Hallo Ich habe seit einem Jahr beitseitig Tinitus.
Habe vom Artzt einen Attest eingereicht.
Meine Frage ist wenn ich nicht gesund werde würde ich in eine andere Kategorie reinfallen ändert sich dadurch das ALG2 Geld ?
Erwerbsunfähigkeit
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Nein, da ändert sich nichts an den Leistungen
Dein Tinitus ist zwar sehr unangenehm, reicht aber nicht für eine Erwerbsunfähigkeit aus und begründet auch keine besonderen zusätzlichen Leistungszuschläge zum ALGII.
Meine ich jedenfalls!

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Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Hallo Ramazotti
Du kannst versuchen beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
"Tinnitus kann wegen seiner Beeinträchtigung des täglichen Lebens und damit verminderter Lebensqualität zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte(r) führen.
Tinnitus mit entsprechender psychischer Belastung ergibt im Allgemeinen etwa 30 bis 40% GdB, bei besonders schweren psychischen Beeinträchtigungen auch mehr."
Quelle
Ohrgeräusche (Tinnitus)
ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen = GdB 0-10 %
mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen = Gdb 20 %
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive Störungen) = GdB 30-40 %
mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten = GdB 50 %
Gruss
Du kannst versuchen beim Versorgungsamt einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen.
"Tinnitus kann wegen seiner Beeinträchtigung des täglichen Lebens und damit verminderter Lebensqualität zu einer Anerkennung als Schwerbehinderte(r) führen.
Tinnitus mit entsprechender psychischer Belastung ergibt im Allgemeinen etwa 30 bis 40% GdB, bei besonders schweren psychischen Beeinträchtigungen auch mehr."
Quelle
Ohrgeräusche (Tinnitus)
ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen = GdB 0-10 %
mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen = Gdb 20 %
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive Störungen) = GdB 30-40 %
mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten = GdB 50 %
Gruss
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