Rückzahlung nach Widerspruch?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Ninchen
Beiträge: 1
Registriert: 28.08.2007 08:50

Rückzahlung nach Widerspruch?

Beitrag von Ninchen »

Guten Tag.
Ich hab da mal eine Frage die für mich hier nicht klar ersichtlich ist. Ein Freund hat vor langer Zeit einen Widerspruch zur Zahlung von BaB eingelegt. Lange Zeit hörte er nichts vom Zuständigen Arbeitsamt. Jetzt hat er den Widerspruch bewilligt bekommen (während des erhalts von ALG2). Jetzt hat er Angst das er das Geld wieder bei der ArGe zurück zahlen muss. Es handelt sich um ca. 1800 € er wäre ziemlich lange verschuldet. Muss er damit rechnen oder nicht?

Bitte helfen sie mir die Rechtslage zu klären.
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Die Arge kann und wird vielleicht Versuchen, die 1800 als "einmalige Einnahme" zu werten. Dann muß Dein Freund klar machen, daß er in dieser Zeit ein privates Darlehen von einem Freund, Bekannten Verwandten bekommen hat um den Engpass zu überbrücken und das Darlehen nun selbstberständlich auch zurück zahlen muß. Falls die Arge dann etwas schriftlich sehen möchte, sollte es auch kein Problem sein ein Schriftstück auf zu setzen. Gruß buxi
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