wird steuererstattung von 180€ angerechnet?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


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Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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ak5316
Beiträge: 9
Registriert: 20.07.2005 18:56

wird steuererstattung von 180€ angerechnet?

Beitrag von ak5316 »

hallo ,wollte mein lohnsteuerjahresausgleich machen ich glaube ich würde so um die 180 Euro zurückbekommen .
meine frage wird das auf hartz 4 angerechnet?
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo ak5316
Eine Rückzahlung aus Steuererklärung, genauso
wie bei Nebenkostenguthaben,
wird als Einkommen gerechnet.
Der Betrag wird in mehrere Raten unterteilt und
über mehrere Monate angerechnet.
Diese Aufteilung führt nicht dazu das man für
die Dauer, bis man die evtl. erhaltene Rückzahlung
zum Lebensunterhalt aufgebraucht hat aus Alg 2
herausfällt und sonst ohne Krankenversicherung dastünde.
Gruß
Gast

Beitrag von Gast »

Hier das Ergebnis meiner Recherche:
Steuerrückerstattung kein Einkommen
Eine Einkommenssteuererstattung soll nach Ansicht des Sozialgerichtes Leipzig aus einer Entscheidung vom 16.08.2005 (S 9 405/05 ER) nicht als Einkommen, sondern als Vermögen anzusehen sein. Dies steht im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht zu vergleichbaren Sachverhalten im Rahmen des BSHG-Bezuges.
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