bei eigener Kündigung/Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses, gibt es nach § 31 Abs. 1 eine Kürzung der Leistungen um 30% .
Folgenden Satz hätte ich gerne erklärt:
"Das Arbeitslosengeld II wird ... in einer ersten Stufe um 30 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 20 maßgebenden Regelleistung abgesenkt... "
Was genau bedeutet das? Wird nur meine Leistung abgesenkt (so verstehe ICH es), oder werden die 30% auf die gesamte Leistung der BG angerechnet?
Die freundliche Dame der Hotline meiner ARGE sagte mir, dass auf die gesamte BG angerechnet wird. Was ist nun richtig?
Vielen Dank...
P.S.:Bitte keine Fragen, warum ich kündigen will. Ich WILL es nicht, aber gut möglich, dass es nicht anders geht...
