mehr zum Empfang bereitgehalten, reicht nicht aus.
ist nichtig, denn damit verstossen sie gegen das Verbot oben ;) denn Du bist nicht in der Beweispflicht.
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Melinde
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Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo
Sobald man sich bei der GEZ abmeldet muss man mit seltsamen Telefonanrufen rechnen. So nach dem Motto: Wir machen eine Umfrage, haben sie die oder die Sendung im Fernsehen gesehen? Da würden wir gerne ihre Meinung zu hören. Angeblich von einem Umfrageinstitut oder so. Also nicht auf sowas reinfallen. Die sind mit allen Wassern gewaschen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

noch ein paar Beispiele die ich erleben dürfte:

:arrow: geben sich als telekom mitarbeiter aus um Zugang zum Treppenhaus zu bekommen, um dann an den Türen zu lauschen

:arrow: geben sich als Handwerker aus, und enttarnen sich dann vor der Haustür als GEZ Mitarbeiter (sollten sie bis in die Wohnung reinkommen und das dann tun, also sich enttarnen, begehen sie Hausfriedensbruch, Vortäuschung falscher Tatsachen & diveres andere Dinge

:arrow: lauern vor dem Haus um ein Flimmern eines Fernsehers oder Hören eines Radios zu bemerken (das dürfen die sogar :( )

:arrow: täuschen vor, ein Techniker zu sein, der beim Nachbar den Fernseher reapiert und nachfragt, ob man selbst ein Fernsehbild hat .... (wer dies bejaht, hat schon verloren.....)

usw. usf.

und selbst wenn ich jetzt einen unmöglichen Vergleich abgebe, aber die könnten den Stasimethoden aus DDR Zeiten glatt Konkurrenz machen, und der Staat billigt das teilweise auch noch :(
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rme
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Beitrag von rme »

habe mir gerade auch den Freistellungsantrag durchgelesen. Sehe ich das richtig, wenn man einen "befristeten Zuschuss" nach §24 bekommt, das man dann anscheinend nicht freigestellt wird? Habe mich bisher noch nicht freistellen lassen, werde dieses aber jetzt auch tun. Ich bekomme aber einen Zuschuss in Höhe von 68 €, der ist bei meinen mtl. 721€ mit drin. Ich bin ja mal gespannt. Weiss jemand da genaueres? Wäre schön.

lb Gruss
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Ralf Hagelstein
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Beitrag von Ralf Hagelstein »

Wer einen Zuschlag nach § 24 SGB-II, gemeinhin als "Armutsgewöhnungszuschlag" bekannt, bekommt, hat regelmäßig keinen Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, ausser der Zuschlag ist niedriger als der Beitrag, dann kann eine Klage hilfreich sein.
So sehen es zumindest manche Sozialgerichte.
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rme
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Beitrag von rme »

Moin Moin Ralf,

dann kann ich es wohl vergessen und muss weiter 1/4jährlich meine 51€ an Gebühren zahlen :( -sch...ade- Trotzdem Danke ich Dir für deine Antwort. Schönes WE !
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