Hi!
Bin Alg2er & da mein alter Wagen den Geist aufgegeben hat, haben mir meine Eltern einen gebrauchten Wagen geschenkt.
Leider nicht den Wagen direkt, sondern in Form von 5000 Euros, die ich sofort abgehoben habe und fuer 4500 einen Wagen geholt habe.
Jetzt haben sich ja meine Vermoegensverhaeltnisse veraendert. daher meine Frage:
Da ich sonst nix besonderes Besitze komme ich ueber den Freibetrag nicht drueber, aber zeahlen die jetzt die 5000 als Einkommen (gut, dass es nicht mehr war, irgendjemand sagte, 5000 ist die magische Grenze fuer Autos) jetzt als Einkommen, so dass ich selber fuer Essen und Miete schauen muss????? Wenn ja, wieviele Monate denn? Leider habe ich das Geld ja waehrend meines Leistungsbezuges bekommen....
Ich mein,ich kann mein Auto ja nicht essen und verkaufen (zwingen) ist auch quatsch, weil es fuer das Geschenk gebundenes Geld war.
Wie schnell muss ich denen Bescheid sagen??????
Vielen Dank, wenn jemand was weiss........
Kurt
Auto zu Weihnachten, Zwangsverkauf weil bei Leistungsbezug??
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Veränderungsmitteilung
Grundsätzlich sind Veränderungen SOFORT anzuzeigen!
Es ist richtig das man ein Auto bis zu einem Sachwert von 5000 Euro behalten darf. Vom Erwerb eines anderen Fahrzeuges ist dabei aber nicht die Rede. Deshalb dafür viel Glück.
Die auf dem Konto verbliebenen 500 Euro werden auf die ALGII Leistung angerechnet. Das Geldgeschenk für das Auto hätte nicht über das Konto laufen dürfen. Es ist kein Sachgeschenk mehr!
Besser Bargeld und dann Auto kaufen, ohne die Nutzung des Kontos!
Es ist richtig das man ein Auto bis zu einem Sachwert von 5000 Euro behalten darf. Vom Erwerb eines anderen Fahrzeuges ist dabei aber nicht die Rede. Deshalb dafür viel Glück.
Die auf dem Konto verbliebenen 500 Euro werden auf die ALGII Leistung angerechnet. Das Geldgeschenk für das Auto hätte nicht über das Konto laufen dürfen. Es ist kein Sachgeschenk mehr!
Besser Bargeld und dann Auto kaufen, ohne die Nutzung des Kontos!
Zuwendungen, die nicht eine Leistung des SGB II ersetzen, sind nicht bei der Leistungsgewährung zu berücksichtigen.
Sollte mir jemand ein KFZ schenken wollen,
so würde ich mir ein Schriftstück über die zweckgebundene Verwendung des Geldes ausfertigen lassen. Danach würde ich mir einen PKW kaufen und ein evtl. Restguthaben für die Finanzierung der Steuer und Versicherung verwenden.
Somit könnte ich alles korrekt der Arge gegenüber nachweisen und hätte kein Problem.
Auszug aus dem SGB II:
Sollte mir jemand ein KFZ schenken wollen,
so würde ich mir ein Schriftstück über die zweckgebundene Verwendung des Geldes ausfertigen lassen. Danach würde ich mir einen PKW kaufen und ein evtl. Restguthaben für die Finanzierung der Steuer und Versicherung verwenden.
Somit könnte ich alles korrekt der Arge gegenüber nachweisen und hätte kein Problem.
Auszug aus dem SGB II:
§ 11
(3) Nicht als Einkommen sind zu berücksichtigen
1.
Einnahmen, soweit sie als
a)
zweckbestimmte Einnahmen,
b)
Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege
einem anderen Zweck als die Leistungen nach diesem Buch dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären,