Hallo zusammen,
Ich muss die Tage zum Amtsarzt des Arbeitsamtes für eine ärztliche Untersuchung §59 SGB2.
Für diese Untersuchungen bekam ich Einen Brief in dem ich meine Ärzte von Ihrer Schweigepflicht entbinden soll.
Das möchte ich eigentlich nicht, deshalb meine Frage:
Wenn ich dem nicht einwillige, können mir Nachteile entstehen ? Oder ist es mein Recht das nicht Frei zu geben.
Ich bedanke mich jetzt schon mal für Eure Hilfe
Abklärung Erwebsunfähigkeit
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- Ralf Hagelstein
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Das kommt drauf an, wieso man überhaupt ein ÄG von dir machen möchte.
Beispiel: Weil du eine Arbeit/1 Euro Job/Eingliederungsmaßnahme aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben hast. Weil man deine Eignung zu einer Fortbildungsmaßnahme prüfen will. Weil man deine Erwerbsfähigkeit generell prüfen will. Weil man deine Belastbarkeit im erlernten Beruf prüfen will. Etc....
Und da gäb es schon Fälle, wo es durchaus negativ sein könnte, wenn der Amtsarzt nicht mit dem behandelnden Arzt sprechen kann.
Henry
Beispiel: Weil du eine Arbeit/1 Euro Job/Eingliederungsmaßnahme aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben hast. Weil man deine Eignung zu einer Fortbildungsmaßnahme prüfen will. Weil man deine Erwerbsfähigkeit generell prüfen will. Weil man deine Belastbarkeit im erlernten Beruf prüfen will. Etc....
Und da gäb es schon Fälle, wo es durchaus negativ sein könnte, wenn der Amtsarzt nicht mit dem behandelnden Arzt sprechen kann.
Henry
- Ralf Hagelstein
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Eine Schweigepflichtsentbindung meiner Ärzte würde ich niemals unterschreiben.
Ob die Behörde einen rechtlichen Anspruch hat, näheres über meinen Gesundheitszustand zu erfahren, würde ich mit meinem Rechtsbeistand beraten.
Falls sich eine solche als unumgängliche erweisen sollte, würde ich allerdings mit dem Amtsarzt absprechen, welche Untersuchungen er im Auftrag vornehmen soll und mit welchem Ziel, und welche Ergebnisse bereits von meinen behandelnden Ärzten vorzulegen wären. Eine Doppeluntersuchung ist vom Gesetz her zu vermeiden.
Je nachdem, was Mensch erreichen will, gibt es mehrere Handlungsoptionen.
Auf mögliche Negativoptionen hat ja bereits Henry01 hingewiesen.
Ob die Behörde einen rechtlichen Anspruch hat, näheres über meinen Gesundheitszustand zu erfahren, würde ich mit meinem Rechtsbeistand beraten.
Falls sich eine solche als unumgängliche erweisen sollte, würde ich allerdings mit dem Amtsarzt absprechen, welche Untersuchungen er im Auftrag vornehmen soll und mit welchem Ziel, und welche Ergebnisse bereits von meinen behandelnden Ärzten vorzulegen wären. Eine Doppeluntersuchung ist vom Gesetz her zu vermeiden.
Je nachdem, was Mensch erreichen will, gibt es mehrere Handlungsoptionen.
Auf mögliche Negativoptionen hat ja bereits Henry01 hingewiesen.