Erwerbsunfähigkeit

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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Ramazotti
Beiträge: 3
Registriert: 31.03.2007 22:36

Erwerbsunfähigkeit

Beitrag von Ramazotti »

Hallo Ich habe seit einem Jahr beitseitig Tinitus.
Habe vom Artzt einen Attest eingereicht.
Meine Frage ist wenn ich nicht gesund werde würde ich in eine andere Kategorie reinfallen ändert sich dadurch das ALG2 Geld ?
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Nein, da ändert sich nichts an den Leistungen

Beitrag von moselkerl »

Dein Tinitus ist zwar sehr unangenehm, reicht aber nicht für eine Erwerbsunfähigkeit aus und begründet auch keine besonderen zusätzlichen Leistungszuschläge zum ALGII.
Meine ich jedenfalls! :( :( :( :(
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Ramazotti
Du kannst versuchen beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.

"Tinnitus kann wegen seiner Beeinträchtigung des täglichen Lebens und damit verminderter Lebensqualität zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte(r) führen.
Tinnitus mit entsprechender psychischer Belastung ergibt im Allgemeinen etwa 30 bis 40% GdB, bei besonders schweren psychischen Beeinträchtigungen auch mehr."
Quelle

Ohrgeräusche (Tinnitus)
ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen = GdB 0-10 %

mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen = Gdb 20 %

mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive Störungen) = GdB 30-40 %

mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten = GdB 50 %

Gruss
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