hallo
also ich bin familienpflegerin und arbeite wieder seit dem 1.8.07!es ist eine halbe stelle und ich bekomme ergänzend alg 2.
meine arbeitgeber haben einen zuschuss für kindertagespflege beantragt.dieser betrag ist steuerfrei und soll monatlich auf meine konto fließen!nun frage ich mich ob dieses geld mir als einkommen angerechnet wird?vielleicht kennt sich ja jemand aus!
vielen dank
embindant
wird es als einkommen angerechnet?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Durch das "Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitssuchende" vom 20. Juli 2006 wurde im § 11 SGB II auch die Anrechnung der Abgeltung der Erziehungsleistung für Pflegeeltern und Tagespflegepersonen, die Einkünfte nach § 23 SGB VIII aufgrund der Vermittlung durch das Jugendamt erzielen, (öffentlich geförderte Kindertagespflege) geändert.
Ab dem 1.1.2007 gilt folgende Regelung:
für das erste und zweite Pflegekind wird die Abgeltung der Erziehungsleistung nicht angerechnet,
für das dritte Pflegekind zu 75%,
für das vierte und jedes weitere Pflegekind wird die Abgeltung der Erziehungsleistung in voller Höhe angerechnet.
Die Pauschale für den Lebensunterhalt des Pflegekindes wird wie bisher nicht als Einkommen der Pflegeeltern bzw. der Tagespflegeperson angerechnet, sondern nur der Teil der Einkünfte, der als Entgelt für die Erziehungsarbeit (Erziehungsbeitrag) gewährt wird.
Ab dem 1.1.2007 gilt folgende Regelung:
für das erste und zweite Pflegekind wird die Abgeltung der Erziehungsleistung nicht angerechnet,
für das dritte Pflegekind zu 75%,
für das vierte und jedes weitere Pflegekind wird die Abgeltung der Erziehungsleistung in voller Höhe angerechnet.
Die Pauschale für den Lebensunterhalt des Pflegekindes wird wie bisher nicht als Einkommen der Pflegeeltern bzw. der Tagespflegeperson angerechnet, sondern nur der Teil der Einkünfte, der als Entgelt für die Erziehungsarbeit (Erziehungsbeitrag) gewährt wird.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.
Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.

Hallo embindant
Wenn Dein Arbeitgeber Dir weniger zahlt und die Differenz durch die Zahlung der Förderung ausgeglichen wird bleibt es sich unter dem Strich gleich, angerechnet wird es. Dein Einkommen fliesst dann halt aus 2 Quellen auf das Konto.
Gruss
Wenn Dein Arbeitgeber Dir weniger zahlt und die Differenz durch die Zahlung der Förderung ausgeglichen wird bleibt es sich unter dem Strich gleich, angerechnet wird es. Dein Einkommen fliesst dann halt aus 2 Quellen auf das Konto.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.