Neu bei harz 4 , kosten übernommen??

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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jean21
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Neu bei harz 4 , kosten übernommen??

Beitrag von jean21 »

Hallo meine cosine bezieht zum ersten mal harz 4
die wohnung kostet 250+50 nebenkosten.
Leider hat sie aber keine möbel -waschmachine und so weiter.
Ich habe gehört wenn man noch nie harz4 bezogen hat bekommt man das bezahlt.
Jetzt war meine cosine auf dem amt und die sagten das würde nur mit einem darlehen gehen.Ist das war?
Soll sie sich jetzt ein darlehen nehmen und das monatlich von den 750 euro 50 euro weisse zurück zahlen?
Das ist doch zu viel!
Sie hat ein kind und das muss auch ernährt werden.

Bitte um hilfe

LG
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Hallo jean21
Deine Cousine kann eine Erstausstattung für die Wohnung beantragen wenn sie die erste eigene Wohnung bezieht, nach Trennung oder Wohnungsbrand z.B.
Hat sie die Wohnung/Haushalt schon vorher ist nur ein Darlehen möglich.
Beihilfen wie es sie in der alten Sozialhilfe noch gab sind fast alle abgeschafft. Diese „abweichende Erbringung von Leistungen“ sind im § 23 SGB II geregelt.
Beim Darlehen kann man die Rückzahlungsraten oft im Gespräch mit dem Zuständigen auf einer niedrigeren Höhe vereinbaren.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
jean21
Beiträge: 53
Registriert: 04.07.2007 17:38
Wohnort: Neunkirchen

Beitrag von jean21 »

Hallo melinde

Also sie ist mit ihrem kind aus dem elternhaus ausgezogen.
Wohnt auch in der wohnung aber sie hat vorher den antrag gemacht befor sie eingezogen ist.
Also heist das sie hat keine chance eine erstaustattung zu bekommen?

LG
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
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Beitrag von Melinde »

Hallo jean21
Wenn sie alles schon vor dem Einzug in die Wohnung beantragt hat steht ihr die Erstausstattung zu.
Den damals gestellten Antrag hat sie doch sicher nicht nur mündlich gemacht sondern schriftlich eingereicht, dann muss sie auch einen schriftlichen Ablehnungsbescheid erhalten und nicht nur eine mündliche Auskunft.
Zu einer Erstausstattung gehört neben dem üblichen Hausrat auch eine Waschmaschine.
Also nicht abwimmeln lassen, alles schriftlich verlangen und dann Widerspruch einlegen.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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