Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.
Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.
Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.
Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.
Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.
Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.
Beiträge für Hausrat - oder Haftpflichtversicherungen werden nicht übernommen. Es besteht aber die Möglichkeit, diese Aufwendungen in bestimmten Grenzen von einem Einkommen abzusetzen: Beiträge für gesetzlich vorgeschriebene Versicherungen werden in nachgewiesener Höhe vom Einkommen abgesetzt (z.B. Kfz-Haftpflicht). Weiterhin werden vom Einkommen volljähriger Hilfebedürftiger (und vom Einkommen minderjähriger Hilfebedürftiger, soweit diese nicht mit volljährigen Hilfebedürftigen in Bedarfsgemeinschaft leben) 30 Euro monatlich für angemessene private Versicherungen (z.B. Hausratversicherung, private Haftpflichtversicherung) pauschal abgesetzt.
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Zählt der Pauschalbetrag von 30€ für jeden oder als Bedarfsgemeinschaft?
Wenn für jeden, dann würden ja z.B bei uns 180€ als Pauschalbetrag für Hausrat- und Haftpflichtversicherung abgezogen (nicht mitberechnet) oder? (Bg umfasst 2 Erwachsene und 4 Kinder)
Carmen
Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
Grob gesagt: Diesen Bereinigungsbetrag gibt es für jede erwachsene Person der BG, die selbst Einkommen hat! Wer kein Einkommen hat, kann keinen Pauschbetrag abgezogen bekommen und bei Minderjährigen gehts auch nicht.