Nebenjob
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Hallo, hab da mal ne Frage ob ich einen Minijob auch im anderen Landkreis ausüben darf, der aber im Tagespendelbereich ~39 km entfernt ist? Nun will mein SB mich zu nen Bewerbungstraining schicken, was ich aber ablehnen will, wegen meines Minijobs. Nun würde ich mit Sanktionen 30 % rechnen. Mein SB will denn ne Überprüfung machen ob ich mich außerhalb meines Wohnortes aufhalte, weil sie weiß, daß eine Wochenendbeziehung habe im Ort meines Minijobs. SB meinte es wäre komisch für jemanden so weit für nen Minijob zu fahren, obwohl ich Fahrgeld bekomme. Was soll ich nun machen?
ich denke, das sollte man auch mal in Relation sehen.... Ich hab noch nie gehört, daß es für einen Minijob Fahrgeld gibt......Ob Du eine Freundin hast in dem Ort wo Du arbeitest dürfte die Arge nichts angehen. Aber es spielt für die Arge bestimmt eine Rolle, wie viele Stunden Du arbeitest, wie hoch Dein Verdienst dabei ist und wie hoch das Fahrgeld ist. Falls Du z.B. nur 100 Euro bei dem Minijob verdienst und dafür 100 Euro Fahrgeld bekommst so würde das schon etwas komisch klingen.
Fast jeder Job ist mit einer Ortsabwesenheit verbunden.....Du musst halt nach Deinem Feierabend zu Hause sein. Wenn Du bei Deinem Minijob 400€ verdienen solltest so hat die Agentur bestimmt etwas dagegen, wenn Du den wegen einer Maßnahme beenden müsstest....das würde für die Agentur nämlich eine monatliche Einbuße von 240 € bedeuten. Also gib uns mal ein paar Zahlen, damit wir das Mißtrauen Deiner SB nachvollziehen können oder auch nicht. Gruß buxi
Fast jeder Job ist mit einer Ortsabwesenheit verbunden.....Du musst halt nach Deinem Feierabend zu Hause sein. Wenn Du bei Deinem Minijob 400€ verdienen solltest so hat die Agentur bestimmt etwas dagegen, wenn Du den wegen einer Maßnahme beenden müsstest....das würde für die Agentur nämlich eine monatliche Einbuße von 240 € bedeuten. Also gib uns mal ein paar Zahlen, damit wir das Mißtrauen Deiner SB nachvollziehen können oder auch nicht. Gruß buxi
hallo, ja also bin bei ner Zeitung als Zusteller morgens von 3 uhr bis ~6 uhr. komme mit dem brutte nicht an 400 euro ran. ~250 brutto. fahrgeld wird mir auch bezahlt vom arbeitgeber. dann komme ich auf über 400 euro plus hartz4 mit anrechnung.am wochenende trage ich auch noch zeitungen in meinem wohnort aus ~35 brutto dazu, beide minijobs sind gemeldet.komme so auf 15 stunden die woche insgesamt. bei dieser komischen trainingsmaßnahme ist auch praktikum bei ,in einen anderen ort, der von meinen wohnsitz auch 50 km weg ist. ich müßte meinen minijob in der woche aufgeben um das praktikum zu machen. wenn ich maßnahme ablehne bekome ich sanktionen-hat sie gesagt und ich weiß nich ob mir meine sb noch ne überprüfung wegen ortsabwesenheit macht. was mich erwartet, wegen wochenendbeziehung? mit ner sanktion könnte ich leben aber wenn da noch mehr kommt? eigentlich könnte meine sb mir doch entgegen kommen und mich meine jobs machen lassen?cu
So wie ich da jetzt zwischen den Zeilen lese, meint Deine SB, Du sollst beides machen, das Zeitungsaustragen und die Maßnahme weil sie davon ausgeht, daß die Arbeitszeiten Deines Minijobs nicht mit den "Schulzeiten" der Arge kollidieren würden. Was die Arge auf keinen Fall kann: Verlangen, daß Du den Minijob für die Maßnahme aufgibst. Das würde enormer finanzieller Verlust für Dich bedeuten. In wie weit Du verpflichtet bist beides unter einen Hut zu bekommen weiß ich leider nicht da würde ich Dir empfehlen Dich beim Anwalt zu erkundigen. Wegen der Ortsabwesenheit: Die Arge geht es überhaupt nichts an, wo Deine Freundin wohnt und trotzdem wird Dir Deine SB an die Karre fahren wenn sie nur eine Möglichkeit sieht. Also sei auf der Hut was das Übernachten bei Deiner Freundin angeht......Die Argemitarbeiter kennen sich inzwischen besser im Sanktionieren aus als im Arbeitsvermitteln. Wenns Arbeit gäbe würden sie sich darauf konzentrieren aber da es keine gibt, konzentrieren sie sich aufs Kürzen der Leistungen. Gruß buxi
danke für die schnelle antwort. ich habe mich heute schon beim anwalt informiert. er meinte ich könnte die maßnahme ablehnen und mit sanktionen rechnen wenn ich damit leben kann. wegen der ortsabwesenheit sollte ich denn erstmal abwarten was die sb macht. danach würde es denn weiter gehen. der anwalt meinte die will mir vielleicht auch nur angst machen das ich das alles machen soll. mein sb würde beim praktikum ein kompromiss machen wenn ich um 6 uhr beim praktikum auf einer baustelle sein müßte, geht auch net wenn ich noch vorher zeitungen austrage. dafür könte sie mich von der zeitung freistellen ohne sanktionen. die 3 wochen schule müßte ich aber zusammen mit den zeitungen machen.meine sb meinte noch das sollche maßnahmen mit anschließenden praktikum auch für leute gut ist um mal wieder raus zu kommen. verstehe ich noch halbwegs aber bei mir triffts ja net zu,was ich ihr auch sagte. wenn ich aber die zeitungen nicht machen kann wegen dem praktikum dann bin ich da raus, denn suchen die sich einen anderen. das will ich verhindern. ich will die zeitungen weitermachen. bei meinen jobchancen,was meine sb weiß, bin ich wieder froh das zu haben, egal ab ich weit fahren muß...
