hallo ,wollte mein lohnsteuerjahresausgleich machen ich glaube ich würde so um die 180 Euro zurückbekommen .
meine frage wird das auf hartz 4 angerechnet?
wird steuererstattung von 180€ angerechnet?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo ak5316
Eine Rückzahlung aus Steuererklärung, genauso
wie bei Nebenkostenguthaben,
wird als Einkommen gerechnet.
Der Betrag wird in mehrere Raten unterteilt und
über mehrere Monate angerechnet.
Diese Aufteilung führt nicht dazu das man für
die Dauer, bis man die evtl. erhaltene Rückzahlung
zum Lebensunterhalt aufgebraucht hat aus Alg 2
herausfällt und sonst ohne Krankenversicherung dastünde.
Gruß
Eine Rückzahlung aus Steuererklärung, genauso
wie bei Nebenkostenguthaben,
wird als Einkommen gerechnet.
Der Betrag wird in mehrere Raten unterteilt und
über mehrere Monate angerechnet.
Diese Aufteilung führt nicht dazu das man für
die Dauer, bis man die evtl. erhaltene Rückzahlung
zum Lebensunterhalt aufgebraucht hat aus Alg 2
herausfällt und sonst ohne Krankenversicherung dastünde.
Gruß
Hier das Ergebnis meiner Recherche:
Steuerrückerstattung kein Einkommen
Eine Einkommenssteuererstattung soll nach Ansicht des Sozialgerichtes Leipzig aus einer Entscheidung vom 16.08.2005 (S 9 405/05 ER) nicht als Einkommen, sondern als Vermögen anzusehen sein. Dies steht im Gegensatz zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht zu vergleichbaren Sachverhalten im Rahmen des BSHG-Bezuges.