Hallo meine cosine bezieht zum ersten mal harz 4
die wohnung kostet 250+50 nebenkosten.
Leider hat sie aber keine möbel -waschmachine und so weiter.
Ich habe gehört wenn man noch nie harz4 bezogen hat bekommt man das bezahlt.
Jetzt war meine cosine auf dem amt und die sagten das würde nur mit einem darlehen gehen.Ist das war?
Soll sie sich jetzt ein darlehen nehmen und das monatlich von den 750 euro 50 euro weisse zurück zahlen?
Das ist doch zu viel!
Sie hat ein kind und das muss auch ernährt werden.
Bitte um hilfe
LG
Neu bei harz 4 , kosten übernommen??
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo jean21
Deine Cousine kann eine Erstausstattung für die Wohnung beantragen wenn sie die erste eigene Wohnung bezieht, nach Trennung oder Wohnungsbrand z.B.
Hat sie die Wohnung/Haushalt schon vorher ist nur ein Darlehen möglich.
Beihilfen wie es sie in der alten Sozialhilfe noch gab sind fast alle abgeschafft. Diese „abweichende Erbringung von Leistungen“ sind im § 23 SGB II geregelt.
Beim Darlehen kann man die Rückzahlungsraten oft im Gespräch mit dem Zuständigen auf einer niedrigeren Höhe vereinbaren.
Gruss
Deine Cousine kann eine Erstausstattung für die Wohnung beantragen wenn sie die erste eigene Wohnung bezieht, nach Trennung oder Wohnungsbrand z.B.
Hat sie die Wohnung/Haushalt schon vorher ist nur ein Darlehen möglich.
Beihilfen wie es sie in der alten Sozialhilfe noch gab sind fast alle abgeschafft. Diese „abweichende Erbringung von Leistungen“ sind im § 23 SGB II geregelt.
Beim Darlehen kann man die Rückzahlungsraten oft im Gespräch mit dem Zuständigen auf einer niedrigeren Höhe vereinbaren.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo jean21
Wenn sie alles schon vor dem Einzug in die Wohnung beantragt hat steht ihr die Erstausstattung zu.
Den damals gestellten Antrag hat sie doch sicher nicht nur mündlich gemacht sondern schriftlich eingereicht, dann muss sie auch einen schriftlichen Ablehnungsbescheid erhalten und nicht nur eine mündliche Auskunft.
Zu einer Erstausstattung gehört neben dem üblichen Hausrat auch eine Waschmaschine.
Also nicht abwimmeln lassen, alles schriftlich verlangen und dann Widerspruch einlegen.
Gruss
Wenn sie alles schon vor dem Einzug in die Wohnung beantragt hat steht ihr die Erstausstattung zu.
Den damals gestellten Antrag hat sie doch sicher nicht nur mündlich gemacht sondern schriftlich eingereicht, dann muss sie auch einen schriftlichen Ablehnungsbescheid erhalten und nicht nur eine mündliche Auskunft.
Zu einer Erstausstattung gehört neben dem üblichen Hausrat auch eine Waschmaschine.
Also nicht abwimmeln lassen, alles schriftlich verlangen und dann Widerspruch einlegen.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.