Hi Leute,
endlich hat mein Hartz 4 - Martyrium ein Ende !!! Ich bin sowas von glücklich, das kann ich kaum in Worte fassen ! Aber, ..., ohne Probleme ist bei der ARGE wohl nichts möglich. Ich war in den letzten 4 Jahren bei meinem zukünftigen Arbeitgeber beschäftigt. Deswegen bekomme ich keinen Fahrtkostenzuschuß, soweit so schlecht. Die Firma hat nun aber einen anderen Geschäftsführer und heißt auch anders, obwohl es die gleiche Firma ist. Handelt es sich nun rechtlich um dieselbe Firma, oder ist die Umstrukturierung nicht maßgeblich, für den Fahrtkostenzuschuß ?
Kein Fahrtkostenzuschuß möglich ???
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo JoeB
Erstmal Herzlichen Glückwunsch zum Job, das ist ja super.
Ob das wirklich so ist das Du keine Hilfen zur Aufnahme einer Beschäftigung bekommen kannst? Hat man Dir die entsprechenden §§ genannt denn im SGB III habe ich keine Einschränkungen wegen Einstellung bei einem früheren Arbeitgeber gefunden.
Auch wenn sich der Geschäftsführer einer Firma ändert bleibt es die gleiche Firma.
Geschäftsführer ist nicht Firmeneigner und an der Rechtsform der Firma hat sich doch durch den Wechsel nichts verändert.
Kenne mich da aber nicht so aus und freue mich für Dich das Du was gefunden hast.
Gruss
Erstmal Herzlichen Glückwunsch zum Job, das ist ja super.
Ob das wirklich so ist das Du keine Hilfen zur Aufnahme einer Beschäftigung bekommen kannst? Hat man Dir die entsprechenden §§ genannt denn im SGB III habe ich keine Einschränkungen wegen Einstellung bei einem früheren Arbeitgeber gefunden.
Auch wenn sich der Geschäftsführer einer Firma ändert bleibt es die gleiche Firma.
Geschäftsführer ist nicht Firmeneigner und an der Rechtsform der Firma hat sich doch durch den Wechsel nichts verändert.
Kenne mich da aber nicht so aus und freue mich für Dich das Du was gefunden hast.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Melinde,
dankeschööön für die Glückwünsche.
Meine SB hat mir das mit dem Fahrtkostenzuschuß telefonisch mitgeteilt. Schriftliches wird wohl noch folgen. Ich glaub ihr das auch. Das ist ne total nette SB, die hat mir bei anderen Sachen immer freiwillig Tips gegeben und mich unterstützt. Sie findet diese Regelung auch schwachsinnig, aber ihr sind nun mal die Hände gebunden. Ich mach jetzt bis zum 30.10. ein unentgeltliches "Praktikum". Ab dem 01.11. bin ich dann offiziell eingestellt. Der Vertrag ist unterschrieben. So ist der Firma geholfen und vor allem mir ! Mein Chef will mir die Fahrtkosten die ich bis dahin habe, dann als einmalige Prämie rückerstatten. Eigentlich sollte der Staat soviel Einsatz doch belohnen, stattdessen werde ich auch noch bestraft, dass ich aus den Leistungen heraus komme !!! Da fehlen einem echt die Worte. Sowas gibt`s auch nur in Deutschland !!!
Gruß,
JoeB
dankeschööön für die Glückwünsche.
Meine SB hat mir das mit dem Fahrtkostenzuschuß telefonisch mitgeteilt. Schriftliches wird wohl noch folgen. Ich glaub ihr das auch. Das ist ne total nette SB, die hat mir bei anderen Sachen immer freiwillig Tips gegeben und mich unterstützt. Sie findet diese Regelung auch schwachsinnig, aber ihr sind nun mal die Hände gebunden. Ich mach jetzt bis zum 30.10. ein unentgeltliches "Praktikum". Ab dem 01.11. bin ich dann offiziell eingestellt. Der Vertrag ist unterschrieben. So ist der Firma geholfen und vor allem mir ! Mein Chef will mir die Fahrtkosten die ich bis dahin habe, dann als einmalige Prämie rückerstatten. Eigentlich sollte der Staat soviel Einsatz doch belohnen, stattdessen werde ich auch noch bestraft, dass ich aus den Leistungen heraus komme !!! Da fehlen einem echt die Worte. Sowas gibt`s auch nur in Deutschland !!!
Gruß,
JoeB
Hi Melinde,
§ 51 SGB III
Förderungsausschluss
Viertes Kapitel (Leistungen an Arbeitnehmer)
Zweiter Abschnitt (Verbesserung der Eingliederungsaussichten)
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme zu einer Einstellung bei einem Arbeitgeber führen soll,
1. der den Arbeitslosen oder den von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden in den letzten vier Jahren bereits mehr als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt hat,
2. der dem Arbeitslosen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder dem von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden eine Beschäftigung angeboten hat,
3. von dem eine Beschäftigung üblicherweise ohne solche Tätigkeiten oder Maßnahmen erwartet werden kann oder
4. dem geeignete Fachkräfte vermittelt werden können.
Dieser "gut durchdachte" Paragraph trifft in meinem Fall leider zu.
Nur der Sinn will sich mir nicht erschließen, wer weiß wozu dieser § gut sein soll, der möge sich hier doch bitte mal äußern !
Gruß,
JoeB
§ 51 SGB III
Förderungsausschluss
Viertes Kapitel (Leistungen an Arbeitnehmer)
Zweiter Abschnitt (Verbesserung der Eingliederungsaussichten)
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Maßnahme zu einer Einstellung bei einem Arbeitgeber führen soll,
1. der den Arbeitslosen oder den von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden in den letzten vier Jahren bereits mehr als drei Monate versicherungspflichtig beschäftigt hat,
2. der dem Arbeitslosen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder dem von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden eine Beschäftigung angeboten hat,
3. von dem eine Beschäftigung üblicherweise ohne solche Tätigkeiten oder Maßnahmen erwartet werden kann oder
4. dem geeignete Fachkräfte vermittelt werden können.
Dieser "gut durchdachte" Paragraph trifft in meinem Fall leider zu.

Nur der Sinn will sich mir nicht erschließen, wer weiß wozu dieser § gut sein soll, der möge sich hier doch bitte mal äußern !
Gruß,
JoeB
Hallo JoeB
Danke das Du das rausgesucht hast,
ich habe das irgendwie nicht gefunden gehabt.
Der Paragraph hat wenigstens noch einen kleinen Bruder, den § 221.
Gruss
Trotzdem finde ich es nicht in Ordnung das eine Förderung für den Arbeitnehmer ausgeschlossen wird, aber wie heisst es so schön: Ei hädde die misch gefracht. Aber misch fräscht ja kaaner.
Danke das Du das rausgesucht hast,
ich habe das irgendwie nicht gefunden gehabt.
Der Paragraph hat wenigstens noch einen kleinen Bruder, den § 221.
Gruss
Trotzdem finde ich es nicht in Ordnung das eine Förderung für den Arbeitnehmer ausgeschlossen wird, aber wie heisst es so schön: Ei hädde die misch gefracht. Aber misch fräscht ja kaaner.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.