das weiß ich leider auch nicht, ich weiß nur, daß der Minijob Dich weiterhin zur Bewerbung sozialversicherungspflichtiger Tätigkeiten verpflichtet. Ansonsten dachte ich, daß Minijob wichtiger ist als 1€-Job und Maßnahmen, weil ja die Arge aus dem Minijob profitiert in dem sie Geld einspart. Das ist das Gegenteil der Fall bei 1€-job und Maßnahme. Das kostet nämlich die Arge einiges an Geldern. Aber da in Deinem Fall durch die frühen Arbeitszeiten verlangt wird beides zu bewältigen bin ich überfragt. Deinen Minijob zu gefährden ist in meinen Augen unlogisch denn dann verliert ja die Arge wieder Geld! Wenn das der Fall sein sollte, versuche ein Gespräch mit dem Vorgesetzten Deines SBs zu bekommen. Das kann nämlich nicht im Sinn der Arge sein. Gruß buxi
meinst du? ich könnte ja die maßnahme für den minijob sausen lassen, nur müßte ich denn mit 30 % weniger leben. meine sb könnte mich ja auch denn auf den kicker haben und mich noch mehr triezen. könnte ich wenn die sanktion kommt,einfach widerspruch machen und begünden daß ich den minijob habe? oder bevor die sanktion ausgesprochen wird ein gespräch mit ihrem vorgesetzten machen oder schriftlich den es dalegen. es ist ja auch mein reden, daß durch mein minijob die arge geld spart, durch die maßnahme bin ich denn raus und würde den vollen bezug wieder bekommen. mein sb meinte es gab leute die 5-6 mal in solchen maßnahmen teilgenommen haben und beim 6. mal solls mit arbeit geklappt haben....naja.... soll ne maßnahme sein um einen im ersten arbeitsmarkt zu bringen..... dazu kommt noch daß ich mit meiner freundin zusammen ziehen will und mein sb schriftlich mit nem umzugsantrag zugestimmt hat. solange ich aber keine zusage vor der arge meiner freundin hab kann ich nicht umziehen. wozu denn noch diese olle maßnahme, ich verstehe es nicht...
Versuche ein Gespräch mit dem Vorgesetzten Deiner SB zu bekommen. Erkläre ihm Deinen Standpunkt. Dein Ziel sollte sein, die Maßnahme ohne Kürzung und Sanktion ablehnen zu können. Frag ihn, wie er denkt, daß Du beides unter einen Hut bekommen sollst. Sag ihm, daß Du den Zuverdienst unbedingt brauchst und ich weiß auch ehrlich gesagt nicht ob die Arge Dir den Zuverdienst ohne weiteres wegnehmen kann, indem sie Dich in eine Maßnahme steckt! Dagegen würde ich dann wirklich klagen mit Hilfe eines Anwalts. Das wäre eine paradoxe Handlung und ein ziemlicher willkürlicher Eingriff in Dein Finanzleben. Zumal die Arge ja auch Geld verlieren würde. Ich denke auch vor dem Sozialgericht stellt sich die Arge nicht in ein gutes Licht dadurch. Aber was ich denke zählt hier nicht. Es kommt auf Gesetzestexte an und deshalb versuchs mit dem Gespräch und teile uns die Argumente mit, die Dir der Vorgesetzte entgegen bringt. Dein Anwalt erscheint mir ein bisschen lasch mit der Aussage: nimm die 30% Sanktion in Kauf. Versuche mal noch einen anderen Anwalt zu befragen. Gruß buxi