wird es als einkommen angerechnet?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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embindant
Beiträge: 36
Registriert: 08.05.2007 14:56

wird es als einkommen angerechnet?

Beitrag von embindant »

hallo

also ich bin familienpflegerin und arbeite wieder seit dem 1.8.07!es ist eine halbe stelle und ich bekomme ergänzend alg 2.
meine arbeitgeber haben einen zuschuss für kindertagespflege beantragt.dieser betrag ist steuerfrei und soll monatlich auf meine konto fließen!nun frage ich mich ob dieses geld mir als einkommen angerechnet wird?vielleicht kennt sich ja jemand aus!

vielen dank

embindant
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Durch das "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" vom 20. Juli 2006 wurde im § 11 SGB II auch die Anrechnung der Abgeltung der Erziehungsleistung für Pflegeeltern und Tagespflegepersonen, die Einkünfte nach § 23 SGB VIII aufgrund der Vermittlung durch das Jugendamt erzielen, (öffentlich geförderte Kindertagespflege) geändert.

Ab dem 1.1.2007 gilt folgende Regelung:

für das erste und zweite Pflegekind wird die Abgeltung der Erziehungsleistung nicht angerechnet,

für das dritte Pflegekind zu 75%,

für das vierte und jedes weitere Pflegekind wird die Abgeltung der Erziehungsleistung in voller Höhe angerechnet.

Die Pauschale für den Lebensunterhalt des Pflegekindes wird wie bisher nicht als Einkommen der Pflegeeltern bzw. der Tagespflegeperson angerechnet, sondern nur der Teil der Einkünfte, der als Entgelt für die Erziehungsarbeit (Erziehungsbeitrag) gewährt wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
embindant
Beiträge: 36
Registriert: 08.05.2007 14:56

Beitrag von embindant »

hm also... die förderung kommt ja meinem abg zugute,das was ich durch die förderung bekomme muss er mir weniger zahlen, weil ich ihr kind betreue!in diesem zusammenhang habe ich das obrige jetzt nicht so recht verstanden.

embindant
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo embindant
Wenn Dein Arbeitgeber Dir weniger zahlt und die Differenz durch die Zahlung der Förderung ausgeglichen wird bleibt es sich unter dem Strich gleich, angerechnet wird es. Dein Einkommen fliesst dann halt aus 2 Quellen auf das Konto.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo embindant
Das wird angerechnet, ist als Einkommen auf Deinem Konto und da ist es egal woher Deine Arbeitgeber das Geld bekommen.
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
embindant
Beiträge: 36
Registriert: 08.05.2007 14:56

Beitrag von embindant »

ich dachte es sei sozusagen "frei", wie erziehungsgeld!
wo kann ich denn mehr infos finden?ich bin echt mit meinem latein am ende!

embindant
embindant
Beiträge: 36
Registriert: 08.05.2007 14:56

Beitrag von embindant »

habe gerade gefunden das diese förderung nicht angerechnet wird.
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